Drucksache Nr. 2229/2014 N1:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Haushaltssatzung 2015 und Wirtschaftsplan 2015

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2229/2014 N1
1 (Regions-) Drucksache mit 4 Anlagen
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Haushaltssatzung 2015 und Wirtschaftsplan 2015

Antrag,

die Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweck- verbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus der Anlage, einschließlich Anlagen 1-4, hervorgehenden Beschlussvorschlag zur Haushaltssatzung 2015 und dem Wirtschaftsplan 2015 des Zweckverbandes zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Produkt 54501
Straßenreinigung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 6.360.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -6.360.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -6.360.000,00 €
Der Anteil der Landeshauptstadt Hannover zur Stadtreinigung/Winterdienst erhöht sich gegenüber der Planung für das Jahr 2014 um 425.000 Euro. Die Erhöhung resultiert aus der Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren.

Begründung des Antrages

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweck- verbandes in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes. Für den Beschluss ist eine Weisung an die Stimmführerin in der Verbandsversammlung erforderlich.

Die Stimmführerin der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung ist gemäß der Verbandsordnung des Zweckverbandes stimmberechtigt bei A-Entscheidungen (gemeinsame Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung. Hierzu zählen unter anderem die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan) und C-Entscheidungen (Aufgaben der Straßenreinigung – Hierzu zählen unter anderem die Straßenreinigungs- gebühren). Nicht stimmberechtigt ist die Stimmführerin bei B-Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Abfallgebühren.
20.21 
Hannover / 11.12.2014