Anfrage Nr. 2208/2004:
Anfrage der FDP-Fraktion zum "Ablauf der Übergangsfrist für veraltete Heizungsanlagen"

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der FDP-Fraktion zum "Ablauf der Übergangsfrist für veraltete Heizungsanlagen"

Anfrage

Die Übergangsfrist für veraltete Heizungsanlagen mit hohen Abgasverlusten läuft zum

01. November 2004 aus. Ab diesem Termin dürfen die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) keine Ausnahmen für den Weiterbetrieb der Anlagen mehr zulassen. Stellt der BSFM nach einer Messung fest, dass die Heizungsanlage die Grenzwerte nach der Bundesimissionsonsschutzverordnung überschreitet, wird nach 6 Wochen ein Bußgeld fällig und die Heizung muß stillgelegt werden. Von dieser Maßnahme werden auch Heizungen in Schulen, Kindertagesstätten und anderen Gebäuden betroffen sein, die im Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt Hannover sind oder betrieben werden.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:




1. Für wieviel Heizungsanlagen, die im Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt Hannover betrieben werden liegen Bescheide vom BSFM vor, in denen auf die Überschreitung der zulässigen Grenzewerte ab 01.11.2004 hingewiesen wird?

2. Wieviel Heizungsanlagen mit welchem Kostenaufwand müssen noch - entsprechend der Verordnung - saniert werden?

3. Ist damit zu rechnen, dass es Heizungenanlagen gibt, die - entsprechend der Verordnung - stillgelegt werden müssen, wenn ja, welche Gebäude und Einrichtungen sind davon betroffen?

Patrick Döring

Fraktionsvorsitzender