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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 468, 1. Änderung - 12. IGS Berckhusenstraße / Nackenberger Straße
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 468, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung (KWP) ist in Anlage 3 dargestellt.
Kostentabelle
siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung Kapitel 7 - Kosten für die Stadt.
Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 468, 1. Änderung "12. IGS Berckhusenstraße / Nackenberger Straße" soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Schule und einer Sporthalle schaffen.
Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat am 04.06.2021 (Drs. 15-1220/2021) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 01.07.2021 bis 06.08.2021 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 05.06. bis 05.07.2023 statt. Während dieser Zeit ist eine abwägungsrelevante Stellungnahme eingegangen. Auf diese wird in Anlage 4 eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 5 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13
Hannover / Oct 25, 2023