Drucksache Nr. 2202/2005 S1:
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU- Fraktion - betreffend: Qualitätssicherung bei der Kinderbetreuung (DS Nr. 2202/ 2005)

Inhalt der Drucksache:

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1. Stellungnahme
2202/2005 S1
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Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU- Fraktion - betreffend: Qualitätssicherung bei der Kinderbetreuung (DS Nr. 2202/ 2005)

Für jedes betreute Kind wird ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen den Eltern und dem jeweiligen Träger geschlossen. Die individuelle Abwicklung der Verträge erfolgt in den Einrichtungen vor Ort.

Beweggründe, die eine Vertragsbeendigung nach sich ziehen, sind naturgemäß außerordentlich vielschichtig und liegen in der Individualität des Einzelfalls.

Beispielhaft anzuführen ist etwa das Erreichen von Altersgrenzen oder zurückgehende Bedarfe aufgrund inzwischen stadtweit eingeführter verlässlicher Grundschulzeiten.

Eine zentrale, quantitative und qualitative Auswertung von Abmeldegründen würde voraussetzen, dass Eltern diese bei Vertragsbeendigung anzugeben hätten.

Das ist jedoch nicht der Fall. Bei Beendigung Ihres Vertrages müssen Eltern dies zwar schriftlich gegenüber dem jeweiligen Träger anzeigen - entsprechend dem Prinzip der Vertragsfreiheit kann und wird jedoch in diesem Zusammenhang eine verpflichtende Angabe von Gründen nicht abverlangt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.