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Umbau des Kötnerholzweges zwischen Limmerstraße und Fössestraße
Antrag,
1. dem Umbau des Kötnerholzweges zwischen Limmerstraße und Fössestraße, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2012 - zuzustimmen
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit
§ 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.034
Bezeichnung Gemeindestraße gem. Beitragssatzung / Kötnerholzweg
Planung 2012 gem. Verwaltungsentwurf 600.000 €
VE 2012 z.L. 2013 gem. Verwaltungsentwurf 250.000 €
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.034 | Gemeindestraße / Kötnerholzweg |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
100.000,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
250.000,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
850.000,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-500.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101 | Gemeindestraßen |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
8.750,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
21.250,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
12.500,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-25.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-25.000,00 € |
|
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 850.000 €.
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 105.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Einrichtung wird als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr eingestuft.
Begründung des Antrages
1. Ausgangslage
Der Kötnerholzweg von der Limmerstraße bis zur Fössestraße befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Der Aufbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen entspricht nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen hinsichtlich der Tragfähigkeit. Aufgrund der Sanierungsarbeiten an den Entwässerungsleitungen sowie der gesamten Hausanschlüsse stehen umfangreiche Bauarbeiten mit einer Vielzahl von Leitungsgräben an. Ebenso werden in diesem Bereich die Gas- und Wasserleitungen erneuert.
Das derzeitige Profil besteht aus einer bituminös befestigten Fahrbahn in einer Breite von ca. 9,50 m. Das Parken ist derzeit am Fahrbahnrand organisiert. Die Nebenanlagen bestehen aus einem Gehweg, befestigt teilweise mit Betonplatten oder in bituminöser Bauweise in einer Breite von ca. 2,00 m und einem Radweg in Pflasterbefestigung bzw. in bituminöser Bauweise mit einer Breite von ca. 1,00 m. Die Nebenanlagen sind im derzeitigen Zustand für die unterschiedlichen Nutzungen unzureichend dimensioniert.
2. Beschreibung des Vorhabens
Es ist vorgesehen, den Kötnerholzweg in Linden von der Limmerstraße bis zur Fössestraße komplett mit einer Grunderneuerung zu überplanen.
Die Fahrbahn erhält eine bituminös befestigte Profilbreite von 9,00 m. Neben den Fahrspuren ist es vorgesehen, einen Radfahrschutzstreifen beidseitig der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m zu markieren, der zusätzlich von der Nebenanlage jeweils mit einem Schutzstreifen von 0,50 m abgesetzt ist. Somit verbleiben als effektiv zu nutzende Fahrbahnbreite 5,00 m. Auf den Nebenanlagen sind Längsparkstände in 2,00 m Breite geplant, befestigt mit anthrazitfarbenem Betonrechteckpflaster und unterbrochen in regelmäßigen Abständen durch sich gegenüberliegende Baumstandorte mit insgesamt 33 neu zu pflanzenden Bäumen. Durch diese Begrünung kann das Erscheinungsbild des Straßenraumes maßgeblich verbessert und aufgewertet werden. Die verbleibende Restbreite der Nebenanlagen wird beidseitig als Gehweg mit Betonplatten in ca. 2,50 m Breite befestigt.
Die derzeit bestehende Fußgängerlichtsignalanlage in Höhe der einmündenden Weckenstraße wird aufgrund der Umlegung der Albert-Schweitzer-Schule an den Schmuckplatz in die Höhe der Einmündung Noltestraße versetzt.
Die Beleuchtung wird im Rahmen der Grunderneuerung angepasst.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP
Durch den Umbau des Kötnerholzweges wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit / Bauablauf
Es ist geplant, die Baumaßnahme nach Genehmigung der Haushaltssatzung zu beginnen.
66.21
Hannover / 30.11.2011