Drucksache Nr. 2225/2014:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2015 - 2017

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2225/2014
1 (Regions-) Drucksache mit 9 Anlagen
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2015 - 2017

Antrag,

die Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen,

der beigefügten Beschlussvorlage Nr. C III B 325/2014 über die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren und über die 4. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover mit den nachfolgenden Beschlussvorschlägen:

1. Die aktuelle Gebührenperiode der Straßenreinigung wird zum 31.12.2014 beendet;
2. Die neue Gebührenperiode wird auf den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 festgelegt. In der neuen Gebührenperiode werden die Verluste der Vorgängerperiode ausgeglichen;
3. Die Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2015 werden gemäß der in der Beschlussvorlage dargelegten Begründung/Berechnung um 12,4% angepasst;
4. Zum 01.01.2016 und zum 01.01.2017 erfolgt zum Ausgleich prognostizierter Arbeits- und Verbrauchskostenentwicklungen und Abdeckung von Restdefiziten des Planjahres 2015 eine weitere Anpassung um zusätzlich jeweils 2,6%;
5. Die neuen Gebühren der Reinigungsklassen (§ 8 der Straßenreinigungssatzung) werden für die neue Gebührenperiode gemäß Anlage 3-1 und 3-2 festgesetzt. Die 4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungssatzung in der Fassung vom 07.06.2013) wird in der dieser Beschlussvorlage als Anlage 3-3 beigefügten Fassung beschlossen;

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 20 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Produkt 54501
Straßenreinigung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 6.238.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -6.238.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -6.238.000,00 €
Der Anteil der Landeshauptstadt Hannover zur Stadtreinigung/Winterdienst erhöht sich im Mittel um 368.000 Euro.

Begründung des Antrages

Es wird auf die Begründung in der beigefügten Beschlussvorlage Nr. C III 325/2014 verwiesen. Gemäß § 8 § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes beschließt die Verbandsversammlung über die Änderung der Satzung. Für den Beschluss ist eine Weisung an die Stimmführerin in der Verbandsversammlung erforderlich.
20.21 
Hannover / 07.10.2014