Drucksache Nr. 2220/2009:
Nichtinvestive Energiesparprojekte

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2220/2009
2
 

Nichtinvestive Energiesparprojekte

Antrag,

das Anreizsystem für die nichtinvestiven Energiesparprojekte ab 2010 wie in dieser Drucksache dargestellt zu modifizieren. Die Teilnehmer sollen künftig durch ein Bonussystem motiviert werden. Hierdurch wird ein HSK VII-Beitrag (gem. Anlage 1) in Höhe von 216.000 Euro erbracht.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Umsetzung des Konzepts zur Weiterentwicklung der nichtinvestiven Energiesparprojekte werden Gender-Aspekte nicht berührt. Vielmehr sollen Nutzerinnen und Nutzer durch die Energiesparprojekte gleichermaßen zu umweltbewusstem Verhalten motiviert werden.

Kostentabelle


Die finanziellen Auswirkungen können durch eine Tabelle nicht umfassend dargestellt werden. Sie werden daher als Text erläutert.

1. Bisherige Regelung
Im Wirtschaftsplan des Fachbereiches Gebäudemanagement stehen für die Projektdurchführung inklusive der Durchführung kleinerer investiver Energiesparmaßnahmen 250.000 Euro und für die Prämienausschüttung 180.000 Euro zur Verfügung. Im Haushalt des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün stehen für Prämien, Projektdurchführung und kleininvestive Energiesparmaßnahmen 131.000 Euro zur Verfügung (Tatort Büro).

2. Zukünftige Regelung
Ab 2012 stehen im Wirtschaftsplan von OE 19 124.000 Euro für die Projektdurchführung und 140.000 Euro für das geänderte Anreizsystem zur Verfügung. Im Haushalt von OE 67 verbleiben insgesamt 81.000 Euro.

Begründung des Antrages

Mit der vorliegenden Beschluss-DS kommt die Verwaltung dem Ratsauftrag aus der DS 0727/2006 nach. Dort wurde beschlossen, das Anreizsystem zum 31.12.2009 zu modifizieren.

1. Grundzüge der Projektdurchführung

Mit den drei Energie- und Wassersparprojekten „GSE – Energiesparen in Schulen“ (seit 1994), „KliK – Klimaschutz in Kindertagesstätten“ (seit 1999) und „Tatort Büro – Energie und Wasser sparen durch umweltbewusstes Verbraucherverhalten“ (seit 2000) hat die Landeshauptstadt Hannover ein Instrument entwickelt, mit dem in allen kommunalen Nutzungsbereichen seit Jahren Ressourcen und Kosten in Höhe von rund 700.000 Euro jährlich eingespart werden (vergl. zu Schulen und Kitas Info-DS 0672/2009 und Anlage 2). Damit stellt die Durchführung der Projekte einen wichtigen Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020 dar, entsprechend der Festlegung in der Beschluss-DS 1688/2008 zum Klimaschutzaktionsprogramm, Maßnahme 10. Die Details in der Umsetzung werden in einer projektbegleitenden AG mit Teilnehmern aus den beteiligten Fachbereichen Gebäudemanagement, Umwelt und Stadtgrün, Bibliothek und Schule, Kämmerei und Projektteilnehmer/innen (Nutzer/innen und Betreuer/innen) abgestimmt.

Als Entlastung für die Umwelt werden über 2.800 t/Jahr CO2-Emissionen vermieden.
Zum Vergleich: Um diese Menge CO2 auf natürliche Weise zu binden, wäre jährlich eine Waldfläche von 280 ha Mischwald mit mittlerem Baumalter nötig. 280 ha entsprechen 43 % der Eilenriedefläche.

Insgesamt werden mit den drei Projekten bis einschließlich 2008 rund 7 Mio. Euro an Energie- und Wasserkosten eingespart und die Emissionen von 35.000 t CO2 vermieden worden sein.

Die drei Energiesparprojekte gehören bundesweit zu den Vorbildern kommunaler Energiesparprojekte (siehe z.B. ifeu-Institut: Auswertung der Budget- und Anreizsysteme zur Energieeinsparung an hessischen Schulen, 2004. Bundesweiter Akteurskreis „Schule, Energie, Bildung 2008“, www.Schule-Energie-Bildung).


2. Bisheriges Anreizsystem

Zurzeit erhalten die Teilnehmer 30 % der eingesparten Energiekosten als Prämie zurück. Schulen und Kitas können frei über den Betrag verfügen. Für die Teilnehmer des Projektes Tatort Büro wird die Prämienverwendung zweckgebunden zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes ausgeschüttet.
30 % der eingesparten Kosten dienen der Haushaltsentlastung.
Mit den restlichen 40 % werden kleinere zusätzliche Energiesparmaßnahmen in den Gebäuden finanziert. Dieser Mittelansatz wird seit 2006 nicht mehr jährlich berechnet. Stattdessen wurde im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements ein Festbudget zur Umsetzung von Kleinmaßnahmen und für die Projektdurchführung in Höhe von 250.000 Euro eingerichtet.

