Informationsdrucksache Nr. 2228/2024:
Notunterkunft Kirchhorster Straße, 30659 Hannover
Errichtung von Leichtbauhallen, 2. Bauabschnitt - (DS-Nr: 2548/2023)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2228/2024 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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2228/2024
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Notunterkunft Kirchhorster Straße, 30659 Hannover
Errichtung von Leichtbauhallen, 2. Bauabschnitt - (DS-Nr: 2548/2023)

Information zum Bauvorhaben - Errichtung von Leichtbauhallen Kirchhorster Straße
Geändertes Vorgehen aufgrund moderater Zuweisungszahlen und Auswertung neuer Erkenntnisse und Erfahrungswerte anderer Kommunen.

Zielsetzung / Begründung



Mit Drucksache (DS-Nr: 2548/2023) zur Notunterkunft Kirchhorster Straße, 2. Bauabschnitt wurde der Planung und Errichtung von Leichtbauhallen zugestimmt. Die Planung der Leichtbauhallen sah, mit zwischengelagerten mobilen Raumeinheiten für Aufenthaltsbereiche, Küchen und Sanitärräume eine maximale Kapazität von bis zu 670 Personen vor. Die Planung ist Teil der gesamtstädtischen Strategie zur Unterbringung von Geflüchteten. Die Leichtbauhallen waren als reine Notkapazität in Krisenzeiten und als Ersatz für die Anmietung von Messehallen oder die Belegung von Schulsporthallen vorgesehen. Geplant war der Kauf sämtlicher Leichtbauhallen und mobilen Raumeinheiten bei einem projektierten Betrieb von 10 Jahren.

Die Planung zu den Leichtbauhallen wurde abgeschlossen, das Grundstück hergerichtet und eine Ausschreibung vorbereitet.
In der Zwischenzeit haben diverse Bundesländer und Kommunen Erfahrungen im Bau und Betrieb von Leichtbauhallen sammeln können. Hinzu kam ein Brandereignis in Berlin, als auch Erfahrungen aus besonderen Wetterlagen, die zu einer Neubewertung des Vorgehens geführt haben:
· Bei dem Brandereignis in Berlin brannte eine Halle innerhalb kurzer Zeit vollständig ab. Da Unterkünfte insbesondere als Schlafplätze dienen, ein Brandereignis in der Nacht oft erst spät bemerkt und eine Evakuierung erschwert wird, wurde der Brandschutz auch seitens der Bauordnung als besonders kritisch bewertet.

· Erfahrungen aus Großwetterereignissen zeigten, dass aufgrund der leichten und fragilen Konstruktion bei starken Windböen eine sofortige Evakuierung in eine andere Notunterkunft notwendig ist.

· Bei Ausfall eines Heizaggregats ist auch eine gedämmte Halle bereits nach kurzer Zeit ausgekühlt und nicht mehr nutzbar.

· Die reinen gebäudewirtschaftlichen Betriebskosten sind sehr hoch und übersteigen je nach Standzeit und Nutzungsdauer u.U. die Kaufkosten.

· die Hallen müssen auch bei teilweisem oder vollständigem Leerstand beheizt werden um dauerhafte Schäden zu vermeiden.

· Von einem Auf- und Abbau wird aufgrund der Konstruktionsart seitens der Hersteller abgeraten.

· Nach Ablauf der Nutzung fallen Kosten für Rückbau und Entsorgung – hauptsächlich von Kunststoffen und Verbundmaterial – an. Diese betragen nach aktuellen Vergleichszahlen etwa 15% der Baukosten.


Bei einer Standzeit von 10 Jahren würde die Stadt erhebliche finanzielle Mittel binden. Leichtbauhallen eignen sich zur zeitlich begrenzten Unterbringung. Sie sind aufgrund ihrer Fragilität und angesichts der hohen Betriebskosten nur als ‚Notanker‘ nach Ausschöpfung sämtlicher anderer Unterbringungsmöglichkeiten geeignet.
Der Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe hat daher in Abstimmung mit dem Fachbereich Gebäudemanagement entschieden, die Ausschreibung der Leichtbauhallen als Anmietung für zwei Jahre mit einer jährlichen Verlängerungsoption abzuändern und nach festgestellter Wirtschaftlichkeit zu vergeben. Die Ausschreibung soll erst zum Zeitpunkt einer Krisensituation und nach Ausschöpfen sämtlicher vorhandener Unterbringungsoptionen veröffentlicht werden.

Da die Zuweisungszahlen derzeit moderat sind, wird die Zeit genutzt, um den noch nicht abgeschlossenen Ausbau der Notunterkunft Nenndorfer Chaussee 9 zu forcieren und die bisher baulich noch nicht fertig gestellten Bereiche zu ertüchtigen. An diesem Standort sollen bis zu 620 Plätze insgesamt vorgehalten werden. Im Erdgeschoss sollen Räume vorgehalten werden, in denen Unterricht für Kinder angeboten werden kann.

Das Grundstück der Kirchhorster Straße wurde bereits vorbereitet und verfügt über die notwendige Erschließung um in einer Notlage eine kurzfristige Errichtung von Leichtbauhallen zu ermöglichen. Die Aufstellung einer temporären Mietlösung ist in einer Krise – nach aktueller Marktlage – in drei Monaten möglich.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden durch die Drucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / Oct 11, 2024