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Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Am Herrenhäuser Bahnhof 28
Antrag,
zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Am Herrenhäuser Bahnhof 28 entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 1090 nicht ausgebaut wird.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Aufgrund von geänderten Planungen wurden viele Straßen und Wege nicht so ausgebaut, wie es die rechtsverbindlichen Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne vorsehen. Die für den Ausbau nicht benötigten Flächen sind in der Regel unbefestigte Seitenstreifen und werden kaum gepflegt oder sind an die Anlieger*innen durch Vertrag verpachtet.
Von vielen unmittelbar angrenzenden Anlieger*innen wurde wiederholt der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, diese Flächen zu erwerben. In den meisten Fällen hat die Verwaltung keine Bedenken, einem solchen Verkauf zuzustimmen.
Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfeststellungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.
Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung keine Bedenken, die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche zu veräußern. Daher bittet sie den Verwaltungsausschuss, einem solchen Verkauf, der vom Fachbereich für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Marktwesen durchgeführt wird, grundsätzlich zuzustimmen.
Die Verwaltung wird in dem dann abzuschließenden Vertrag vorsorglich bis zur Änderung des Bebauungsplanes eine Rückkaufklausel aufnehmen. In der verkauften Fläche dürfen ebenfalls bis zu einer späteren Änderung der Planfestsetzung keine Gebäude errichtet werden. Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung wird bei einer Überarbeitung der Planfestsetzungen die Änderung berücksichtigen.
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Hannover / Oct 4, 2021