Drucksache Nr. 2211/2019:
Gymnasium Lutherschule, Umsetzung G9 durch Erweiterungsbau

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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2211/2019
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Gymnasium Lutherschule, Umsetzung G9 durch Erweiterungsbau

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Erstellung des G9-Erweiterungsbaus für das Gymnasium Lutherschule in Höhe von insgesamt 15.400.000 €
und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21701331
GY Lutherschule, Umsetzung G9
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 15.400.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 455.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -15.855.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21702
Gebäudemanagement
Gymnasien
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 356.800,00 €
Abschreibungen 353.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 237.800,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -948.100,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -948.100,00 €


Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten sowie Transport- und Entsorgungskosten von insgesamt 627.000 € davon 455.000 € aus Teilfinanzhaushalt 40 und 172.000 € aus dem Teilergebnishaushalt 40 (bei Sach- und Dienstleistung ausgewiesen).

Die Einrichtungs-, Entsorgungs- und Transportkosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Teil dieser Beschlussfassung.


Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von € 15.400.000 = rd. 184.800 €.

Beschaffung der nichtinvestiven Einrichtungsgegenstände, Transport- und Entsorgungskosten (einmalig) = 172.000 €

Abschreibungen
2 % von 15.400.000 € = 308.000 € sowie 10 % von 455.000 € = 45.500 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 15.855.000 € = rd. 237.800 €.

Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von 948.100 € p.a. führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Teilhaushalt 40, Produkt 21702.



Finanzierung
Die Deckung erfolgt im Teilhaushalt 19. Falls dies nicht möglich ist, wird eine Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses im Gesamthaushalt sichergestellt.

Begründung des Antrages

Schulentwicklung
Das Gymnasium Lutherschule ist eine vierzügige Schule im Stadtbezirk Nord, die im Schuljahr 2018/19 von insgesamt 785 Schüler*innen besucht wurde. Das 4-zügige Gymnasium wird in einem offenen Ganztagsbetrieb geführt und verfügt derzeit noch über eine Außenstelle, die im Anschluss an die Baumaßnahmen an den Hauptstandort zurückkehren wird.

Das Nds. Schulgesetz wurde dahingehend geändert, dass beginnend ab dem Schuljahr 2015/16 eine Rückkehr zum Abitur nach neun Schuljahren (G9) am Gymnasium erfolgt. Dies bedeutet, dass im Sommer 2020 kein Abiturjahrgang die Schulen verlässt, sondern ein weiteres Jahr als 13. Jahrgang an den Gymnasien verbleibt. Somit entstehen in den Schulen Raumbedarfe für den zusätzlichen Jahrgang.
Nach der Umstellung auf G9 ist von insgesamt bis zu 1.110 Schüler*innen an der Schule auszugehen.

Darüber hinaus wird der Standort aufgrund der zu erwartenden konstant hohen Anzahl an Schüler*innen in den kommenden Jahren dauerhaft zur Bedarfsdeckung im gymnasialen Bereich benötigt.

Allgemeines:
Das Gymnasium Lutherschule nutzt eine an die Straßen An der Lutherkirche, Am Kleinen Felde, Engelbosteler Damm und Asternstrasse angrenzende Liegenschaft, die mit drei separaten Gebäuden bebaut ist.
Im Norden angrenzend an die Straße An der Lutherkirche befindet sich das in den Jahren 1897 bis 1900 vom Architekten Otto Ruprecht geplante und heute unter Denkmalschutz stehende, schlossartige Hauptgebäude, in dem die Fachunterrichtsräume, die Allgemeinen Unterrichtsräume, die Verwaltung und die Aula untergebracht sind.
Das Hauptgebäude wurde in den Jahren 2007 bis 2015 in mehreren Abschnitten umfangreich saniert und bedarfsgerecht umgestaltet.
Die im südlichen Grundstücksbereich gelegene 3-Feld-Sporthalle aus den 60er Jahren wurde von 2009 bis 2011 ebenfalls umfangreich saniert und um einen naturwissenschaftlichen Trakt ergänzt.
Die mittig auf dem Grundstück gelegene Mensa wurde nach Abbruch eines an gleicher Stelle stehenden Pavillons aus den 70er Jahren im Jahr 2013 in Betrieb genommen.

