Drucksache Nr. 2230/2022:
Widmung einer Stichstraße der Roderbruchstraße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2230/2022
1
 

Widmung einer Stichstraße der Roderbruchstraße

Antrag,

der uneingeschränkten Widmung nach § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes der in Anlage 1 dargestellten westlichen Stichstraße (Haus-Nr. 9 bis 7a) der Roderbruchstraße auf einer Länge von 50 m mit Wirkung rückwirkend zum 01.03.2019 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung

Bei dem vorliegenden Antrag zur Widmung handelt es sich um eine im Februar 2019 fertiggestellte Stichstraße. Sie liegt auf den Flurstücken 80/3 und 96/20 Teil b Flur 7 Gemarkung Groß-Buchholz. Beides sind Flächen im Eigentum der LHH (Fachbereich Tiefbau). Der zu widmende Bereich wurde mit Bebauungsplan Nr. 353 als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
66.11 
Hannover / 25.08.2022