Antrag Nr. 2207/2020 N1:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Sondernutzungssatzung - Heizpilze

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Sondernutzungssatzung - Heizpilze

Antrag

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, die Formulierung in der Sondernutzungssatzung dahingehend zu schärfen, dass das Aufstellen und der Betrieb elektrischer Heizpilze ermöglicht wird.

Begründung


Gemäß des Ratsbeschlusses vom 13.11.2008 wurde die Sondernutzungssatzung (DS 0388/2008) u. a. dahingehend geändert, dass das Aufstellen von Heizpilzen untersagt wurde. Man stellte damals darauf ab, dass die verwandten Propangasbrenner einen enormen CO2-Ausstoss produzierten und wollte aus Umweltschutzgründen durchsetzen, dass auf den Betrieb verzichtet wird. Mittlerweile sind elektrisch betriebene Heizpilze auf dem Markt, die die Umwelt deutlich weniger belasten, gerade wenn Ökostrom verwendet wird.

Jens Seidel
Vorsitzender