Informationsdrucksache Nr. 2220/2017:
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Beteiligungsprozess

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2220/2017 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2220/2017
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Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Beteiligungsprozess

Mit der Drucksache Nr. 1611/2017 hat der Oberbürgermeister dem Rat Maßnahmen zur Stärkung von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zur Beschlussfassung empfohlen. U.a. wurde beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen. Erarbeitet wurde der vorliegende Vorschlag im Rahmen eines übergreifenden Arbeitszusammenhangs, in den neben verschiedenen Dezernaten der Stadtverwaltung insbesondere auch externe Akteure, wie etwa die Polizei, die City-Gemeinschaft oder die Diakonie, eingebunden waren. Die aus diesem Arbeitszusammenhang entstandenen Handlungsvorschläge sind ausdrücklich nicht als statisches Konzept, sondern vielmehr als dynamischer Ansatz zu verstehen, der in den kommenden Monaten zu konkretisieren und ggf. auch fort zu entwickeln sein wird.

· Ziel des Beteiligungsprozesses

Ein zentrales Element im Prozess dieser Weiterentwicklung ist die Bürgerbeteiligung. Mit dem Beteiligungsverfahren will die Verwaltung weitere Hinweise und Anregungen einholen, zugleich aber auch Information und Transparenz sicherstellen und so dem Sicherheitsbedürfnis der Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover Rechnung tragen. Es soll ein Gesamtbild hinsichtlich der Zustände im Stadtgebiet sowie der individuellen Wahrnehmung in der Bevölkerung erlangt werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Dialog mit den Stadtbezirksräten - diese sollen mit dem Beteiligungsprozess als vorrangiges Gremium des unmittelbaren Bürgerdialogs und als Forum für den Austausch und die Meinungsbildung gestärkt werden. Dies gilt zumal die mit der Drucksache Nr. 1611/2017 dargestellten Maßnahmen im Sinne des hier in spezifischer Weise bestehenden Handlungsdrucks zunächst insbesondere auf die Herausforderungen in der Stadtmitte reflektieren. Im nächsten Schritt sollen nun im direkten Austausch mit den Stadtbezirksräten die Wahrnehmung der dort bestehenden spezifischen Problemlagen und Herausforderungen abgeglichen und darauf aufbauend im Sinne des Gesamtansatzes zur Stärkung von Ordnung und Sicherheit auch kleinräumig konkrete Handlungsvorschläge formuliert werden.

· Formate des Beteiligungsprozesses

Auf gesamtstädtischer Ebene wird mit verschiedenen Formaten ein Dialog mit den Einwohnerinnen und Einwohnern durchgeführt, der die Erwartungen im Hinblick auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum thematisiert. Relevante Themen sollen im Austausch erörtert werden und im Austausch sollen die Probleme auch konkreten Lösungen zugeführt werden. Dabei werden Formate, die bereits in Zusammenhang mit „Mein Hannover 2030“ erprobt wurden, erneut Anwendung finden.

In der derzeitigen Planungsphase sind die Formate Bürgerpanel, Online-Dialog, Diskussionsveranstaltungen sowohl mit Betroffenen als auch Experten und Expertinnen sowie der unmittelbare Austausch mit den Stadtbezirksräten vorgesehen.


· Sondersitzungen der Stadtbezirksräte

Der Dezernent für Finanzen und öffentliche Ordnung beabsichtigt, in Sondersitzungen mit jedem einzelnen Stadtbezirksrat die Fragen der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung zu erörtern. Es ist geplant, nach der Beschlussfassung des Rates zur Drucksache Nr. 1611/2017 im Rhythmus von jeweils zwei Wochen eine Stadtbezirksratssitzung zu terminieren, sodass nach 26 Wochen in allen 13 Stadtbezirksräten eine erste Befassung durchgeführt werden kann.

Dabei soll es zunächst jeweils um eine Darstellung der geplanten Maßnahmen der Verwaltung auf der Grundlage des Ratsauftrages, um eine Problemerfassung und eine gemeinsame Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten gehen. In den daran anschließenden Wochen sind die Lösungsansätze innerhalb der Verwaltung zu prüfen, ggf. mit Externen zu beraten und hinsichtlich der Umsetzung zu planen.

Diese Vorschläge sollen dann in einer weiteren Sitzungsabfolge innerhalb von 26 Wochen mit den Stadtbezirksräten im Dialog ausgetauscht werden. Ohne dem Dialog in den Stadtbezirken vorzugreifen, geht die Stadtverwaltung dabei davon aus, dass insbesondere das Thema Sauberkeit in den Diskussionen vor Ort eine wichtige Rolle spielen wird. Die Verwaltung wird dieses Thema deshalb flankierend auch intern mit besonderem Augenmerk weiter verfolgen und hierzu unter Berücksichtigung der Hinweise der Stadtbezirksräte in Kooperation mit aha einen Umsetzungsvorschlag zur Erhöhung der Sauberkeit in der Stadt vorlegen.

Sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtbezirksmanagements als auch die Vertreterinnen und Vertreter der Polizei im Stadtbezirk werden an den Sitzungen teilnehmen.

