Drucksache Nr. 2230/2011 N1 E1:
Umbau des Kötnerholzweges zwischen Limmerstraße und Fössestraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 21.03.2012: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Die SPD-Fraktion beantragte, die Verwaltungsdrucksache zur Beratung in die Fraktionen zu ziehen. Über die Dringlichkeit wurde mit 12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgestimmt. Die Verwaltungsdrucksache wurde mit 11 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, beschlossen.

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Verwaltungsausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2230/2011 N1 E1
 

Umbau des Kötnerholzweges zwischen Limmerstraße und Fössestraße

Antrag,

1. dem Ergänzungsantrag 15-0477/2012 zu folgen und
2. dem Änderungsantrag 15-0484/2012 und
3. dem Zusatzantrag 15-0485/2012 und
4. dem Zusatzantrag 15-0486/2012 nicht zu folgen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKom VG


Finanzielle Auswirkungen

Es sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Zu 1: In der ursprünglich vorgelegten Beschlussdrucksache 2230/2011 N1 wurden insgesamt 67 Stellplätze eingeplant in Längsparknischen. Aufgrund der vorab durchgeführten Anliegerversammlung und dem daraus hervorgegangenen Wunsch nach einer vermehrten Anzahl von Fahrradabstellmöglichkeiten auch im öffentlichen Verkehrsraum wurden 57 Fahrradbügel vorgesehen mit insgesamt 114 Abstellmöglichkeiten. Die Fahrradbügel werden vorrangig im Bereich von Einmündungen und Zufahrten zur Freihaltung der Sichtbeziehungen und auch vor Bereichen des öffentlichen Interesses, wie Geschäften oder sozialen Einrichtungen, vorgesehen.


Es besteht die Möglichkeit die ursprünglich geplante Fahrbahnbreite von 5,00 m zwischen den Schutzstreifen auf Grundlage der geltenden Richtlinien, hier Empfehlung für Radverkehrsanlagen ERA 2010 auf 4,50 m Breite zu verringern. Aufgrund der Anteile von Schwerverkehren, hier im Kötnerholzweg ca. 4 % und des fehlenden Busverkehres ist eine Reduzierung auf 4,50 m Breite vertretbar. Die dadurch gewonnene Breite von 0,50 m wird dem westlichen Gehweg zugeordnet. Durch die engen Leitungslagen sind die Baumstandorte unverrückbar und somit wird die westliche Gehweganlage im Bereich der Längsparkstände auf 2,50 m verbreitert und im Bereich der Baumscheiben verbleibt eine Gehwegbreite von 2,00 m, was gestalterisch akzeptabel erscheint.