Seit 2004 sind die Jahrgänge 9 und 10 in einer Außenstelle auf dem Gelände der Grundschule An der Uhlandstrasse untergebracht.

Zur Unterbringung der zusätzlichen Schülerinnen und Schüler, die durch die Umstellung auf G9 an der Lutherschule erwartet werden, sowie zur Auflösung der Außenstelle wird ein Erweiterungsbau als separates Gebäude benötigt.










Als Baufeld für die Erweiterung ist die Baulücke Engelbosteler Damm 39 – 43 vorgesehen. Die derzeit dort befindliche Flüchtlingsunterkunft – ehemals Auslagerungsgebäude für Schüler*innen während der Sanierung des Hauptgebäudes – wurde dafür bereits zurückgebaut und die dort untergebrachten Geflüchteten auf andere Standorte verteilt.

Aus bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gründen kann der Erweiterungsbau keine reine Baulückenschließung darstellen, sondern muss sich sowohl von den angrenzenden Nachbargebäuden seitlich absetzen als auch aus der Straßenflucht zurücktreten.

Für den Neubau des Erweiterungsbaus wurde in 2018 ein Architekturwettbewerb durchgeführt.

Baubeschreibung
Der Entwurf für den Neubau besteht aus einem freistehenden kompakten fünfgeschossigen, unterkellerten Baukörper mit allseitig auskragenden Obergeschossen. Das transparente Erdgeschoß öffnet sich großflächig zu Schulhof und Vorplatzzone Richtung Engelbosteler Damm und bildet mit der raumgreifenden Auskragung zugleich eine schützende Zwischenzone zum Außengelände.
Die Fassaden der Obergeschosse schaffen ein Wechselspiel von offenen und geschlossenen Flächen.

Der Neubau erhält einen Zugang für Fußgänger und Fahrräder vom Engelbosteler Damm.
Die Grundstückssituation zum Nachbargrundstück Nr. 37 wird neu geordnet, sodass hier ein Grünstreifen und notwendige Fahrradabstellplätze entstehen.
Das 60cm über Straßenniveau gelegenen Plateau des Vorplatzes weitet den öffentlichen Stadtraum am Engelbosteler Damm auf.

Die Gestaltung des Schulhofes nimmt die bereits vorhandenen Wegeverbindungen zwischen Hauptgebäude, Mensa und Sporthalle auf und wird durch neue Spielzonen und Baumanpflanzungen ergänzt.

Im Erweiterungsbau werden die Jahrgänge 9 und 10 mit je 4 Klassen als Jahrgangscluster ausgebildet. Dazu entstehen weitere Chemie- und Biologieunterrichtsräume, sowie der Kunst- und Ganztagsbereich.

Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Die G9 - Erweiterung wird den Standards der Stadt Hannover entsprechend barrierefrei geplant.
Das Gebäude wird im Erdgeschoss schwellenlos erschlossen. Über einen Aufzug können alle Geschosse barrierefrei erreicht werden.
Der Pflegeraum und E-Lade-Rollstuhlraum befinden sich im Untergeschoss. Insgesamt 4 barrierefreie WCs sind auf unterschiedliche Etagen verteilt.
Die Türen am Haupteingang werden motorisch betrieben.
Für Seh- und Hörbeeinträchtigte werden die Räume gemäß Standard der LHH ausgestattet. Ein taktiles Leitsystem führt im Erdgeschoss vom Haupteingang zu den Haupterschließungspunkten (Treppen und Aufzug).
Die Planung ist mit der Beauftragten der Landeshauptstadt für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Terminplanung
Vorbereitende Baumaßnahmen sollen im Winter 2019/2020 beginnen (Fällarbeiten), sowie Erd- und Erschließungsarbeiten im 2. Halbjahr 2020. Die Baumaßnahmen des Gebäudes sind für Anfang 2021 geplant und sollen bis Mitte 2022 abgeschlossen sein.
Zur Abdeckung des zwischenzeitlich entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs soll bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus eine Modulanlage auf dem Gelände der jetzigen Außenstelle errichtet werden.
19 .1
Hannover / 29.08.2019