Drucksache Nr. 2226/2024:
Vereinbarung mit der Region Hannover über die Erstattung von Personal- und Sachkosten nach § 6 Abs. 3 Buchstabe a der Satzung über die Heranziehung der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung der der Region Hannover als örtlichem Träger der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben des örtlichen und des überörtlichen Trägers (für SGB XII- Leistungen)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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2226/2024
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Vereinbarung mit der Region Hannover über die Erstattung von Personal- und Sachkosten nach § 6 Abs. 3 Buchstabe a der Satzung über die Heranziehung der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung der der Region Hannover als örtlichem Träger der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben des örtlichen und des überörtlichen Trägers (für SGB XII- Leistungen)

Antrag,

zu beschließen, dass die im Entwurf als Anlage zur Beschlussdrucksache beigefügte
Vereinbarung mit der Region Hannover über die Erstattung von Personal- und Sachkosten
im Rahmen der ungleichen Heranziehung nach § 6 Absatz 3 Buchstabe a) der Satzung
über die Heranziehung der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung
der der Region Hannover als örtlichem Träger der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben des
örtlichen und des überörtlichen Trägers (Heranziehungssatzung) abzuschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Verwaltungskostenvereinbarung ist nicht geschlechtsspezifisch konzipiert und dient allen
Geschlechtern gleichermaßen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Es hat keine Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 59 - Investitionstätigkeit
Produkt 31194
Verwaltung der Sozialhilfe FB 50, 56 und 57
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €1,854,000.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
   
   
Personalaufwendungen €1,399,800.00
Sach- und Dienstleistungen €454,200.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis €0.00
Außerordentliche Erträge €0.00
   
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
  
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00

Begründung des Antrages

Die Region zieht seit dem 01.01.2020 im Rahmen der Heranziehungssatzung die Städte und Gemeinden zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben nach dem SGB XII heran. Nach § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 der Heranziehungssatzung wird die Landeshauptstadt darüber hinaus zu weiteren dort genannten Aufgaben herangezogen.

Nach § 6 Abs. 3 Buchstabe a) der Heranziehungssatzung ist die Erstattung der von der Landeshauptstadt im Rahmen der ungleichen Heranziehung aufgewendeten Personal- und Sachkosten in einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zu regeln.

Die seinerzeit geschlossene Vereinbarung (Beschlussdrucksache Nr. 1325/2020) wurde mit Schreiben vom 15.12.2023 fristgerecht zum 31.12.2024 gekündigt, um in Neuverhandlungen den tatsächlichen Personalbedarf, der der Landeshauptstadt für die Bearbeitung der Hilfen nach dem SGB XII entsteht, zu erfassen und neu zu bewerten.

Anhand von Fallzahlenschlüsseln und den von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermittelten Kosten für einen Arbeitsplatz wurde eine jährliche Erstattungssumme in Höhe von 1.854.000 € ermittelt. Davon entfallen 1.399.800 € auf Personalkosten und 454.200 € auf Sachkosten.

Für den Anteil an Personalkosten exklusive Sach- und Gemeinkosten ist ab 2026 eine dynamische Anpassung entsprechend der durchschnittlichen Anpassung des Tarifabschlusses des TVöD VKA-Kommunen vorgesehen.

Die Landeshauptstadt ist durch die Erstattung in die Lage versetzt, die von der Region Hannover per Rundschreiben festgelegten fachlichen Standards zur Aufgabenerfüllung einzuhalten.
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Hannover / Nov 6, 2024