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Widmung eines Teilstücks der Straße Bugstraße
Antrag,
der uneingeschränkten Widmung nach § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes das in Anlage 1 dargestellten westlichen Teils der Bugstraße als Gemeindestraße vom Grillenweg bis zur Schmetterlingswende zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung
Bei dem vorliegenden Antrag zur Widmung handelt es sich um den westlichen Teil der Bugstraße, gelegen auf Flurstück 120 Flur 17 Gemarkung Anderten, welcher noch nicht rechtssicher gewidmet ist.
Mit der Beschlussdrucksache Nr. 1337/2008 wurde lediglich der Bereich von Pregelweg bis Grillenweg auf einer Länge von 90 m uneingeschränkt als Gemeindestraße gewidmet.
Der zu widmende Bereich wurde mit Bebauungsplan Nr. 1429 als Straßenverkehrsfläche festgesetzt (s. Anlage 2).
66.11
Hannover / 17.08.2022