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Änderungsantrag des Kita-Stadtelternrats Hannover zu Drucks. Nr. 2181/2018: Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
Antrag
zu beschließen:
Anlage 1, §2, Absatz 4, Satz 2, wird folgendermaßen neu formuliert:
„Dies gilt auch, wenn das ältere dieser Kinder von der Entgeltpflicht gern. §1 Abs. 4 befreit ist."
Begründung
Die Landesregierung hat den beitragsfreien Kindergartenbesuch für alle 3-6jährige Kinder in Niedersachsen beschlossen, um Familien finanziell zu entlasten. Die geplante Neufassung des oben genannten Absatzes („Geschwisterregelung") wirkt diesem Ansinnen entgegen, da Familien mit mehreren Kindern ggf. weniger profitieren als Familien mit nur einem Kind. Daher sollte die sogenannte Geschwisterregelung auch dann für das zweite Kind greifen, wenn das ältere Kind beitragsfrei gestellt ist. Dies wurde bisher, im Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt, auch schon so gehandhabt, sodass es sich bei der geplanten Neuregelung um eine Schlechterstellung handeln würde.
Niels Brünink
Vertreter des Kita-Stadtelternrates im Jugendhilfeausschuss