3. Anreizsystem ab 2010

Grundsätzlich ist die Beibehaltung eines Anreizsystems für die hannoverschen Energiesparprojekte weiterhin notwendig. Denn bundesweite Erfahrungen belegen, dass für eine gelungene Nutzermotivation und damit entscheidend für den Projekterfolg unbedingt ein Anreizsystem und eine Betreuung erforderlich sind (vergleiche ifeu-Institut). Aber die Art des Anreizsystems (zum Beispiel prozentuale Beteiligung, Festbeträge, Halteprämie) ist dabei weniger von Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr, dass die Leistung der Teilnehmer/innen mit einem Anreizsystem anerkannt wird, das transparent ist und als gerecht empfunden wird.

Bisher erfüllt das Anreizsystem alle notwendigen Kriterien, unter der Voraussetzung, dass Veränderungen, die sich auf den Energieverbrauch auswirken, zu einer Anpassung des so genannten Startwertes (Basisverbrauch) führen. Aber aufgrund der steigenden Veränderungen in der Mehrzahl der Schulen, Kitas, und der Stadtverwaltung, sind für immer mehr Gebäude (über 50 %) solche Startwertanpassungen nötig. Zudem werden die Anpassungen an den Basisverbrauch immer umfangreicher. Verschärfend kommt hinzu, dass Sanierungen und gleichzeitig veränderte Nutzungsbedingungen teilweise gegenläufige Effekte auf den Energieverbrauch haben (beispielsweise Ausweitung der Betriebszeiten, Schule im Stadtteil, Ganztagsschule, Mittagstisch in Schulen und Kitas, Ausweitung des Hortbetriebs, U-3-Betreuung). Die tatsächliche Auswirkung auf den Energieverbrauch in der Praxis ist schwierig zu bewerten (z.B. theoretische Annahmen für die Mensaausnutzung bei gleichzeitig umweltbewusstem Verhalten). Hinzu kommt, dass sich die Veränderungen über mehrere Jahre hinziehen, so dass eine einmalige Startwertkorrektur nicht ausreicht.

Dadurch steigt der Verwaltungsaufwand erheblich und es werden Kapazitäten gebunden, die sinnvoller für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen verwendet werden können. Außerdem lässt sich die ständige Neubewertung eines Gebäudes durch Startwertanpassungen für die Teilnehmer/innen nur schwer nachvollziehen und wird somit intransparent. Dadurch wächst die Gefahr, dass eine prozentuale Prämie eher als ungerecht empfunden wird und im Endeffekt sogar demotivierend wirkt.

Um trotz dieser veränderten Rahmenbedingungen weiterhin die vorhandenen Einsparpotentiale durch umweltbewusstes Verbraucherverhalten auszuschöpfen, wurde mit Projektteilnehmer/innen ein neues Anreizsystem mit einem Basis-Bonus und einem Leistungs-Bonus entwickelt.



3.1 Basis-Bonus

Für den Nachweis einer erfolgreichen Projektteilnahme erhalten die Teilnehmer/innen einen verlässlichen Basis-Bonus (vergleichbar einer „Halteprämie“). Der Begriff „Basis-Bonus“ wurde gewählt um auszudrücken, dass einerseits umweltbewusstes Verbraucherverhalten eine zusätzliche Leistung ist, die gewürdigt werden soll. Andererseits sind in dieser Liegenschaft bereits Alltagsroutinen hinsichtlich eines energiesparenden Verhaltens eingeführt (Basis), die gehalten werden sollen.
Für die Schulen und Kitas wird der Basis-Bonus nach Anzahl der Schüler/innen und Kinder berechnet. Für Tatort Büro wird aufgrund der unterschiedlichen Nutzung (z.B. Museum, Werkhof, Verwaltung, Freizeitheim) statt einer vergleichbaren Kopfpauschale eine gestaffelte Einstufung der Liegenschaften unter Berücksichtung des Gebäudezustandes, der technischen Ausstattung, der Fläche und der Nutzung eingeführt.

Der Nachweis einer erfolgreichen Projektteilnahme erfolgt durch einen formalisierten Rückmeldebogen. Der Rückmeldebogen enthält neben einer Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen auch eine Grobauswertung des Energieverbrauchs (Zählerstände) und Angaben zu energierelevanten Veränderungen. Vor Auszahlung des Basis-Bonus werden die Rückmeldungen von der Verwaltung auf Plausibilität geprüft.
Die Verwaltung konzentriert sich bei der Auswertung auf starke Verbrauchsabweichungen und kann gegebenenfalls steuernd eingreifen.

