Drucksache Nr. 2233/2024:
Änderung der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
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2233/2024
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Änderung der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage beigefügten Änderungen an der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte sind nicht berührt, die Satzung gilt für alle, die den Friedhof besuchen oder dort gewerblich tätig sind.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Änderungen an der Friedhofssatzung haben keine Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die zuletzt 2023 (Drs. 2662/2022 und 0176/2023) vom Rat beschlossene Fassung der Friedhofssatzung muss geändert werden. Es werden redaktionelle Änderungen, Präzisierung von Abläufen und Veränderungen von Abmessungen bei Grabbeeten und Grabmalen notwendig.

Alle wesentlichen Änderungen sind in Anlage 1 in einer Synopse gegenübergestellt und begründet. Hervorzuheben sind diese Änderungen:

§ 17:
Bisher ist es möglich, eine Grabstätte für ein Jahr zu reservieren. Da der Verwaltungsaufwand für die Reservierung für ein Jahr hoch ist und Grabstätten auch in Vorsorge erworben werden können (§ 18 Abs. 6), ist eine Reservierung von Grabstätten nicht mehr sinnvoll.

§ 28:
Die Regelungen zum Aufstellen und Legen von Grabmalen sowie die bisher im Anhang enthaltenen Hinweise zu Fundamenten wurden in diesem Paragraphen zusammengefasst. Inhaltlich wird Bezug auf die Richtlinie des Bundesinnungsverbandes der Steinmetze genommen. Die Abläufe für die Steinmetzfirmen bleiben gleich.

Anhang:
Die Abmessungen der Grabbeete und die Maße von Grabmalen in den Abteilungen ohne zusätzliche Vorschriften sollen verändert werden. Mit Beginn der Belegung in einem neuen Grabfeld sollen zukünftig kleinere Grabbeete vorgeschrieben werden. Damit verändern sich auch die Abmessungen der Grabmale, da diese von der Größe des Grabbeetes abhängen. Von diesen Änderungen sind u.a. auch die muslimischen und yezidischen Abteilungen betroffen.

Diese Änderungen werden aus betrieblicher Sicht notwendig, da die bisherigen Abmessungen zum einen zu groß sind und zum anderen teilweise nicht eingehalten werden und daher die technische Erreichbarkeit der Grabstätten nicht mehr gegeben ist.

Die Abmessungen der bestehenden Grabstätten bleiben unverändert.

Anlage 2 enthält die redaktionellen Änderungen am Satzungstext im Korrekturmodus.

In Anlage 3 ist die Endfassung der neuen Friedhofssatzung angefügt.

67.4 
Hannover / Nov 7, 2024