Informationsdrucksache Nr. 2211/2004:
Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2003

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
1. In den Gleichstellungsausschuss
2. In den Organisations- und
Personalausschuss
 
Nr.
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2211/2004
2
 

Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2003

Informationsdrucksache



1. Höhe der Mittel

Nach Beschlusslage der Landeshauptstadt Hannover sind 1 % des Personalkostenansatzes Frauenfördermittel, die auf der Grundlage der Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und
Männern analog der darin ausgewiesenen Ziffern eingesetzt werden müssen.

Dies bedeutete im Jahr 2003 einen Betrag in Höhe von 3,88 Mio. € (siehe Anlage 1). Von
diesem Betrag wurden 1,1 Mio. erneut in einen zentralen Topf eingestellt; die verbleibenden
2,78 Mio. € verteilen sich proportional auf die Personalkostenansätze der Fachbereiche,
Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten und bilden den so genannten Eigen-
anteil. Diesen musste jeder Fachbereich bzw. jeder Betrieb oder vergleichbare Organi-
sationseinheit im Rahmen des Personalkostenbudgets selbst aufbringen und die damit
finanzierten Maßnahmen in eigener Zuständigkeit durchführen.

Insgesamt ist für den Berichtszeitraum die Vorgabe des Rates umgesetzt worden.
Zusammen mit den Eigenanteilen der Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren
Organisationseinheiten wurden rund 13,62 Mio. € und damit 3,5 % des gesamtstädtischen Personalkostenetats für Maßnahmen zur Frauenförderung ausgegeben. (siehe Anlage 1,
Seite 2).



Gesamtausgaben für Maßnahmen zur Frauenförderung

2003
2002
2001
2000
1999
1998
Betrag
13,6 Mio. €
18,7 Mio. €
34,5 Mio. DM
(17,6 Mio. €)
42,6 Mio. DM
(21,8 Mio. €)
38,2 Mio. DM
(19,5 Mio. €)
32,4 Mio. DM
(16,6 Mio. €)
Anteil an Gesamtperso-
nalausgaben
3,5 %
3,2 %
3 %
3,8 %
3,5 %
2,7 %


Die vorgenannte Tabelle macht deutlich, dass, gemessen an den Gesamtpersonalaus-
gaben der Stadt Hannover der prozentuale Anteil der Ausgaben für Maßnahmen zur Frauen-
förderung erfreulicherweise im Vergleich zu 2002 erneut gesteigert werden konnte.

Dieses erklärt sich dadurch, dass die Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organi-
sationseinheiten im Vergleich zum letzten Jahr mehr Eigenanteile nachgewiesen haben.
Während der prozentuale Anteil der Eigenmittel im Jahr 2002 noch 3 % betrug, wurden im
Jahr 2003 insgesamt 3,2 % des Personalkostenetats dezentral für die Frauenförderung
bereitgestellt. Hierdurch wird die Bereitschaft der Fachbereiche, Betriebe oder vergleich-
baren Organisationseinheiten deutlich, wieder mehr Personalkosten für die Frauen-
förderung bereitzustellen.


2. Mittelverbrauch

Für Maßnahmen, die aus dem zentralen Etat in Höhe von 1,1 Mio. € gefördert werden
sollten, musste jeweils ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Eine Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel, bestehend aus Mitarbeiterinnen
des Referats für Frauen und Gleichstellung, des Fachbereiches Personal und Organisation
(Federführung) und des Gesamtpersonalrates entschied auf der Grundlage der einge-
reichten Anträge sowie im Rahmen der Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und
Männern, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung gewährt
werden konnte.

Der Anlage 1 kann entnommen werden, in welcher Gesamthöhe die einzelnen Fachbe-
reiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten Eigenmittel aufgewendet sowie
eine Zahlung aus zentralen Mitteln erhalten haben. Hier lässt sich – wie auch in den Vor-
jahren – feststellen, dass besonders frauenintensive Bereiche neben hohen eingesetzten
Eigenmitteln auch größere Beträge aus dem zentralen Etat erhalten haben (z. B. die
Fachbereiche Soziales, Jugend und Familie sowie Senioren).

Die Anlage 2 zeigt differenziert auf, welche Maßnahmen von den Fachbereichen, Betrieben
oder vergleichbaren Organisationseinheiten durchgeführt worden sind, in welcher Höhe
Mittel aus dem eigenen Etat aufgewendet wurden und wofür sie Mittel aus dem zentralen
Etat erhalten haben.


