Informationsdrucksache Nr. 2223/2018:
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zur Planungsbeschleunigung zur Verbesserung der Kinderbetreuungsquoten (für Krippen- und Kindergartenplätze) in unterversorgten Stadtteilen/Stadtbezirken

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2223/2018
0
 

Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zur Planungsbeschleunigung zur Verbesserung der Kinderbetreuungsquoten (für Krippen- und Kindergartenplätze) in unterversorgten Stadtteilen/Stadtbezirken

Die Stellungnahme beinhaltet die Aussagen der Fachbereiche "Gebäudemanagement", "Planen und Stadtentwicklung" und "Jugend und Familie".

Im folgenden wird die Betreuungssituation im Krippen- und Kindergartenbereich (Stand 01.10.2017) dargestellt und ein Ausblick auf die städtischen Planungen zum weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen gegeben. Weiterhin sind entsprechende Informationen zu der Umsetzung von Planungs- und Bauvorhaben enthalten.

Eine niedrige Versorgungsquote im Krippen- und Kindergartenbereich haben folgende Stadtbezirke:

Krippenbetreuung:

Bothfeld/Vahrenheide

Misburg/Anderten

Kirchrode/Bemerode/Wülferode

Ricklingen

Ahlem/Badenstedt/Davenstedt

Die durchschnittliche Betreuungsquote bei der Krippenbetreuung lag stadtweit bei 56,5 %. In den o. g. Stadtbezirken lag die Betreuungsquote zwischen 35,0 % und 50,7 % (Quelle Kindertagesstättenbericht 2018).

Betreute Krippenkinder am 1.10.2017 nach Stadtbezirken

Stadtbezirke
Bevölkerung

am 30.09.2017

betreute Kinder

(0-2 Jahre) insgesamt

davon

Betreuungsquote
0 – 2 Jahre
1-2

Jahre*

Tages-pflege

0-2 Jahre

Krippe

inkl. AüG


0-2

Jahre

in %

1-2

Jahre*

in %

Mitte
1.005
680
441
90
351

43,9
64,9
Vahrenwald/List
2.098
1.361
910
153
757

43,4
66,9
Bothfeld/Vahrenheide
1.445
1004
504
49
455

34,9
50,2
Buchholz/Kleefeld
1.356
909
616
73
543

45,4
67,8
Misburg/Anderten
938
611
310
63
247

33,0
50,7
Kirchrode/ Bemerode/ Wülferode
939
660
256
76
180

27,3
38,8
Südstadt/Bult
1.272
835
583
131
452

45,8
69,8
Döhren/Wülfel
920
618
426
67
359

46,3
68,9
Ricklingen
1.398
939
363
75
288

26,0
38,7
Linden/Limmer
1.389
937
518
95
423

37,3
55,3
Ahem/Badenstedt/ Davenstedt
1.064
749
262
39
223

24,6
35,0
Herrenhausen/

Stöcken

1.085
704
377
55
293

34,7
53,6
Nord
955
636
446
37
409

46,7
70,1
Stadt insgesamt 2017
15.864
10.643
6.012
1.003
5.009

37,9
56,5
Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Jugend und Familie und Bereich Wahlen und Statistik

Kindergartenbetreuung:

Im Bereich der Kindergartenbetreuung sind folgende Stadtbezirke mit niedriger Versorgungsquote zu nennen:

Bothfeld/Vahrenheide

Misburg/Anderten

Kirchrode/Bemerode/Wülferode

Ricklingen

Ahlem/Badenstedt/Davenstedt

Die durchschnittliche Betreuungsquote lag stadtweit bei 100,7 %. In den o.g. Stadtbezirken lag die Betreuungsquote zwischen 79,5 % und 94 %. In den nicht aufgeführten Stadtbezirken lag die Versorgungsquote zwischen 97,1 % und 121,1 %. In den Stadtbezirken mit einer sehr hohen Versorgungsquote handelt es sich in der Regel um Kindertagesstätten, die ein besonderes Betreuungskonzept haben oder um Betriebskindertagesstätten.

Betreute Kindergartenkinder nach Stadtbezirken am 01.10.2017

Stadtbezirke
Bevölk- erung

3 – 5 Jahre

Betreute Kinder

insgesamt

davon
Betreuungsquote

in %

Kinder- garten

inkl. AüG

Tages-

pflege

Mitte
711
760
757
3
106,9%
Vahrenwald/List
1.719
1.812
1.796
16
105,4%
Bothfeld/Vahrenheide
1.575
1.481
1.477
4
94,0%
Buchholz/Kleefeld
1.183
1.323
1.317
6
111,8%
Misburg/Anderten
908
758
755
3
83,5%
Kirchrode/Bemerode/Wülferode
1.006
945
934
11
93,9%
Südstadt/Bult
916
1.114
1.100
4
121,6%
Döhren/Wülfel
828
1.003
1.001
2
121,1%
Ricklingen
1.349
1.077
1.058
19
79,8,%
Linden/Limmer
1.111
1.212
1.203
9
109,1%
Ahlem/Badenstedt/Davenstedt
1.043
829
827
2
79,5%
Herrenhausen/Stöcken
950
922
920
2
97,1%
Nord
816
979
975
4
120,0%
Stadt gesamt 2017
14.115
14.215
14.130
85
100,7%
Quelle: Landeshauptstadt Hannover: Fachbereich Jugend und Familie und Bereich Wahlen und Statistik

