Drucksache Nr. 2217/2016:
Quartier Davenstedt / Quartier Geveker Kamp
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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2217/2016
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Quartier Davenstedt / Quartier Geveker Kamp
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

Antrag,

zu beschließen, Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Stadtteil Davenstedt durchzuführen und

die grundsätzliche Bereitschaft zu erklären, im Falle einer positiven Vorbereitenden Untersuchung und der daraus folgenden Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm die Gegenfinanzierung der gewährten Fördermittel sicherzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen u. a. auch darlegen, welche Auswirkungen sich voraussichtlich für die unmittelbar von der beabsichtigten Sanierung Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich ergeben. Diese möglichen Auswirkungen werden bei der Formulierung der Sanierungsziele berücksichtigt, um zu gewährleisten, dass den alters- und geschlechtsspezifischen Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung getragen wird. Ebenfalls sind die Belange von Menschen mit Behinderungen in die Zielformulierung einzubeziehen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 141 Absatz 1 BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sind erforderlich, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung zu gewinnen. Zudem sollen Erkenntnisse geliefert werden, welches Städtebauförderprogramm geeignet wäre, die in einem Gebiet vorhandenen Problemlagen und Defizite zu beheben; insofern wird die Festlegung auf das einschlägige Städtebauförderprogramm erst im Aufnahmeantrag erfolgen.

Eine Aufnahme in ein Förderprogramm erfordert die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt, den in der Regel bei einem Drittel der Kosten liegenden Eigenanteil zu finanzieren. Kostengrößen können erst aus den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen entwickelt werden. Die endgültige Finanzierungszusage mit entsprechenden Haushaltsansätzen wird durch Ratsbeschluss über die Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB getroffen.

Der beantragte Beschluss leitet die Vorbereitung der Sanierung gem. § 140 BauGB für das in der Anlage abgegrenzte Gebiet im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, Stadtteil Davenstedt ein.

Das Quartier zwischen Woermannstraße, Davenstedter Straße, Carlo-Schmid-Allee und der Fösse im Süden sowie der Bereich Geveker Kamp bis Droehnenstraße ist als Gebiet mit erhöhtem sozialen Handlungsbedarf bzw. besonderer Beobachtung (LHH, Sozialbericht 2013) eingestuft. Dies bezeichnet die Stufe mit dem zweithöchsten Handlungsbedarf. Die Wohnbebauung weist umfassenden Modernisierungsbedarf auf, eine Erneuerung des Wohnumfeldes wie auch der öffentlichen Freiflächen ist erforderlich.

Im Rahmen einer verwaltungsinternen Prüfung wurde das Quartier Davenstedt wie auch die Quartiere Roderbruch, Hinrichsring/Gorch-Fock-Straße und Oberricklingen Nord-Ost als potenzielle Untersuchungsgebiete bestätigt. Dieser Prüfung zugrunde gelegt waren die Ergebnisse der kleinräumigen Sozialstrukturanalyse zur Identifizierung von Quartieren mit besonders ausgeprägten Armutslagen unter der Berücksichtigung armutsrelevanter Indikatoren, dabei wurden Quartiere herausgefiltert, die auch schon im Sozialbericht 2013 (Informations-DS 1436/2013) als Bereiche mit erhöhtem und besonderem sozialen Handlungsbedarf identifiziert wurden. Darüber hinaus wurden die städtebaulichen Problemlagen und der daraus resultierende Handlungsbedarf, aber auch die Durchführbarkeit der Sanierung und die Erfolgsaussichten einer Sanierung abgeschätzt (z.B. vorhandene Kooperationspartner für eine Sanierung). Für die Gebiete Roderbruch und Hinrichsring/Gorch-Forck-Straße werden im weiteren Verlauf Vorbereitende Untersuchungen eingeleitet. Für das Gebiet Oberricklingen Nord-Ost liegt diese bereits vor (Einleitungsbeschluss DS Nr. 0862/2016).
61.41 
Hannover / 31.10.2016