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Widmung einer Stichstraße der Roderbruchstraße
Antrag,
der uneingeschränkten Widmung nach § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes der in Anlage 1 dargestellten westlichen Stichstraße (Haus-Nr. 9 bis 7a) der Roderbruchstraße auf einer Länge von 50 m mit Wirkung rückwirkend zum 01.03.2019 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung
Bei dem vorliegenden Antrag zur Widmung handelt es sich um eine im Februar 2019 fertiggestellte Stichstraße. Sie liegt auf den Flurstücken 80/3 und 96/20 Teil b Flur 7 Gemarkung Groß-Buchholz. Beides sind Flächen im Eigentum der LHH (Fachbereich Tiefbau). Der zu widmende Bereich wurde mit Bebauungsplan Nr. 353 als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
66.11
Hannover / 25.08.2022