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Die Anlage zusätzlicher Aufzüge zur Anbindung der Stadtbahnumsteigeanlage für die Station Hauptbahnhof wird die Nutzbarkeit des ÖPNV insbesondere für mobilitäts- eingeschränkte Menschen deutlich verbessern. Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechtes oder des Alters der Nutzerinnen und Nutzer oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten ist. Die Erreichbarkeit der unterschiedlichen Ebenen wird für alle Nutzergruppen der Stadtbahnumsteigeanlage deutlich verbessert.
Die DS hat keine finanziellen Auswirkungen.
Zu Antragspunkt 1 und Antragspunkt 2
Zum besseren Verständnis sind als Anlage zu dieser DS zwei Übersichtspläne beigefügt, aus denen die genaue Lage der Standortvorschläge für die Aufzugsanlagen deutlich wird:
- Anlage 2: Überlagerung der bestehenden Stadtbahnanlage in der -2-Ebene mit der
geplanten 0-Ebene des Raschplatzes.
- Anlage 3: Überlagerung der bestehenden Stadtbahnanlage in der -2-Ebene mit der
geplanten -1-Ebene des Raschplatzes,
Gemäß Ratsauftrag aus DS 1653/2006 wurde die Verwaltung aufgefordert, die Planungen für den Raschplatz hinsichtlich Barrierefreiheit zu überarbeiten. Das Büro Koch Panse hatte in diesem Zusammenhang mögliche Standorte für zusätzliche durchgehende Aufzuganlagen untersucht. Aufgrund der Vielzahl vorhandener Restriktionen konnten für die Bahnsteigebene stadteinwärts nur zwei potenzielle Standorte ermittelt werden, die eine deutliche Verbesserung für mobilitätseingeschränkte Personen darstellen. Zum einen der Standortvorschlag Z4 (Standort Ecke Rundestraße/Raschplatz im Gebäude Raschplatz Nr.5) und zum anderen der Standortvorschlag Z5 (Nordausgang HBF/Rundestraße im Bereich der Servicestation der HRG). Der Standortvorschlag Z5 als durchgehende Aufzugsanlage beansprucht die Nebenanlage der Rundestraße jedoch in so erheblichem Umfang, dass er aus Sicht der Verwaltung nicht weiter verfolgt werden sollte. Für beide Standortvorschläge Z4 und Z5 als durchgehende Aufzugsanlage gilt die Restriktion, dass bei Realisierung der D-Linie ein Rückbau der Aufzugsanlagen erforderlich wird, da beide Aufzugsanlagen notwendige Treppenanlagen/Fahrtreppen zur D-Linie blockieren.
Unter Berücksichtigung aller Restriktionen bot nur der Standortvorschlag Z4 die Möglichkeit einer durchgehenden Aufzugsanlage über die -2/-1 und 0-Ebene. Deshalb hatte die Verwaltung mit DS 0025/2007 N1 vorgeschlagen, bei den weiteren Verhandlungen mit der Region Hannover den Standortvorschlag Z4 zu favorisieren. Die Nachteile für die Erschließung des Gebäudes Raschplatz 5 in der 0-Ebene und ein Zurückspringen in der Fassade der -1-Ebene des Gebäudes wurden dabei zurückgestellt.
Diesem Vorschlag der Verwaltung ist der Rat mit Beschluss vom 22.03.07 zur DS 0025/2007 N1 gefolgt. Mit Schreiben vom 28.03.07 wurde die Region Hannover über diesen Ratsbeschluss in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus hat seit diesem Beschluss auf Dezernatsebene ein Gespräche zwischen Stadt- und Regionsverwaltung zum Thema Kostenträgerschaft der Maßnahme stattgefunden.
Auch mit der HRG als Grundstückseigentümerin der Fläche des Standortes Z4 wurden Gespräche geführt. Die HRG hat die Planungen für den Umbau des Gebäudes
Raschplatz 5 so gestaltet, dass der Einbau einer Aufzugsanlage am Standort Z4 möglich ist. Ein entsprechender Bauantrag wurde zwischenzeitlich eingereicht.
Mit Schreiben vom 20.07.07 hat nunmehr die Region Hannover die Landeshauptstadt Hannover über die aktuelle Beschlusslage des Regionsausschusses in Kenntnis gesetzt. Das Schreiben ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Die wesentlichen Inhalte des Schreibens stellen sich wie folgt dar:
- Der Regionsausschuss hat am 03.07.2007 beschlossen, den Planungsbeginn für die Nachrüstung von Aufzugsanlagen an der Station Markthalle/Landtag zu Gunsten der Planungen für die Station Hauptbahnhof zurückzustellen.
