Drucksache Nr. 2200/2005 E1:
Zusatzantrag gemäß § 34 der GO des Rates der LHH (Drucksache Nr. 15-2538/2005)
zum Bebauungsplan Nr. 1583, 2. Änderung - Seelhorster Garten-Nord
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2200/2005 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage
15-2538/2005 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2200/2005 E1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Zusatzantrag gemäß § 34 der GO des Rates der LHH (Drucksache Nr. 15-2538/2005)
zum Bebauungsplan Nr. 1583, 2. Änderung - Seelhorster Garten-Nord
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss

Antrag,

dem Zusatzantrag unter dem im letzten Absatz der Begründung dieser Ergänzung genannten Vorbehalt zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte sind in der Ursprungsdrucksache ausführlich dargelegt.

Kostentabelle

siehe Ursprungsdrucksache

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Döhren - Wülfel hat in seiner Sitzung am 08.12.2005 der Drucksache Nr. 2200/2005 - Bebauungsplan Nr. 1583, 2. Änderung - Seelhorster Garten-Nord - (Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss) einstimmig zugestimmt.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode - Bemerode - Wülferode hat in seiner Sitzung am 14.12.2005 der Drucksache Nr. 2200/2005 einstimmig zugestimmt. Gleichzeitig hat der Stadtbezirksrat Kirchrode - Bemerode - Wülferode mit Mehrheit folgenden Zusatzantrag beschlossen:

„Der Bezirksrat Kirchrode - Bemerode - Wülferode kritisiert, dass der bisher vorgesehene Kita - Standort im Bereich des Seelhorster Gartens ersatzlos gestrichen werden soll. Der für eine Kita vorgesehene Bauplatz, im Bereich Bemerode - West (Börgerstraße), wird für den genannten Zweck weitere sechs Jahre aufrechterhalten. Während dieser sechs Jahre wird die Verwaltung zusammen mit dem Bezirksrat mindestens zweimal prüfen, ob ein Kita-Neubau an diesem Standort erfolgt.“



Stellungnahme der Verwaltung:
Der Wegfall des Kita - Standortes im Bereich Seelhorster Garten ist in erster Linie begründet mit der Reduzierung der Zielzahl für die geplanten Wohneinheiten im Seelhorster Garten von ursprünglich 1000 WE auf ca. 400 WE. Eine eigenständige Einrichtung an diesem Standort ist nicht mehr tragfähig. Der vom Seelhorster Garten aufgrund des Städtebaulichen Vertrages zu entrichtende Folgekostenzuschuss wird zweckgerecht in gebietsnahen Einrichtungen investiert, sodass die Kindertagesstätten- und Schulversorgung gewährleistet ist.

Zur Sicherung des Standortes Börgerstraße ist folgendes auszuführen:


Einerseits zeichnet sich bereits heute eine Entspannung in den vorhandenen benachbarten Einrichtungen ab. Nach dem Kita - Ist - Bericht 2005 ist für 2007 ein Überhang von etwa 80 Plätzen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode prognostiziert. Andererseits stehen weitere bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk an, etwa im Kronsbergbereich. Die Verwaltung hält deshalb zum jetzigen Zeitpunkt wie vom Bezirksrat beantragt am Standort Börgerstraße als Vorsorgestandort für eine Kindertagesstätte fest. Die Verwaltung wird dies jeweils vor dem Hintergrund neuer Zahlen überprüfen.

Aus heutiger Sicht spricht auch nichts gegen eine Festlegung des Standortes für einen Zeitraum von 6 Jahren. Da im Jahre 2011 mit der Umsetzung der Schulstrukturreform zu rechnen ist, sind auch eventuelle Auswirkungen auf den Kindertagesstättenbereich zu bedenken. Die Festlegung auf 6 Jahre sollte aber einer vorzeitigen anderweitigen wirtschaftlichen Verwertung des städtischen Grundstücks nicht unnötigerweise im Wege stehen, falls die Entwicklung völlig anders verläuft als voraussehbar und kein Bedarf mehr für eine Flächensicherung besteht. Unter diesem Vorbehalt empfiehlt die Verwaltung, dem Zusatzantrag zu folgen.

 61.12
Hannover / 22.12.2005