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1. Die Beratungsfolge wurde um die Ratsversammlung ergänzt.,2. Auf einen Wettbewerb zur Gestaltung der Fassade wird verzichtet.Planung von Maßnahmen zur Fassadensanierung und Sicherstellung des Brandschutzes im Theater am Aegi
Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln
Antrag,
einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 200.000 Euro gem. § 89 NGO zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden von dieser Beschlussdrucksache nicht berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Hauhaltsmanagementkontierung 3311.001-949000
Bezeichnung Theater am Aegi, Sanierung
Übriger Hochbau
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung 200.000 Euro
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei dem Vorhaben
Haushaltsmanagementkontierung 6600.017-950100
Bezeichnung Bundesstraßen, Friedrich-Ebert-Straße
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 200.000,00 € | 3311.001-949000 | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 200.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | -200.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Deckung erfolgt aus HMK 6600.017-950100.
Begründung des Antrages
Die städtische Immobilie Theater am Aegi wird seit 1994 der „Theater am Aegi Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG“ als Gastspielhaus überlassen.
Der derzeitige Vertrag endet gem. DS 1134/2000 am 30.06.2014. Mit der Betriebs- gesellschaft sind bereits Verhandlungen über Anpassung und Verlängerung des Vertrages bis 30.06.2019 im Hinblick auf die jetzt zu tätigenden Investitionen aufgenommen worden.
Gemäß § 6 des Überlassungsvertrages obliegt der Landeshauptstadt Hannover die bauliche Unterhaltung für die Dächer, Fassaden und Baukonstruktion sowie die Ersatzbeschaffung abgängiger technischer Anlagen.
Für investive Maßnahmen und deren Planung stehen im Haushalt 2008 keine Mittel bereit.
In den vergangenen Monaten wurde die Dringlichkeit verschiedener baulicher Maßnahmen und Ersatzbeschaffungen deutlich.
Bei einer Überprüfung der Natursteinfassade wurde festgestellt, dass die Sicherheit für den öffentlichen Verkehrsraum durch abgängige Fassadenteile nicht mehr gewährleistet ist. Als Sofortmaßnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgte eine Einrüstung der betroffenen Bereiche als Behelfslösung. Im Hinblick auf die exponierte Lage des Gebäudes soll ein eingeschränkter Architektenwettbewerb für die zukünftige Gestaltung der Fassade durchgeführt werden.
Ein in Auftrag gegebenes Brandschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass weitere bauliche Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes unverzüglich zu leisten sind. Kurzfristig ist ein zweiter Rettungsweg für die Zuschauer aus dem 2. Rang zu schaffen. Die abgängige Brandmeldeanlage ist zu ersetzen. Als Sofortmaßnahme ist der Brandschutz kurzfristig durch zusätzliche Brandschutzwachen gewährleistet, was jedoch Kosten verursacht.
Für die Planung der jetzt dringend notwendigen Fassadensanierung und der Brandschutzmaßnahmen sind Planungsmittel in Höhe von 200.000 Euro in 2008 erforderlich.
Zur Sicherstellung der langfristigen weiteren Nutzung des Hauses für einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren sind die genannten Planungsmaßnahmen und die dafür notwendigen Aufwendungen gem. § 89 NGO unabweisbar.
Dez. IV / 41.1
Hannover / 30.10.2008