Drucksache Nr. 2214/2019:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 - Jöhrenshof
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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2214/2019
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 - Jöhrenshof
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1823 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1823 soll an der Einmündung der Ernststraße in die Brabeckstraße die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses (fünf Wohneinheiten, eine Gastro- und eine Gewerbeeinheit) geschaffen werden.

Der Verwaltungsausschuss hat am 15.06.2017 (Drs. 2597/2015 N3) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 02.11.2017 bis 01.12.2017 statt.

Im Verlauf des Bauleitplanverfahrens wurde die Planung überarbeitet. Der Neubau wird als eigenständiges Gebäude ohne Verbindungsgang zum alten Bauernhaus errichtet. Das Grundstück wurde entsprechend geteilt, so dass das Bauvorhaben ausschließlich auf dem südlichen Flurstück realisiert wird. Der Geltungsbereich wurde entsprechend angepasst. Das nördliche Flurstück, das mit dem alten Bauernhaus bebaut ist, wurde aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen.

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist genau genommen nur eine Stellungnahme eingegangen. Allerdings hat die Verwaltung bereits vor der offiziellen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Stellungnahme eines Bürgers erhalten. Darüber hinaus wurde eine Unterschriftenliste mit mehr als 800 Unterschriften dem Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorgelegt.

Da sich die Einwände und Anregungen in den jeweiligen Stellungnahmen inhaltlich ähnlich sind bzw. sich wiederholen, wird stellvertretend der Inhalt der Unterschriftenliste zitiert:

Anregung

"Ich bin gegen den Bau des geplanten Wohn- und Geschäftshauses im Garten des Jöhrenshofes. Ich bin für den Erhalt des Bauerngartens neben dem Jöhrenshof als Teil des historischen Ortskerns von Kirchrode."


Stellungnahme der Verwaltung

Mit der Planung wird das städtebauliche Ziel verfolgt, an der Brabeckstraße eine prägnante Kante zu schaffen, die zudem den Übergang zu der westlich angren-
zenden Wohnbebauung herstellt.

Bei der Beratung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde vom Stadtbezirks-
rat ein Ergänzungsantrag beschlossen, Aussagen zum Denkmalschutz zu ergänzen. Im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss wurde ein Zusatzantrag beschlossen den Baukörper auf der Nordseite zu reduzieren. Der Abstand zum denkmalgeschützten Bauernhaus wurde bei dem vorliegenden Entwurf vergrößert und das Gesamtvolu-
men des Vorhabens etwas reduziert. Mit der an der nördlichen Seite vorgesehenen Eingeschossigkeit ordnet sich der Neubau in seiner Höhenentwicklung dem Fach-
werkensemble unter. Damit werden die Belange des Denkmalschutzes stärker ge-
wichtet. Das oben gen. städtebauliche Ziel wird mit der den Neubau bestimmenden IV- Geschossigkeit erreicht. Das geplante Vorhaben vermittelt zwischen der west-
lichen angrenzenden Wohnbebauung an der Ernststraße und dem I-geschossigen Fachwerkhaus.

Bei dem „Bauerngarten“ handelt es sich um eine private Scherrasenfläche mit randlichen Gehölzen, die nicht öffentlich zugänglich ist und aufgrund ihrer Lage im Ort für die private Erholungsnutzung und als Rückzugsbereich ungeeignet ist. Der Erhalt dieses Gartens kann mit den Mitteln der Bauleitplanung nicht verfügt werden.

Mit der Planung erfolgt eine zeitgemäße Weiterentwicklung mit einem integrierten Baukörper in exponierter Lage.
Die Verwaltung empfiehlt den Anregungen nicht zu folgen.


Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 29.08.2019