Informationen:
verwandte Drucksachen:
2204/2004 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 03.11.2004: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 11.11.2004: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
2204/2004 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis) |
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Mit der (textlichen) Änderung des Bebauungsplanes soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben ausgeschlossen werden und in diesem Zusammenhang die Umstellung auf die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom
23. Januar 1990 (zuletzt geändert 22. April 1993) erfolgen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Zentren von Kirchrode und Bemerode geschwächt werden und durch den zu erwartenden Kunden- und Lieferverkehr im Kreuzungsbereich von B 65 und Brabeckstraße Verkehrsbehinderungen entstehen. Beide Straßen sind bereits jetzt sehr stark befahren. Zusätzlicher Verkehr in diesen empfindlichen Kreuzungsbereich soll vermieden werden.
In diesem Bebauungsplanverfahen ist das Baugesetzbuch in der ab 20.7.2004 gültigen Fassung anzuwenden.
Der Aufstellungsbeschluss soll Grundlage für die Zurückstellung der Entscheidung über Baugesuche gemäß § 15 BauGB und falls erforderlich auch für den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB sein.