Antrag Nr. 2208/2005:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1771/2005 N1, Einführung einer flächendeckenden Sprachförderung für Migrantenkinder und Kindern mit Sprachschwierigkeiten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2208/2005 (Originalvorlage)
1771/2005 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13
  • Schulausschuss

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1771/2005 N1, Einführung einer flächendeckenden Sprachförderung für Migrantenkinder und Kindern mit Sprachschwierigkeiten

Antrag,


Die Ausschüsse mögen empfehlen zu beschließen:

Die Anlage 1 der DS-Nr. 1771/2005 N 1 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

1.
Der Stufenplan zur flächendeckenden Sprachförderung in Kinderbetreuungs- einrichtungen wird so verändert, dass alle Einrichtungen ab 1.1.2007 in der Lage sind, die Sprachförderung umzusetzen und durchzuführen. Damit dies erreicht werden kann, werden verstärkt Teile des Programms schon zum 1.1.2006 vorgezogen.

2.
Eine Vermischung der Sprachförderung mit Elternbildung (siehe Linden-Süd) findet nicht statt. Es geht im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen um eine Sprachförderung nur im Elementarbereich. Nach den bisher auch in der Drucksache benannten Konzepten, welche uns im Jugendhilfeausschuss bereits vorgestellt wurden.
Sollte seitens der Stadtverwaltung die Elternbildung als neuer und besonderer Schwerpunkt bzw. als Ergänzung vorgesehen sein oder werden (entgegen dem Beschluss zur Sprachförderung), müssen die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel vom FB 43 bereitgestellt werden.

3.
Personal- und Sachkosten, welche aus oder durch den FB 43 entstehen, werden nicht aus dem „Topf“ des FB 51 entnommen.

4.
Für alle Elterninitiativen, kleine Kindertagesstätten usw. wird dieses Sprachförderangebot ebenfalls vorgesehen.
Die Kooperationen zwischen den Einrichtungen ist wünschenswert und mit Unterstützung der Stadtverwaltung und z.B. der Kinderladeninitiative anzustreben.

5.
Bisher erfolgreich arbeitende freier Träger (ggf. auch mit eigenen ähnlichen Konzepten, z.B. AWO) erhalten die gleichen Förderungen und können ihre Konzepte in die gemeinsame Arbeit einbringen.

6.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich mit dem Land Niedersachsen ins Benehmen zu setzen und ihr eigenes Konzept mit dem Konzept des Landes Niedersachsen zur Sprachförderung vor Eintritt in die Grundschule usw. aufeinander abzustimmen und dafür zu sorgen, dass keine „Brüche“ in der Sprachförderung entstehen.

7.
Weiterhin wird die Stadtverwaltung beauftragt, mit dem Land Niedersachsen eine Regelung zu finden, welche die Schulleitungen der hannoverschen Grundschulen verpflichtet, auf eine verbindliche Zusammenarbeit mit den Kinderbetreuungs- einrichtungen in der Landeshauptstadt Hannover im Bereich der Sprachförderung einzutreten, soweit dies nicht schon der Fall sein sollte.

8.
Die Koordination und die kontinuierliche Entwicklung des trägerübergreifenden Fortbildungsprogramms erfolgt nicht durch die VHS, sondern hierzu wird eine Unterarbeitsgruppe (U-AG) im Bereich der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung der Jugendhilfeplanung eingerichtet. Diese U-AG führt auch die Evaluation mit ggf. wissenschaftlicher Begleitung durch und alle weiteren inhaltlichen Aufgaben.
Eine Beteiligung an dieser U-AG von Eltern und ggf. Fachkräften aus dem Migrationsbereich ist zu ermöglichen.

9.
Die Projektsstelle bzw. das Projektteam wird entsprechend der DS eingerichtet und ist zugleich Mitglied und Leitung der U-AG der Jugendhilfeplanung.

10.
Eine Förderung aller Kinder ist oberstes Ziel dieser Sprachförderung.
Daher erhält die U-AG den Auftrag, auch Konzepte und Lösungen für eine Förderung von Kindertagesstätten mit weniger als 20% Sprachförderbedarf zu erarbeiten.

11.
Dem Jugendhilfeausschuss bzw. der Kommission Jugendhilfeplanung ist jährlich zweimal (April/Mai und Oktober/November) über den Fortgang der Sprachförderung zu berichten.

Begründung

erfolgt mündlich




Rainer Lensing
Vorsitzender