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Stöckener Bad
Barrierefreier Umbau: Eingangsbereich und Umkleidung
und Einbau eines Behindertenaufzugs
Antrag,
einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hsh.St. 2.5711.94000.8 VKZ 002 – Stöckener
Bad, Behindertenaufzug, Hochbau - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 305.000 €
und
2. dem Maßnahmebeginn
zuzustimmen.
Zur Deckung stehen Haushaltsmittel in Höhe von 230.000 € bei der Hsh.St. 2.4330.949000.2 –099 - Behindertenprogramm, Übriger Hochbau - und als Haushaltsrest in Höhe von 73.000 € bei der Hsh.St. 2.5702.940000.9 – 902 Stadionbad,Sanierungsmaßnahmen - und in Höhe von 2000 € bei der Hsh.St. 2.5704.965000.1 - 901 – Nord-Ost-Bad -Sonstige Maßnahmen - zur Verfügung.
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen
Investitionen
Kosten / Ausgaben 305.000 €
Finanzierung:
Haushaltsrest im VMH 75.000 €
2.5702.940000.9-902
Hsh.St. 2.4330.949000.2 230.000 €
Verwaltungshaushalt Hsh.UA 1.5711 teilweise
Einnahmen
Ausgaben Finanzierungskosten
Zusätzliche Kosten fallen nicht an, da die Maßnahme auf vorhandenen und bearbeiteten Flächen im Stöckener Bad durchgeführt wird.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 305.000,00 € | 2.4330.949000.2 / 099 sowie 2.5702.940000.9 | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 24.400,00 € | EPl. 9 |
Ausgaben insgesamt | 305.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 24.400,00 € | |
Finanzierungssaldo | -305.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -24.400,00 € | |
Das Vorhaben ist in zwei Abschnitte unterteilt. Im 1. Abschnitt werden 230.000€ für Baukonstruktion, Technische Anlagen, sowie Baunebenkosten ( 2.5702.940000.9) veranschlagt.
Im zweiten Abschnitt werden 75.000€ für Baukonstruktion, Technische Anlagen, sowie Baunebenkosten ( 2.4330.949000.2 / 099) veranschlagt.
Begründung des Antrages:
Die Ausgabe ist gem. § 89 NGO für den HUA 2.5711 unvorhergesehen, weil eine Veranschlagung von Haushaltsmitteln für das Behindertenprogramm im HUA 2.4330 zentral erfolgt und später auf die ausgewählten Projekte umverteilt werden. Da die Festlegung auf die Maßnahme im Stöckener Bad erst nach der Beschlussfassung des Haushaltsplans 2004 erfolgte, müssen die Mittel im Unterabschnitt des Stöckener Bades nun außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Maßnahme ist unabweisbar, um die Ziele aus dem Ratsbeschluss zur behindertengerechten Gestaltung städtischer Einrichtungen um- und fortsetzen zu können.
Im Detail:
Das Stöckener Bad wurde als Bezirksbad für den Einzugsbereich Herrenhausen – Stöcken nach überwiegend sportlichen Gesichtspunkten konzipiert und ist mit den bauseitigen Gegebenheiten in seinem derzeitigen Zustand von Behinderten nur teilweise, von Rollstuhlfahrern gar nicht zu benutzen.
Wegen seiner Lage und der hervorragenden Anbindung an den ÖPNV mit behindertengerechter Haltestelle wäre das Bad auch überbezirklich besonders geeignet für die Nutzung durch Behinderte.
Auf Antrag von behinderten Bürgern und in Abstimmung mit der städt. Behindertenbeauftragten, ist ein behindertengerechter Ausbau des Stöckener Bades geplant worden.
Das Ergebnis liegt nun vor, folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:
Umbau der Eingangstüren und Einbau eines Behindertenaufzugs, so dass
dann erstmals Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe die Treppen zur Umkleidung überwinden.
In diesem Zusammenhang muss der gesamte Eingangsbereich umgestaltet werden. Die Kasse und der Verwaltungsbereich entsprechen nicht den Anforderungen des
Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Teile der vorhandenen Umkleidung sollen in eine behindertengerechte Umkleidung mit Duschen und Toiletten umgebaut werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung sollen die Maßnahmen in der Schließungszeit 2005 durchgeführt werden.
Mit den Maßnahmen wird der Ratsbeschluss DS 4/77 zur behindertengerechten Gestaltung städtischer Einrichtungen fortgesetzt und dem neuen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Gleichstellungsgesetz) vorbildlich Rechnung getragen.
Das Stöckener Bad ist im Rahmen der Überlegungen zur Aufgabenkritik und Haushaltskonsolidierungsprogramm V einer intensiven Prüfung unterzogen worden. Nach der vorliegenden Ratsentscheidung soll es als sog. Ausbildungsbad weiter betrieben werden.
67.6
Hannover / 20.10.2004