Generell wird festgestellt, dass auch in den Stadtbezirken mit einer hohen Versorgungsquote ein Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen besteht, weil es sich gerade in diesen Stadtbezirken (z.B. Südstadt) vielfach um Kindertagesstätten handelt, die ein stadtweites Angebot zur Verfügung stellen (z. B. Waldorf, Montessori, bilingual, Betriebsplätze). Nicht alle Eltern in diesem Stadtbezirk bevorzugen aber diese Bildungsangebote. Eine Versorgungsquote von jeweils 100 % in allen Stadtbezirken wird nicht umsetzbar sein, weil dies bedeuten würde, dass in manchen Stadtbezirken das Angebot abgebaut werden müsste.

Durch die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen und bei gleichbleibenden Kinderzahlen verbessert sich dadurch der Mittelwert weiter.

Seit Oktober 2016 wurden durch den Fachbereich Gebäudemanagement und den Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kindertagesstätten folgende Betreuungsplätze geschaffen bzw. befinden sich in der Umsetzung:

Jahr
Standort
Stadtbezirk
Krippenplätze
Kindergarten-
plätze
2016
Dresdener Str.
Vahrenheide
15

2016
Waterloostr.
Mitte
45
18
2017
Klagesmarkt
Mitte
30

2107
Johannes-Lau-Hof
Vahrenwald/List
30

2017
Dragonerstr.
Vahrenwald/List

20
2018
Beckstr.
Ricklingen

118
2018
Zeißstr.
Döhren-Wülfel
15

2018
Anbau Sahlkamp
Vahrenheide
60

2018
Chemnitzer Str.
Vahrenheide
15

2018
Bergfeldstr.
Ricklingen
35
65
2018
Wunstorfer Landstr./Tegtmeyerallee
Ahlem(Badenstedt/
Davenstedt

100
Summe


245
321

Folgende Betreuungsplätze sind in den Jahren 2019 ff. darüber hinaus in Planung:


Jahr
Standort
Stadtbezirk
Krippen-plätze
Kinder-garten-
plätze
2019
In den Ohehöfen *
Mitte
15

2019
Vahrenwalder Anger *
Vahrenwald/List
15
25
2019
Am Schützenplatz
Mitte
15
25
2019
Schleswiger Str.
Vahrenwald/List
15

2019
Lathusenstr.*
Buchholz-Kleefeld
30
25
2019
Forstkamp
Misburg/Anderten
30
25
2019
Wülfeler Str. *
Döhren/Wülfel
20
40
2019
Hebbelstraße
Vahrenwald/List
30

2019/2020
Petermannstraße
Ahlem/Davenstedt/
Badenstedt

50
2019/2020
Hüttenstr. (Neubau
f. d. Kita St. Marien)
Nord
30
5 (61)
2019/2020
Hermann-Ehlers-Allee *
Ahlem/Badenstedt/
Davenstedt
30
50
2020
Hahnensteg
Ricklingen
15

2020
Adolfstraße*
Mitte
5
15
2020
Buchholzer Grün
Buchholz/Kleefeld
35
65
2020
Kesselstraße *
Linden-Limmer
15
25
2020
Welfenplatz
Vahrenwald-List
4 (51)
30
2020
Anna-Zammert *
Südstadt-Bult
30
25
2020/2021
Hans-Böckler-Allee
Südstadt-Bult
27

2020/2021
Beckstr.
Ricklingen
30

2020/2021
Hohe Str.
Linden-Limmer
15 (30)
25 (25)
2020/2021
Walter-Ballhause-Str.
Linden-Limmer
45
5 (20)
2020/2021
Posthornstraße
Linden-Limmer
15

2020/2021
Petermannstraße
Ahlem/Davenstedt/
Badenstedt
15

2021
Kreuzbusch / Lehmbusch
Kirchrode/Bemerode/
Wülferode
25 (5)
50 (50)
2021
Heisterholzwinkel
Kirchrode/Bemerode/
Wülferode
30
50

Fortsetzung der Tabelle erfolgt auf der nächsten Seite.




Jahr
Standort
Stadtbezirk
Krippen-plätze
Kinder-garten-
plätze
2021
Allerweg
Linden-Limmer

10
2021
In der Steinbreite

dann Auflösung der Vorlaufgruppe Wunstorfer Landstr.

Ahlem/Davenstedt/
Badenstedt
35
(65)
2022
Wissmannstr.
Südstadt
45
25
Summe


616
570
* Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags
Die in die Klammer genannten Plätze werden nicht neu geschaffen, sondern aus der Bestandskita verlagert.

