Informationen:
verwandte Drucksachen:
2227/2021 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 18.10.2021: Sozialausschuss: Zur Kenntnis genommen
Nachrichtlich:
- Schul- und Bildungsausschuss
2227/2021 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Sozialausschuss An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis) |
|
|
· Aufnahme kleiner Differenzierungsräume für Inklusion in Kleingruppen (2013)
Neubauten werden grundsätzlich unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit (Aufzüge, Rampen, Beh-Wcs, Leitsysteme usw.) geplant.
*seit dem SJ 2016/17 nehmen die Gymnasien Kinder mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung auf
Schwerpunktschulen
Die Umsetzung ist grundsätzlich erfolgt, lediglich bei Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung hat sich die Schulträgerin Landeshauptstadt Hannover entschieden, zunächst Schwerpunktschulen zu bilden. Hintergrund war, dass nicht alle Schulen über die notwendige barrierefreie Zugänglichkeit verfügten, aber eine adäquate und wohnortnahe Beschulung erfolgen sollte (DS 0249/2013). Folgende Grund- und weiterführende Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover wurden durch das Land Niedersachsen genehmigt:
GS Albert-Schweitzer-Schule
Die Einführung der Schwerpunktschulen war zunächst bis 2018 befristet, wurde inzwischen aber bis 2024 verlängert.
In der Zwischenzeit wurde sowohl bei Sanierungen als auch größeren Umbauten die Barrierefreiheit hergestellt. Bei Neubauten ist dies in jedem Fall verpflichtend. In Einzelfällen wurden zudem individuelle Lösungen (Rampen, Aufzüge) an einzelnen Schulstandorten gefunden und umgesetzt.
Die Einrichtung weiterer Schwerpunktschulen - auch bezüglich anderer Förderschwerpunkte - wird vom Land Niedersachsen nicht vorgesehen.
Inklusionsbeirat der Landeshauptstadt Hannover
Das ca. sechsmal jährlich tagende Gremium setzt sich analog zum Ausschuss für Schule und Bildung (ASchuBi) zusammen aus Vertreter*innen der Ratsfraktionen, der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler*innen ergänzt durch Vertreter*innen der Schulformen, der Landes- und Stadtverwaltung, der Vereine und Verbände und themen- bzw. anlassbezogen externen Expert*innen.
Von 2013 bis 2015 lag der Schwerpunkt der Arbeit auf dem Austausch der Vertreter*innen der einzelnen Interessensgruppen zum Thema Inklusion und dem Aufdecken von entstehenden Herausforderungen. Auf dieser Basis hat der Inklusionsbeirat die Fachverwaltung damit beauftragt, Vorschläge für die bestmögliche Unterstützung und Förderung aller Kinder und Jugendlichen mit definiertem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (BasU) wie auch mit anderen Beeinträchtigungen zu erarbeiten.
U.a. hat der Inklusionsbeirat folgende Kernthemen identifiziert und betrachtet diese regelmäßig:
(1.) Inklusion im Ganztag,
Schulische Inklusion & Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE)
So berät die Landeshauptstadt Hannover Eltern sowie Erzieher*innen von Kindern mit dem Förderschwerpunkt GE beim Übergang von der Kindertagesstätte an die Grundschule. Gleichermaßen wird Eltern und Lehrkräften von GE-Schüler*innen eine Beratung im Übergang von der Grundschule an die weiterführende Schule angeboten. Hier hat sich in den letzten Jahren durch die Besonderheit des Förderstatus´ GE herauskristallisiert, dass auch an Gymnasien eine Beschulung von Schüler*innen mit einem Förderbedarf GE erfolgen kann. Die Mehrheit der Gymnasien der Landeshauptstadt Hannover haben bereits sogenannte Bündelklassen aufgenommen. In einer Bündelklasse wird eine kleine Gruppe an GE-Schüler*innen, zumeist fünf an der Zahl, in einer Regelschulklasse gebündelt und inklusiv beschult, um aus pädagogischer Sicht den Kindern eine eigene Peergroup zu bieten und die schüler*innenbezogenen Ressourcen, wie die zugesprochenen Förderschullehrer*innenstunden, zu sammeln. Dadurch wird beispielsweise eine dauerhafte Anwesenheit einer Förderschullehrkraft neben der Regelschullehrkraft im Unterricht möglich.
Die Landeshauptstadt Hannover wird auch im letzten Übergang der Bildungsbiographie von GE-Schüler*innen an eine andere Schulform, der Berufsbildenden Schule, aktiv. So bietet sie im Oktober 2021 gemeinsam mit der Region Hannover und verschiedenen Berufsschulen einen Informationsabend zu diesem Thema an.
