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Widmung der Portlandstraße
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straße mit den angegebenen Beschränkungen als Gemeindestraße rückwirkend zum 01.10.2005 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in der Anlage 1 genannte Straße war eine private Erschließungsanlage und wurde auch schon vor der Besitzübernahme durch die Landeshauptstadt Hannover am 01.10.2005 als öffentliche Straße genutzt.
Die Widmung wird entsprechend dem Urteil des OVG Lüneburg 9 A 146/86 vom 23.03.1988 rückwirkend in Kraft gesetzt.
66.11
Hannover / Nov 22, 2006