Drucksache Nr. 2222/2019:
Flexibilisierung der altersübergreifenden Gruppe (AüG) in der Kindertagesstätte Seestraße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2222/2019
0
 

Flexibilisierung der altersübergreifenden Gruppe (AüG) in der Kindertagesstätte Seestraße

Antrag,

zu beschließen,
  • die AüG der Kindertagesstätte Seestraße, Seestraße 20 - 21, 30171 Hannover, in Trägerschaft der Maschseekinder gem. GmbH, von zurzeit insgesamt 17 Plätzen für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in Ganztagsbetreuung, in eine altersübergreifende Gruppe mit einer flexiblen Zusammensetzung aus Krippen- und Kindergartenplätzen unter Berücksichtigung der max. Anzahl von zulässigen Plätzen laut Betriebserlaubnis (max. 25 Plätze) in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und
  • dem Träger rückwirkend vom 01.01.2019, unter Berücksichtigung der vorliegenden Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 20.200,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -20.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -20.200,00 €
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages

Bei der Kindertagesstätte Seestraße handelt es sich um eine Einrichtung mit drei Gruppen: zwei Krippengruppen (15 Plätze) mit einer Ganztagsbetreuung und eine kleine altersübergreifende Gruppe (17 Plätze) mit einer Ganztagsbetreuung.

Der Träger hat für die Einrichtung der AüG vom Land Fördermittel für 8 Krippenplätze erhalten und war somit verpflichtet, diese vorzuhalten. Um flexibler in der Belegung zu bleiben, wurden diese Mittel nun anteilig auf die Dauer der Zweckbindung für 8 Krippenplätze zurückgezahlt und ein Antrag auf eine bedarfsorientierte Belegung gestellt. Somit wäre eine Belegung von bis zu 25 Kindergartenplätzen statt bisher nur 17 Plätzen möglich.

Durch die Umsetzung wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen. Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt worden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde bereits erteilt.
51.42 
 / 29.08.2019