Als besonders beratungsintensive Phasen in der Schulbiographie eines Kindes mit sonder-pädagogischen Unterstützungsbedarf wurden die Übergänge zwischen den Bildungsinstitutionen identifiziert. So hat zu Beginn der Implementierung des ISI der Übergang an die weiterführende Schule im Fokus gestanden. Das Angebotsspektrum soll sukzessive erweitert werden. Ein nächster Schritt in der Angebotserweiterung ist im Übergang von der Kita an die Grundschule angedacht. Hierbei ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass mit den Systemen Kita und Schule zwei unterschiedliche Rechtskreise aufeinandertreffen, die Eltern wenig Vorerfahrung mit der schulischen Inklusion haben und die entsprechenden Ansprechpartner*innen aus diesem Bereich oftmals nicht kennen. So gilt das Vertrauensverhältnis zu den Erzieher*innen meist als maßgeblich für die Informationsbeschaffung. Der ISI wird daher in Hinblick auf diesen Übergang die Multiplikatorenberatung als wichtigen Bestandteil im Beratungsangebot aufnehmen.
Inklusion im Ganztag
Die Nachmittagsangebote in den Ganztagsgrundschulen werden grundsätzlich individuell nach den Bedürfnissen der Kinder gestaltet und können von allen Kindern besucht werden. Grundlage bilden hierbei Schüler*innenbefragungen und die gezielten Abfragen bei der Anmeldung der Kinder zum Ganztag. Neben Sportangeboten, an denen auch Kinder mit Inklusionsstatus teilnehmen, werden in den Angeboten am Nachmittag körperliche, psychosomatische, kognitive, musische und emotionale Fähigkeiten gefördert und die sozialen Kompetenzen entwickelt. Zusätzlich werden in den Ganztagsgrundschulen auch Sprach- und Leseförderung angeboten. Nicht zuletzt werden mit dem Standardraumprogramm der Landeshauptstadt Hannover ausreichende räumliche Rückzugsmöglichkeiten zur Entspannung und zum Ausruhen für die Ganztagsbetreuung vorgehalten.
Das Ganztagsangebot in den Grundschulen wird durch Kooperationen z. B. mit den Vereinen Violetta, mannigfaltig und Inklusiv/Mittendrin ergänzt. Die Kooperationspartner der Ganztagsgrundschulen setzen als pädagogische Fachkräfte auch Heilpädagog*innen, Heilerziehungspfleger*innen und Sonderpädagog*innen ein, wodurch die Betreuung von Kindern mit Inklusionsstatus noch fach- und bedarfsgerechter umgesetzt werden kann.
Schulassistenz | Umsetzungsstand zur Einführung von rechtskreisübergreifenden Poolmodellen
Das rechtskreisübergreifende Modell zur Umsetzung von Poolmodellen an hannoverschen Grundschulen schließt sich den konzeptionellen und strukturellen Rahmenbedingungen des erprobten Poolmodells für Kinder aus dem Rechtskreis SGB IX der Region Hannover an. Dafür arbeitet der Kommunale Sozialdienst der Landeshauptstadt Hannover in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe regelmäßig mit der Region Hannover an einem praxisfähigen Umsetzungskonzept.
Aktuell werden Eingangsvoraussetzungen für interessierte Schulen definiert und interne Verfahrensstandards für eine zeitnahe Umsetzung im Rahmen der Fallbearbeitung strukturell angepasst. Dieses Vorhaben wird mit hoher Priorität im Kommunalen Sozialdienst verfolgt.
Bis Ende Oktober 2021 soll mit der Region Hannover ein gemeinsamer Verfahrensablauf für die Bedarfe der Schulen und Eltern abgestimmt werden. Dazu wird ein Informationspapier für interessierte Schulen entwickelt. Die Veröffentlichung ist im 4. Quartal geplant. Der Kommunale Sozialdienst und die Region Hannover führen bereits mit interessierten Schulen erste Sondierungsgespräche für eine zeitnahe Umsetzung an den interessierten Schulen.
Auf Basis der in der Drucksache 1414/2021 definierten Standards erfüllen derzeit 11 von 61 Grundschulen (18 %) die Rahmenbedingungen für die Durchführung rechtskreisübergreifender Poolmodelle. Für die Einführung und Umsetzung rechtskreisübergreifender Poolmodelle an Schulen ist nach Erfahrungen der Region Hannover i. d. R. ein Schuljahr erforderlich.