Antrag Nr. 2206/2019:
Antrag der CDU-Fraktion zu Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2206/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zu Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen

Antrag

Antrag zu beschließen:
Die Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime und Bürgerhaus Misburg) in der Fassung vorn 01.01.2014 werden unter dem Punkt „Widmungszweck" um folgenden Passus ergänzt:

(...) Nutzer der kommunalen Stadtteilkultureinrichtungen sind diejenigen, deren verfassungsmäßige Zielsetzung der freiheitlich - demokratischen Grundordnung entspricht, diese in den Aktivitäten zum Ausdruck kommt und deren Gesamtbild in der Öffentlichkeit dieser Zielsetzung wie auch dem o.g. Widmungszweck der Einrichtungen entspricht.

Neu: Bei politischen Veranstaltungen nach dem Versammlungsrecht verpflichtet sich der Nutzer (Veranstalter), die Presse- und Informationsfreiheit gemäß Art. 5, Absatz 1 GG zu gewährleisten. Die Teilnahme von Medienvertretern (Fernsehen, Rundfunk, Print- und Onlinemedien) zum Zwecke der Berichterstattung muss bei politischen Veranstaltung nach dem Versammlungsrecht daher ohne Einschränkung durch den Nutzer (Veranstalter) gestattet werden.

Begründung

Die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet die Nutzer ihrer kommunalen kulturellen Einrichtung bei Vermietung bereits heute auf das Grundgesetz beziehungsweise auf die dort niedergelegte freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.

Gleichwohl kam es in jüngster Vergangenheit - gerade bei der Vermietung an politische Vereine, Verbände und Parteien - immer wieder zu Unstimmigkeiten. Zum einen im Hinblick auf die generelle Möglichkeit der Vermietung zu politischen Zwecken, die allerdings weiterhin möglich bleiben soll und muss. Zum anderen stellte jedoch die Herstellung der Öffentlichkeit/Medienöffentlichkeit hier und da ein Problem dar.

Um hier für die nötige Klarheit zu sorgen, ist eine Konkretisierung der Miet- und Benutzungsbedingungen erforderlich, die explizit die Medienöffentlichkeit bei öffentlichen politischen Veranstaltungen festlegt und einfordert. Damit bezieht die Landeshauptstadt als Vermieterin noch einmal sehr klar Position im Hinblick auf ihre eigene Haltung und ihre Erwartungen an potentielle Nutzer ihrer Räumlichkeiten.

Jens Seidel

Vorsitzender