Die Verwaltung erwartet, durch den direkten Austausch mit den Mitgliedern der Stadtbezirksräte eine höchst mögliche Konkretisierung der ordnungs- und sicherheitsrelevanten Aspekte für alle Gebiete der Stadt Hannover zu erlangen. Die Stadtbezirksräte können damit im unmittelbaren Dialog ihre Erkenntnisse und Erwartungen einbringen und erörtern.


· Diskussionsveranstaltungen
Auf gesamtstädtischer Ebene sind derzeit als Angebot für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hannover zwei Diskussionsveranstaltungen geplant.

Die Verwaltung beabsichtigt noch im Jahr 2017, die besonderen Probleme zu den Themen der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung mit lokalen Akteuren der Stadt Hannover zu diskutieren. Als Teilnehmende für diese erste Diskussionsveranstaltung kommen insbesondere folgende Institutionen in Betracht:

Polizeidirektion Hannover,


Staatsanwaltschaft Hannover,
Vertreter der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen,
City-Gemeinschaft, als Vertreter für die Geschäftsinhaber der Innenstadt
Handelskammer Hannover sowie
die DB, aha und fachkundige Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung.

Mit professioneller Moderation soll ein Austausch stattfinden zu folgenden Themen:

„Wie viel Ordnung ist nötig und wie viel Ordnung ist möglich in Hannover“


„Störungen im öffentlichen Raum - Wege zwischen Toleranz, Hilfeleistung und Maßregelung“
„Der öffentliche Raum ist für alle da - Regeln kommunizieren und umsetzen“

In einer weiteren Diskussionsveranstaltung – voraussichtlich im ersten Quartal 2018 wird eine akademische Zuordnung der Themen zur Ordnung und Sicherheit in Großstädten angestrebt. Zu dieser Veranstaltung werden Vertreterinnen und Vertreter anderer Kommunen, Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie Fachreferentinnen und Fachreferenten ihre Standpunkte und Erfahrungen zu den besonderen Problemen der Ordnung und Sicherheit in deutschen Großstädten angefragt.

· Bürgerpanel/Online-Dialog
Als Einstieg für ein Bürgerpanel und für einen Online-Dialog gilt die Frage der grundsätzlichen Zufriedenheit der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hannover im Hinblick auf die Themen der Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum. Für das Bürgerpanel wird die fachliche Begleitung durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung und eine methodische Unterstützung durch den Bereich Wahlen und Statistik erfolgen. Die Verwaltung verfolgt mit der Durchführung eines Panels über die Erfassung der grundsätzlichen Zufriedenheit hinaus einerseits das Ziel eine direkte Resonanz zu dem vorliegenden Handlungsansatz für Ordnung und Sicherheit zu erhalten, will andererseits aber auch auf diese Weise ein Format nutzen, dass es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihrerseits Hinweise und Anregungen zur aktuellen Situation sowie für eine Weiterentwicklung des Konzepts zu geben.

Es ist beabsichtigt, das Bürgerpanel zeitnah nach der Beschlussfassung im Rat durchzuführen. Der Online-Dialog als weitere flankierende Maßnahme der Bürgerbeteiligung soll zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

Mit einem Abstand von ca. jeweils einem Jahr sollen beide Formate erneut angewendet werden, um ggf. Maßnahmen in ihren Wirkungen zu überprüfen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei dem Beteiligungsprozess wird aus Gleichstellungsperspektive darauf geachtet, dass Frauen und Männer in ihrer Unterschiedlichkeit bezogen auf Sichtweisen, die sich z.B. aus ihrem Alter, aus Behinderungen und aus Migrationshintergründen ergeben, gleichermaßen bei allen Beteiligungsformaten einbezogen werden.

Im Rahmen des Bürgerpanels ist bereits durch die Methode eine Repräsentativität gegeben.

Insbesondere bei den Diskussionsveranstaltungen auf gesamtstädtischer Ebene sollen explizit Verbände angesprochen und zur Diskussion eingeladen werden, die die Sichtweisen von Frauen, Kindern und Jugendlichen, SeniorInnen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund vertreten. Da diese Gruppen gerade in Bezug auf Sicherheit besondere Bedarfe haben.

Darüber hinaus sollen in dem Beteiligungsprozess auch Personenkreise oder deren Interessenvertretungen einbezogen werden, die sonst besonders wenig Gehör finden – zum Beispiel Prostituierte und Obdachlose.

Finanzielle Folgen

Kosten des Beteiligungsprozesses

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 18 und 32 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 18 und 32 - Investitionstätigkeit
Produkt 12101
Produkt  11109
Produkt  12205
Statistik und Wahlen
Informations- und Kommunikationssysteme
Ordnungsrechtsaufgaben
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 36.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -42.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -42.000,00 €

Je Diskussionsveranstaltung wird mit Aufwendungen in Höhe von 3.000 €, gesamt somit 6.000 € gerechnet. Die Aufwendungen für das Bürgerpanel betragen 3.000 €/Jahr, gesamt somit ebenfalls 6.000 €. Für den Online-Dialog werden gesamt 30.000 € vorgesehen.

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Dez. II  /OE 32
Hannover / 05.09.2017