3.2 Zusätzlicher Leistungs-Bonus für eine besonders gelungene Projektdurchführung

Neben dem Basisbetrag sollen die Teilnehmer motiviert werden, sich weiterhin besonders zu engagieren. Dafür können sie einen zusätzlichen Geldbetrag erhalten. Dieser Leistungsbezug wird von den befragten Teilnehmer/innen als Ausdruck für die Würdigung eines besonderen Engagements ausdrücklich gewünscht.
· Gestaffelte Beträge für Schulen: Die Beiträge der Schulen werden aus zwei Gründen bewertet und prämiert.
1. Die befragten Lehrer/innen wünschen sich ausdrücklich die Option einer zusätzlichen leistungsbezogenen Anerkennung für eine besonders gute Umsetzung des Energiesparprojekts oder ihrer Klimaschutzaktivitäten.
2. Einige Schulen erhalten aufgrund ihres Engagements und den damit verbundenen Einsparungen seit Jahren hohe Prämien von mehreren tausend Euro. Diese Prämien sind inzwischen fester Finanzierungsbestandteil für die Umsetzung von Schulprojekten (Solarenergienutzung, Schulhofbegrünung). Diese Schulen sollen auch weiterhin zu besonders guten Leistungen motiviert werden, die sich auch finanziell lohnen. Die Umsetzung des Leistungs-Bonus inklusive Staffelung der Beträge wird im Detail mit der projektbegleitenden AG ausgearbeitet. Die Mindestbeträge liegen über den Festbeträgen für Kitas.

· Festbetrag für Kitas: Für Kitas wäre der gleiche Aufwand für eine gestaffelte Prämierung einer besonders gelungenen Projektdurchführung zu hoch, zumal die Projektdurchführung überwiegend auf die Erwachsenen als die Verantwortlichen für den Energie- und Wasserverbrauch zielt. Daher wird ein Festbetrag in Höhe von 300 Euro eingeführt, der für die im Vergleich zu Schulen wesentlich kleineren Einrichtungen attraktiv ist. Die Höhe des Festbetrages wird von der projektbegleitenden AG nach ersten Erfahrungen modifiziert.

· Festbetrag für Tatort Büro: Für die Verwaltung wird das Budget für das Anreizsystem verglichen mit dem bei steigender Teilnehmerzahl zu erwartenden prozentualen Bedarf stärker gekürzt, da davon ausgegangen wird, dass die Mehrheit der Mitarbeiter/innen die städtischen Umweltleitsätze mitträgt. Trotzdem ist auch weiterhin aus den oben angeführten Gründen die Anerkennung des Engagements über ein Anreizsystem notwendig. Um möglichst viele Teilnehmer zu einer besonders engagierten Projektdurchführung zu motivieren, wird ein Festbetrag in Höhe von 500 Euro festgesetzt.


3.2.3 Erfolgsabhängiger Leistungs-Bonus

Ein Leistungs-Bonus wird ebenfalls ausgezahlt, sofern die bereinigten Energie- oder Wasserverbräuche plausibel durch Nutzerverhalten um 10 % gegenüber dem Vorjahr sinken (Grobauswertung mit Plausibilitätsprüfung). Bei dieser hohen Einsparung ist von einem besonderen Engagement auszugehen, dessen Erfolg ausdrücklich als Leistung gewürdigt werden soll.

Kurzinformation über weitere geplante Projektänderungen

Die Konzeption der Projekte KliK und Tatort Büro bleibt unverändert. Für das GSE-Projekt in Schulen sind ab 2010 folgende Erweiterungen geplant:
1. Intensivere Vor-Ort Betreuung in den Schulen
Aufgrund der zahlreichen Veränderungen des Schulbetriebs ist die bisher auf Schulwunsch sehr eigenständige Projektdurchführung nicht mehr leistbar. Die Betreuung wird daher auf eine stärkere Vor-Ort-Betreuung, wie sie sich auch in den anderen Projekten und bei dem veränderten Konzept zur Betreuung neuer Schulen seit 2008 bewährt hat, umgestellt. Durch Energieberater begleitete Rundgänge werden in regelmäßigen Abständen verpflichtend.

2. Start Klima-Allianz-Schule
Um den Klimaschutz in Schulen zu stärken, sollen mittelfristig die Aktivitäten im Bereich Ressourcenschutz gebündelt werden. Ab 2010 soll eine „Dachmarke Klima-Allianz-Schule“ entstehen, für die sich Schulen bewerben können, wenn sie sich in den Bereichen Energieeinsparung, Abfallreduzierung und Erhöhung der Recyclingpapierquote engagieren. Der Begriff „Klima-Allianz-Schule“ lehnt sich bewusst an das Klimaschutzaktionsprogramm „Klima-Allianz Hannover 2020“ an. Für die teilnehmenden Schulen werden für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen die gleichen Betreuungsmodule inklusive modifiziertem Anreizsystem angeboten wie im GSE-Projekt. Mittelfristig sollen die bereits jetzt aktiven Energiesparschulen in das neue Programm überführt werden.
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Hannover / 19.10.2009