- Die Region Hannover ist bereit, sich mit max. 150.000 € finanziell an den beiden zusätzlichen Aufzugsanlagen für die Station Hauptbahnhof zu beteiligen.
- Die Stadt wird aufgefordert, eine Aussage über einen verbindlichen Standort für neue Aufzüge am Raschplatz für die Station Hauptbahnhof zu treffen und darzustellen, wie die Stadt die mögliche max. Kostenbeteiligung der Region Hannover sowie evtl. reduzierte Fördermittel ausgleichen will.
- Die Region Hannover erwartet eine Kostenkalkulation für das Vorhaben und eine Absichtserklärung der Stadt zur Übernahme des über die Summe von 150.000 € hinausgehenden Finanzierungsanteils.
Dieses Schreiben der Region Hannover hat die Verwaltung der Stadt zum Anlass genommen, erneut mit Vertretern des ÖPNV die Standortfrage am Raschplatz zu diskutieren. Hierbei gaben auch die aktuellen Diskussionen um die Realisierung der D-Linie neue Impulse.
Die Ergebnisse der erneuten Diskussion zu den Standortvorschlägen stellen sich aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar:
- Der Standort ist so zu wählen, dass bei Realisierung der D-Linie kein Rückbau erforderlich wird, dies hat unbedingte Priorität. Insoweit wird auch eine Unterbrechung der Aufzugsanlage in der -1-Ebene akzeptiert (= Umsteigen erforderlich).
- Die Aufzugsanlage sollte möglichst fassadenbündig angeordnet werden, um eine soziale Kontrolle der Anlage sowie der angrenzenden Flächen sicherzustellen.
- Einschränkungen für die Nutzbarkeit von Ladenflächen sind zu minimieren.
- Die Erschließung des Gebäudes Raschplatz 5 sollte von der Raschplatzseite aus erfolgen.
- Der Standort Z1 bleibt unstrittig.
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Verwaltung – abweichend zum bestehenden Beschluss aus DS 0025/2007 N1 – nunmehr dem Standort Z5 der Vorrang einzuräumen. Bei einer Unterbrechung in der -1-Ebene ist mit Blick auf die D-Linie kein Rückbau mehr erforderlich. Dies wird dadurch erreicht, das der Aufzug der die -1 Ebene mit der -2-Ebene verbindet geringfügig verschoben wird. Der Aufzug zur Anbindung -1/0-Ebene kann ebenfalls durch entsprechendes Verschieben so angeordnet werden, das keine Beeinträchtigeungen für die Nebenanlagen der Rundestraße zu erwarten sind. Die genaue Lage der Aufzugsanlagen ist über entsprechende Detailplanungen zu konkretisieren, die den Gremien zu ggb. Zeit zur Beschlussfassung vorgestellt werden.
Durch die Standortwahl Z5 können zudem die Einschränkungen für das Planungskonzept des Gebäudes Raschplatz 5 ausgeschlossen werden.
Der Standort Z1 wird bestätigt.
Diese Positionen werden auch von der Region Hannover sowie der Behindertenbeauftragten der Stadt Hannover mitgetragen Auch die HRG, die zum Teil Eigentümerin der betroffenen Grundstücksflächen ist, bevorzugt den Standortvorschlag Z5 und würde bei entsprechender Beschlusslage einen geänderten Bauantrag einreichen.
Zu Antragspunkt 3:
Die vorhandenen Aufzugsanlagen zur Anbindung der Stadtbahnumsteigeanlage an die Station Hauptbahnhof werden aus Sicht der Verwaltung den bestehenden Anforderungen durch die Nutzerinnen und Nutzer nicht gerecht. Die zusätzlich geplanten Aufzugsanlagen Z1 und Z5 dienen insoweit in erster Linie der verbesserten Anbindung der Stadtbahnumsteigeanlage.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich deshalb bei den Aufzügen um Anlagen des ÖPNV. Die Trägerschaft für den ÖPNV liegt bei der Region Hannover. Daher sind die nicht förderfähigen Kosten für Planung, Bau und Unterhaltung dieser Aufzugsanlagen durch die Region Hannover (bzw. die infra) zu tragen.