Um deutlich zu machen, in welcher Höhe Maßnahmen aus dem zentralen Etat gefördert
wurden, wird nachfolgend eine beispielhafte Vergleichsreihe für die Jahre 1999 bis 2003
dargestellt:


Zentraler Etat
Maßnahme
Ausgaben
2003
Ausgaben
2002
Ausgaben
2001
Ausgaben 2000
Ausgaben
1999
Arbeitszeiterhöhung aus persönlichen Gründen
227.627 €
310.975 €
462.950 DM
(236.703 €)
646.030 DM (330.310 €)
535.016 DM
(273.549 €)
Beschäftigung von Mitarbeiterinnen während der Elternzeit
181.525 €
214.166 €
418.350 DM
(213.899 €)
550.138 DM
(281.281 €)
478.812 DM
(244.813 €)
Personalersatz für die Zeit des Mutterschutzes
128.230 €
126.523 €
432.985 DM
(221.381 €)
12.762 DM
(6.525 €)
392.823 DM
(200.847 €)
Personalersatz bei Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
129.160 €
65.432 €
18.289 DM
(9.351 €)
68.541 DM
(35.044 €)
355.838 DM
(181.937 €)
Vorzeitige Beendigung einer Beurlaubung
57.047 €
94.469 €
206.989 DM
(105.831 €)
141.414 DM
(72.304 €)
57.335 DM
(29.315 €)



Die Übersicht zeigt, dass sich die Schwerpunkte der Förderung aus dem zentralen Etat
nicht wesentlich verändert haben. Es wurde 2003 erneut versucht, die Mittel möglichst
gleichmäßig auf viele Maßnahmen zu verteilen und nicht einzelne Maßnahmen besonders
zu priorisieren. Die Tabelle macht deutlich, dass im Jahr 2003 erneut u.a. in besonderem
Maße Mittel für die Realisierung der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen während der Eltern-
zeit aufgewendet worden sind. Die Mitarbeiterinnen werden dadurch in die Lage versetzt,
den Kontakt zum Berufsleben aufrecht zu erhalten, während für die Fachbereiche, Betriebe
oder vergleichbare Organisationseinheiten eine aufwendige Einarbeitung neuer Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter z. B. bei einem nur kurzfristigen Personalmehrbedarf entfällt. Diese
Maßnahme kann – wie auch die Arbeitszeiterhöhung aus persönlichen Gründen – nicht bzw.
nicht in diesem Umfang über die Personalkostenbudgets der Fachbereiche, Betriebe oder
vergleichbaren Organisationseinheiten finanziert werden, da die Wünsche und Bedürf-
nisse der Mitarbeiterinnen nach einer stundenweisen Beschäftigung während der Elternzeit
bzw. einer Arbeitszeiterhöhung bei der Budgetplanung noch nicht bekannt sind und somit
bei der Personalkostenveranschlagung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Insbe-
sondere die Finanzierung der Arbeitszeiterhöhung aus den zentralen Frauenfördermitteln
dient hier als Anschubfinanzierung, um den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen gerecht zu
werden und den Fachbereichen, Betrieben oder vergleichbaren Organisationseinheiten die
Gelegenheit zu geben, diese Veränderung in den Personalkostenbudgets zum nächsten
Haushaltsjahr einzuplanen.

Darüber hinaus ist erwähnenswert, dass im Jahr 2003 in erheblichem Maß Mittel für die
Qualifizierung von Mitarbeiterinnen, z. B. für Hospitationen auf anderen Arbeitsplätzen
bereitgestellt wurden. Dies hat in vielen Fällen dazu geführt, Potentiale von Mitarbeiterinnen
zu erkennen und zu nutzen, so dass diese nach einer längeren Einarbeitungszeit auf höher-
wertigen Arbeitsplätzen eingesetzt werden konnten. (siehe Anlage 2, Sonstiges).

Die weiteren Beträge sind der Anlage 2 zu entnehmen.


