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Umstrukturierung einer Krippengruppe in der Kita M3 Minis
Antrag,
zu beschließen,
- die Krippengruppe in Trägerschaft des Vereins M3 Minis Kindertagesstätte e.V., Marienstraße 28, 30171 Hannover, in eine kleine Kindertagesstätte (KKT) (10 Plätze in Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren und
- dem Träger ab dem 01.08.2019, unter Berücksichtigung der vorliegenden Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Transferaufwendungen |
€12,300.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€12,300.00) |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Dem Träger M3 Minis Kindertagesstätte e.V. wurde zum 31.12.2018 unerwartet das Außengelände gekündigt. Trotz intensiver Bemühungen konnte das Außengelände nicht für die Krippe erhalten bleiben. Dies ist aber nötig, um vom Kultusministerium weiterhin eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Um eine sofortige Schließung der Einrichtung abzuwenden wurde als halbjährige Übergangslösung die Mitnutzung des naheliegenden Außengeländes der Kita Höltystraße genehmigt.
Die Suche nach Ausweichflächen blieb leider erfolglos. Nun bleibt dem Verein nur noch die Möglichkeit seine Plätze zu reduzieren und den Betrieb zu einer kleinen Kindertagesstätte umzustrukturieren. Für den Betrieb einer KKT ist nach dem Nds KitaG lediglich eine dem Alter der Kinder entsprechende Spielmöglichkeit im Freien vorzuhalten. Somit ist auch die Nutzung eines öffentlichen Spielplatzes möglich. Dieser wäre auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden. Somit können 10 Betreuungsplätzen im sehr gefragten Stadtteil Südstadt erhalten bleiben.
Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde bereits erteilt.