Zusätzlich zu den o. g. Maßnahmen werden auch bedarfsabhängig Hortplätze in Krippen- oder Kindergartenplätze umgewandelt, weil das Nachfrageverhalten der Eltern nach Hortplätzen aufgrund des Ausbaus der Ganztagsgrundschule zurückgeht. Diese Maßnahmen sind in der o. g. Aufstellung nicht enthalten. Darüber hinaus gibt es noch weitere Projekte, deren Umsetzbarkeit derzeit geprüft wird.

Ebenfalls in Planung sind die Kindertagesstätten für die beiden großen Baugebiete Kronsberg-Süd und Wasserstadt Limmer. Die zeitliche Umsetzung ist abhängig von der Bebauung der jeweiligen Baufelder. Darüber hinaus wird geprüft, ob an Bestandskindertagesstätten Anbauten für zusätzliche Betreuungsplätze errichtet werden können.

Die Dauer von Planungs- und Bauverfahren wird zu einem erheblichen Anteil durch gesetzliche Vorgaben beeinflusst. Diese Rahmenbedingungen des Vergabe-, Bau- und Haushaltsrechts beruhen nicht auf Vorgaben in kommunaler Zuständigkeit, sondern auf Europa-, Bundes und Landesrecht. In kommunaler Zuständigkeit liegt alleine die Bearbeitung der Genehmigungsverfahren.

Mit Ausnahme von Sondergebieten sind in allen Gebietstypen der BauNVO, wie z. B. Wohngebieten und Gewerbegebieten Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke möglich, somit auch Kindertagesstätten. Es besteht kein planungsrechtliches Hemmnis bei der Schaffung von Kindertagesstätten. Sofern im B-Plan nicht ausdrücklich "Kita" festgesetzt ist, sind Einrichtungen mit max. 60 Kindern zulässig.

Falls die Kita-Leitungen der Einrichtungen während der Planungsphase schon bekannt sind (in der Regel sind sie dies nicht), werden diese ohnehin in die Planungen eingebunden.

Mit Beginn des Jahres 2008 wurde durch den damals amtierenden Oberbürgermeister eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe (AG U3) einberufen. Diese setzte sich aus VertreterInnen der Fachbereiche 18, 19, 20, 23, 40, 51, 61, 67 und des GPR zusammen. Die AG U3 hatte in erster Linie die Aufgabe, die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit zu intensivieren und Planungsprozesse effektiv zu beschleunigen. Weiterhin sollten und sollen Flächenpotenziale und nutzbare Gebäude frühzeitig identifiziert werden, um daraus neue Standorte für Kindertagesstätten zu ermitteln und zu entwickeln.

Weiterhin sollten und sollen Flächenpotentiale und nutzbare Gebäude frühzeitig identifiziert werden, um daraus neue Standorte für Kindertagesstätten zu ermitteln und zu entwickeln. Da auch Vertreter aus dem Bereich OE 61 in der AG U3 vertreten sind, ist auch sichergestellt, dass über die Entwicklung und Erschließung von Wohnbauflächen ein Überblick besteht. In der Regel werden diese zusätzlichen Bedarfe an Betreuungsplätzen über die sogenannten "Städtebaulichen Verträge" geregelt.

Weitere Arbeitsergebnisse der letzten 10 Jahre sind das erste ÖPP-Verfahren, in dem 8 Kindertagesstätten in der Struktur 3 Krippen- und 2 Kindergartengruppen umgesetzt worden sind, um dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz begegnen zu können. Ebenso wurden zusätzliche Plätze durch Modulbauten in den Stadtbezirken mit erheblichen Bedarfen umgesetzt, wie z.B. Kita Pusteblume (Welfenplatz), Kita Waterloo. Darüber hinaus sind weitere ÖPP-Verfahren umgesetzt worden bzw. befinden sich 5 Kindertagesstätten in Planung (Drucksache Nr.: 0080/2018 "Neubau von 3 Kindertagesstätten an den Standorten Heisterholzwinkel, Kreuzbusch/Lehmbusch, In der Steinbreite und 2 Ersatzbauten an den Standorten Petermannstr. und Strelitzer Weg"). Derzeit ist mit den Arbeiten für die Errichtung der beiden Kindertagesstätten in Modulbauweise an den Standorten Beckstr. und Wunstorfer Landstr/Tegtmeyerallee begonnen worden.

Eine besondere Herausforderung für die AG U3 ist mittlerweile die bestehende Konkurrenz von entsprechenden Flächenpotentialen für Wohnungsbau, Schulen, Flüchtlingsunterkünfte und Kindertagesstätten. Hier bedarf es einer stetigen Abwägung und Priorisierung von gesamtstädtischen Interessen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Umsetzung der Betreuungsangebote richtet sich generell an beide Geschlechter. Ziel des weiteren Ausbaus ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.4 / 61 / 19
 / 27.09.2018