Um deutlich zu machen, in welcher Höhe Maßnahmen aus dem dezentralen Etat (Eigen-
anteil der Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten) gefördert
wurden, wird nachfolgend eine beispielhafte Vergleichsreihe für die Jahre 1999 bis 2003
dargestellt:


Eigenanteil
Maßnahme
Ausgaben
2003
Ausgaben 2002
Ausgaben
2001
Ausgaben
2000
Ausgaben
1999
Personalersatz für die Zeiten der Elternzeit
5,84 Mio. €
8,37 Mio. €
17,67 Mio. DM
(9,03 Mio. €)
23,42 Mio. DM
(11,97 Mio. €)
21,12 Mio. DM
(10,80 Mio. €)
Personalersatz für die Zeiten der Beurlaubung unter Wegfall der Vergütung
3,17 Mio. €
4,25 Mio. €
5,48 Mio. DM
(2,80 Mio. €)
7,86 Mio. DM
(4,02 Mio. €)
6,50 Mio. DM
(3,32 Mio. €)
Personalersatz für die Zeiten der Mutter- schutzfrist
0,34 Mio. €
0,55 Mio. €
1,08 Mio. DM
(0,55 Mio. €)
1,74 Mio. DM
(0,89 Mio. €)
1,81 Mio. DM
(0,93 Mio. €)
Personalersatz für die Zeiten einer Kur, längerer Krankheit oder Fortbildung
1,53 Mio. €
1,95 Mio. €
3,17 Mio. DM
(1,62 Mio. €)
2,40 Mio. DM
(1,23 Mio. €)
2,15 Mio. DM
(1,10 Mio. €)


Maßnahme
Ausgaben
2003
Ausgaben
2002
Ausgaben 2001
Ausgaben
2000
Ausgaben 1999
Beschäftigung während der Elternzeit
0,36 Mio. €
0,73 Mio. €
1,51 Mio. DM
(0,77 Mio. €)
1,47 Mio. DM
(0,75 Mio. €)
1,38 Mio. DM
(0,71 Mio. €)
Personalersatz für die Zeiten der Arbeits-
zeitreduzierung
0,41 Mio. €
0,55 Mio. €
1,44 Mio. DM
(0,74 Mio. €)
1,32 Mio. DM
(0,67 Mio. €)
0,70 Mio. DM
(0,36 Mio. €)
Veränderung einer Teilzeit-
Beschäftigung aus besonderen persönlichen Gründen
0,21 Mio. €
0,36 Mio. €
0,65 Mio. DM
(0,33 Mio. €)
0,69 Mio. DM
(0,35 Mio. €)
0,67 Mio. DM
(0,34 Mio. €)



Obwohl der prozentuale Anteil der Eigenmittel, gemessen an dem Personalkostenetat im
Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 2002 von 3,0 % auf 3,2 % gestiegen ist, wird aus der vor-
stehenden Übersicht deutlich, dass die monetären Eigenanteile im Vergleich zum Vorjahr
entsprechend des geringeren Personalkostenetats für 2003 gesunken sind. Auffällig ist
insbesondere der Rückgang von Aufwendungen für die Maßnahme “Personalersatz für die
Zeiten der Elternzeit”. Während im Jahr 2002 noch 8,37 Mio. € für diese Maßnahme einge-
setzt worden sind, betrugen die eingesetzten Eigenmittel im Jahr 2003 nur noch 5,84 Mio.€.

Insgesamt lässt sich erkennen, dass für Maßnahmen, die keine zusätzlichen Personal-
kosten verursachen, (Personalersatz für Elternzeit, Beurlaubungen und Arbeitszeitredu-
zierungen) Eigenanteile in Höhe von insgesamt 9,42 Mio. € nachgewiesen wurden. Somit
wurden ca. 2,4 % der Personalkosten für Maßnahmen eingesetzt, die keine zusätzlichen
Mittel erfordern und 1,1 % der Personalkosten für Maßnahmen, bei denen zusätzliche
Personalkosten anfallen.

Die Maßnahmen, die in den Richtlinien enthalten sind und keine zusätzlichen Personal-
kosten verursachen, enthalten neben den rein personalwirtschaftlichen Überlegungen zur
Wiederbesetzung einer Stelle auch frauenfördernde Aspekte und werden aus diesem
Grund als Eigenmittel anerkannt. So bleiben die Arbeitsplätze der Frauen, die sich beur-
lauben lassen oder in Elternzeit gehen, erhalten und werden wiederbesetzt. Damit erhalten
auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, neue Aufgaben zu über-
nehmen. Des Weiteren wird eine Mehrbelastung der übrigen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter vermieden.

Die weiteren Beträge sind der Anlage 2 zu entnehmen.




3. Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2004

Für das Haushaltsjahr 2004 stehen - wie im Vorjahr – zentral Frauenfördermittel in einer
Gesamthöhe von 1.100.000 € zur Verfügung.

Kostentabelle


Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Text.

11.11 
Hannover / 21.10.2004