Drucksache Nr. 2232/2016 E1:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Einleitungsbeschluss,
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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1. Ergänzung
2232/2016 E1
2
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Einleitungsbeschluss,
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Information über die Beschlüsse des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zum Einleitungsbeschluss und zur Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses (Drucksachen Nr. 15-2591/2016 und Nr. 15-2592/2016)

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer hat im Rahmen der Anhörung zum Einleitungsbeschluss und der Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses in seiner Sitzung am 14.12.2016 folgende Änderungsanträge beschlossen.

Wortlaut des Änderungsantrags Drucksache Nr. 15-2591/2016 (Anlage 1):


Der Bezirksrat beschließt:

1. Die GBH damit zu beauftragen, den derzeit im Bestand im Geltungsbereich wohnenden Bewohner/innen (in 26 Mietwohnungen) in Preis und Größe vergleichbare und wohnortnahe Ersatzwohnungen zu beschaffen.

2. Den Bauherrn bzw. die zukünftige Eigentümerin zu verpflichten, den derzeit im Bestand im Geltungsbereich wohnenden Bewohner/innen im Anschluss an die Baumaßnahme im Baufeld zu gleichen oder niedrigeren Bruttowohnpreisen Wohnraum anzubieten, die die Bewohner/innen derzeit für ihren Wohnraum aufbringen.

Der Wohnraum muss mindestens 3 Monate vor Umzug beschafft werden. Die Kosten für Aus- und Einzüge werden vom Bauherrn übernommen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Änderungsantrag befasst sich mit Inhalten, die Gegenstand künftiger Verfahrensschritte bzw. vertraglicher Regelungen sein können. Die Verwaltung ist dem Anliegen aber dahingehend gefolgt, dass die HEGU GmbH als Vorhabenträgerin über die Punkte informiert wurde. Diese hat zugesagt, dies in die weiteren Planungen einzustellen.

Wortlaut des Änderungsantrags Drucksache Nr. 15-2592/2016 (Anlage 2):

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1808 - Kesselstraße - wird um folgende Punkte ergänzt:

1. [wurde nicht beschlossen.]

2. Im Geltungsbereich (ist zusätzlich zu Punkt 1) sozial geförderter Wohnraum zu schaffen. Die Höhe muss konkretisiert werden mit mindestens 50%. Davon muss mindestens die Hälfte einen Nettomietpreis von 5,60€/qm vorweisen.

3. Die im Bestand des Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen müssen an den Entscheidungen beteiligt sein. Es soll in einem Prozess mit diesen darüber entschieden werden, wie das Bauvorhaben zu realisieren ist. Dabei sind mehrere Bauabschnitte sowie der Erhalt und die Sanierung des bestehenden Gebäudes Kesselstraße 12a zu prüfen.

Stellungnahme der Verwaltung:

zu Punkt 2: Dieser Antrag widerspricht den beschlossenen Rahmenbedingungen für die Wohnbauoffensive – 25 % geförderten Wohnungsbau.

zu Punkt 3: Der Änderungsantrag befasst sich mit Inhalten, die Gegenstand künftiger Verfahrensschritte bzw. vertraglicher Regelungen sein können. Die Verwaltung ist dem Anliegen aber dahingehend gefolgt, dass die HEGU GmbH informiert wurde. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und damit auch der im Geltungsbereich lebenden Bewohnerinnen und Bewohner ist im Baugesetzbuch abschließend geregelt. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen kann eine darüber hinausgehende Beteiligung im Einvernehmen mit dem Vorhabenträger erfolgen. Die Verwaltung wird mit der Vorhabenträgerin darüber sprechen, welche Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner möglich sind.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht absehbar.

61.12 
Hannover / 09.01.2017