Drucksache Nr. 2209/2007:


Übernahme der Finanzierungskosten für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen

Inhalt der Drucksache:

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2209/2007
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Übernahme der Finanzierungskosten für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen

Antrag,

zu beschließen,
die Kosten für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen ab 01.01.2008 im Rahmen des Landesförderprogramms „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ mit jährlich bis zu 49.500 € zunächst für die Laufzeit des Programmes zu finanzieren. Das Land unterstützt die Qualifizierung mit 50% der Gesamtkosten bis längstens Ende 2010.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot für Tagespflegepersonen richtet sich generell an beide Geschlechter. Im Rahmen der Prüfungskriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Qualifizierung berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben eines bedarfsgerechten Platzangebotes werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten82.500,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt82.500,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben132.000,00 €
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt132.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-49.500,00 € 

Bei einer geschätzten Ausbildungsquote von 150 Tagespflegepersonen für das erste Jahr entstehen Kosten von ca. 49.500 € als anteilige Finanzierung für die Landeshauptstadt Hannover. Die Mittel stehen im Budget Hilfe zur Erziehung zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) wird die Kindertagespflege gleichgestellt mit den Kindertageseinrichtungen. Die Kindertagespflege soll nach dem Willen des Gesetzgebers wie die Kindertageseinrichtungen zu einer verlässlichen und qualifizierten Betreuungsform werden.

Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen des o. g. Programms u. a. Maßnahmen der Qualifizierung von Tagespflegepersonen mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Anzahl von qualifizierten Tagespflegepersonen sicherzustellen. Als förderungswürdig gelten Tagespflegepersonen, die nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) mit einem Umfang von 160 Stunden geschult werden. Das Förderprogramm hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2010, es muss eine jährliche Antragstellung erfolgen.

In der LHH gibt es von den rund 490 offiziell tätigen Tagespflegepersonen bisher nur wenige, die nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts mit 160 Stunden qualifiziert sind. Als Mindeststandard ist - in Abstimmung mit der Region - eine Qualifizierung im Umfang von 60 Stunden für die Erteilung der Pflegeerlaubnis festgelegt worden. Der im Rahmen des TAG bis 2010 erforderliche Fortgang der Qualfikation baut im Wesentlichen darauf auf. 

Um den steigenden Anforderungen an die qualitative Kinderbetreuung auch im Bereich der Tagespflege gerecht zu werden, möchte die Stadt mit einer anteiligen Finanzierung an der umfassenderen Ausbildung der Tagespflegepersonen zu einer verbesserten Qualifikation beitragen. Die finanzielle Beteiligung soll die Personen dazu motivieren, mit dem Ziel, dass perspektivisch alle Tagespflegepersonen nach dem DJI Curriculum geschult werden. Dies betrifft sowohl schon Tätige als auch neue Tagespflegepersonen.

Weiterhin wird davon ausgegangen, dass durch diese neue Regelung erheblich mehr Tagespflegepersonen in der Landeshauptstadt Hannover dieses Angebot wahrnehmen und längere Zeit als bisher als Tagespflegeperson zur Verfügung stehen.

Mit der Region Hannover und allen in der Region tätigen Erwachsenbildungsträgern wurde eine Verständigung auf einen einheitlichen Standard zur Umsetzung der Qualifizierungsangebote für Tagespflegepersonen erzielt. Zukünftig soll es Kurse mit 60 Stunden und 160 Stunden Qualifizierung geben. Außerdem wurde ein Aufbaukurs (zu den 60 Stunden) von zusätzlich 100 Stunden entwickelt.

Bei einer Kursgröße von 10 - 13 Personen rechnen die Erwachsenbildungsträger mit ca. 1.100 € Kurskosten pro Teilnehmer für einen 160 Stundenkurs. Von den Kursteilnehmern soll eine Eigenbeteiligung in Höhe von ca. 20% (ca. 220 €) der Teilnehmergebühren gefordert werden. Die Region Hannover wird analog verfahren. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer nur anmelden, wenn sie ernsthaft interessiert sind.

Bei einer Qualifizierung von rd. 150 Tagespflegepersonen jährlich ist von Kosten in Höhe von jährlich rd. 49.500 € für die Stadt Hannover auszugehen.

Gesamtkursgebühr für 150 Teilnehmer 165.000 €
Eigenbeteiligung Kursteilnehmer 33.000 €
Ausgaben 132.000 €
Einnahmen Landesmittel 82.500 €
Zuschuss 49.500 €

Für das erste Antragsjahr (2007/2008) ist geplant rd. 150 Tagespflegepersonen zu qualifizieren. In welchem Umfang in den Folgejahren (max. bis 2010) jeweils qualifiziert werden soll, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht detailliert benannt werden. Dies wird abhängig sein von den sich entwickelnden Bedarfen und der Auswertung der durchgeführten Maßnahmen.
Über eine Finanzierung der Qualifikation über das Jahr 2010 hinaus wird unter Berücksichtigung des Wegfalls der Landesfördermittel neu zu entscheiden sein.



51.2 
Hannover / 11.09.2007