Zu 2: Die ursprüngliche Planung, vorgelegt in der Beschlussdrucksache 2230/2011 N1, sieht eine Lichtsignalanlage im Bereich der Velberstraße und der Noltestraße vor. Der Standort der Lichtsignalanlage wurde vor Beginn der Umbauplanungen zum Kötnerholzweg geprüft und bei Bekanntgabe der Umzugsabsichten der Albert-Schweitzer-Schule und damit verbunden der Erstellung eines neuen Schulwegekonzeptes zwischen den zu beteiligenden Fachverwaltungen, wie Verkehrsbehörde, Schulbehörde, Polizei, Schulverwaltung und Schulelternrat abgestimmt. Ein derartiges Abstimmungsverfahren ist bei der Erstellung der Schulwegekonzepte jeder Schule in der Landeshauptstadt Hannover bisher erfolgreich angewendet worden. Da der Umzug der Schule und der Umbau des Kötnerholzweges nunmehr zeitlich im Zusammenhang zu sehen sind, ist es geplant, diese Maßnahmen auch baulich zu verbinden. Durch die Verlegung der Lichtsignalanlage aufgrund des Änderungsantrages 15-0484/2012 ergibt es sich, dass die Schulkinder aus dem Gebiet östlich der Velberstraße aus und in Richtung Ahlemer Straße die Velberstraße queren, da sonst ein Umweg bis zur Einmündung Kötnerholzweg gelaufen werden müsste. Die Querung der relativ stark befahrenen Velberstraße muss aus Gründen der Schulwegsicherheit vermieden werden. Eine Sicherung dieser Stelle ist nur mit hohem Aufwand und Wegfall etlicher Stellplätze möglich. Die Erschließungsfunktion der Velberstraße und der Abbiegeverkehr lassen eine wirksame Einengung über die Parkbreite hinaus nicht zu. Aus dem östlichen Bereich der Velber-/Leinaustraße kommen derzeit fast die Hälfte aller Schüler ( 109 Schüler ) und nach der Einschulung steigt dieser Anteil um nochmals 30 Lernanfänger. Der Ampelstandort zwischen der Velberstraße und Noltestraße vermeidet diese Gefahren.
Eine Mittelinsel direkt an der Lichtsignalanlage ist im Zuge eines Schulweges nicht nur überflüssig, sondern eher als zusätzliche Gefährdung einzustufen. Die Grün- und Räumzeiten werden auf die Gesamtfahrbahnbreite berechnet und Fußgänger können und sollen diese ohne Aufenthalt queren. Eine Mittelinsel führt insbesondere bei Kindern ggf. zu dem Missverständnis, beim Umschalten der Lichtsignalanlage in der Mitte stehen zu bleiben. Für diesen Fall ist mit zusätzlicher Technik zu gewährleisten, dass stehengebliebene Fußgänger wieder Grünzeit anfordern können. Der Nachteil für die Schulwegsicherung besteht erheblich darin, dass die Schulkinder zum Teil mittig auf der Insel auf die nächste Grünphase warten müssen.
Durch die Zusammenlegung von Lichtsignalanlage und Mittelinsel muss eine geplante Fußgängerquerung im Bereich der Weckenstraße, nördlicher Schmuckplatz entfallen, was aufgrund der vorab durchgeführten Anliegerversammlung auf Wunsch mit eingeplant wurde.
Der Änderungsantrag favorisiert entgegen dem abgestimmten Schulwegekonzept entlang der Noltestraße einen Schulweg entlang der Bethlehemstraße. Beide Straßen bieten im Gehwegbereich die gleiche Schulwegeignung aufgrund der Führung hinter den Bäumen und ohne zusätzliche Einmündungen und Querungen. Nachteilig ist allerdings bei der Führung im Zuge der Bethlehemstraße die darauffolgende Querung der Straße Bethlehemplatz an der einseitigen Einmündung. Die Schulkinder, von der Schule bzw. der Kirche kommend, werden nicht durch eine Rechts-vor Links-Situation geschützt, wie bei der Querung im Zuge der Noltestraße. An der Nordecke Bethlehemstraße weitet sich die Einmündung auf, die Schulkinder vom nördlichen Gehweg werden erfahrungsgemäß zu einer Abkürzung über die Fahrbahnmitte verleitet. Aufgrund von Hinweisen der Schulleitung kommt es an dieser Ecke bzgl. einer angesiedelten Bäckerei zur morgendlichen Schulzeit häufig zu Parkverstößen und unübersichtlichen Situationen, was für die Schulkinder schwer begreifbar ist. An der Querung über den Bethlehemplatz im Verlauf des nördlichen Gehweges an der Noltestraße ist es geplant, mit baulich vorgezogenen Gehwegnasen die Verkehrssicherheit zu erhöhen und von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.

Zu 3: Aufgrund des abgestimmten und von der Verwaltung favorisierten Schulweges nach dem Umzug der Albert-Schweitzer-Schule ist eine Querungshilfe im Bereich der Bethlehemstraße nicht erforderlich, sondern es sind im Bereich der Noltestraße aus Verkehrssicherungsgründen die Fahrbahnränder vorzuziehen. Der Bereich der Bethlehemstraße wurde erst vor wenigen Jahren umgebaut und müsste nun wieder baulich verändert werden. Zusätzlich gehen durch diese Maßnahme Stellplätze im Bereich der Kreuzung verloren und der Umbau auf der Kirchenseite greift in die gewachsene Straßenraumsituation mit altem Baumbestand ein.

Zu 4: Gegen die Einrichtung einer Fußgängerquerungshilfe im Bereich der Grotestraße bestehen zunächst verkehrlich keine Bedenken, da aufgrund der Einbahnregelung in der Grotestraße keine ausbiegenden Fahrzeuge zu erwarten sind. Allerdings müssten in diesem Fall die Fahrbahnränder verschwenkt werden, was zu Lasten der Funktionen im Bereich der Nebenanlage gehen muss, d.h. es sind somit in diesem Bereich keine Längsparknischen und Baumpflanzungen möglich. Sofern auf den Änderungsantrag 15-0484/2012 verzichtet wird, sind bereits zwei Querungsmöglichkeiten auf der nördlichen und südlichen Seite des Lindener Schmuckplatzes entsprechend der Ursprungsdrucksache geplant und eine dritte Querungshilfe in Höhe der Grotestraße ist bei einer Ausbaulänge von 480 m für den Kötnerholzweg unverträglich.

Insgesamt ist auf gesamter Ausbaulänge des Kötnerholzweges zwischen Limmerstraße und Fössestraße bei Umsetzung der Bezirksratsanträge zu 2. und 4. durch die damit verbundenen baulichen Veränderungen mit dem Wegfall von 10 Stellplätzen und 4 Baumstandorten zu kalkulieren.
66.21 
Hannover / 05.03.2012