Anfrage Nr. 2202/2019:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Sicherstellung von qualitativ hochwertigen Pflegeheimen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Sicherstellung von qualitativ hochwertigen Pflegeheimen

Das Bundeskabinett hat vor kurzem das „Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe" (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Künftig müssen Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten, wenn diese die Kosten für die Pflege allein nicht aufbringen können. Zu erwarten sind Mehrausgaben in Millionenhöhe für Länder und Kommunen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Welche Mehrkosten sind für die LHH zu erwarten und inwiefern werden diesbezüglich bereits Pläne in der Verwaltung ausgearbeitet?

2. Wie wird eine wirkungsvolle Überprüfung von Pflege- und Seniorenheimen derzeit sichergestellt und wie kann dies — vor dem Hintergrund des demographischen Wandels — auch in Zukunft sichergestellt werden?

3. Wie ist die Heimaufsicht personell ausgestattet, wie muss sich die personelle Ausstattung in Zukunft entwickeln und wie oft wurden in den vergangenen fünf Jahren jeweils wiederkehrende bzw. anlassbezogene Prüfungen durchgeführt (bitte in absoluten Zahlen als auch in Relation)?


Jens Seidel
Vorsitzender