Antrag Nr. 2205/2019:
Antrag der CDU-Fraktion zu "Die Stadt muss bei der Begrünung Vorbild sein"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2205/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zu "Die Stadt muss bei der Begrünung Vorbild sein"

Antrag

Antrag zu beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover hat bei eigenen Grundstücken und bei angemieteten Flächen für Folgendes zu sorgen:


1. Es wird ein hoher Anteil an Grünflächen umgesetzt.

2. Schattenspendende, standortheimische Bäume sind zu pflanzen.

3. Die Dachflächen bei Gebäuden mit einer Dachneigung von weniger als 20 Grad sind flächendeckend zu begrünen.


Diese Maßnahmen sind bei Neubauten sowie bei Sanierungen umzusetzen oder einzufordern. Ausnahmen hiervon müssen separat in einer Drucksache begründet werden.

Ebenso hat die Landeshauptstadt Hannover bei der Gestaltung des öffentlichen


Straßenraums grundsätzlich darauf zu achten, dass der Anteil an Verkehrsbegleitgrün hoch ist.

Begründung

Ziel dieses Antrags ist die Erhöhung von begrünten Flächen und die Vermeidung von unnötigen Versiegelungen in der Landeshauptstadt Hannover. Dies sieht auch die Niedersächsische Bauordnung grundsätzlich vor (§ 9 Abs. 2): „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind." Bei bereits versiegelten Außenflächen könnte mithilfe von Hochbeeten bzw. Vergleichbarem eine Aufwertung erfolgen. Gleiches gilt durch Fassaden­oder Dachbegrünungen. Die Stadt muss daher selbst mit gutem Beispiel vorangehen und

für sich selbst Standards setzen. Beachtung finden müssen der ökologische Nutzen, die Ästhetik und auch die Angemessenheit der Begrünung.
Das neue HannoverServiceCenter am Schützenplatz ist in eine triste Steinwüste eingebettet. Laut Presseberichten verwies die Stadt darauf, dass das Gebäude und die Fläche der städtischen Wohnungsgesellschaft hanova WOHNEN GmbH gehöre und die Stadt als Mieterin keinerlei Einfluss auf die Gestaltung habe. Grundsätzlich ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt den Privaten in vielen Bereichen Vorgaben machen möchte, es selbst aber nicht besser macht. Bei Anmietungen könnte die Stadt etwa darauf hinwirken, dass der Vermieter ein Minimum an Begrünung vorhalte und die Stadt ansonsten einen Wechsel der Immobilie in Betracht ziehe. Dies würde sicherlich in vielen Fällen den notwendigen Druck erzeugen.

Jens Seidel
Vorsitzender