Antrag Nr. 2199/2008:
Antrag der CDU-Fraktion zur Überarbeitung des „Bewertungsmodells für Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – Hannover-Modell“ (kurz: EIBE)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2199/2008 (Originalvorlage)
 > 1. Stellungnahme zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zur Überarbeitung des „Bewertungsmodells für Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – Hannover-Modell“ (kurz: EIBE)

Antrag zu beschließen:


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert,

1. ein öffentlich einsehbares Kataster über die zur Verfügung stehenden Ausgleichsflächen zu erstellen.
2. das „Bewertungsmodell für Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichs- und Ersatzmaßnamen – Hannover-Modell“ (kurz: EIBE) nach folgenden Maßstäben zu überarbeiten:
a.) Ausgleichsflächen sollen nach folgender Prioritätenreihenfolge mit eingehender Begründung ausgewählt werden:
(1.) Die Ausgleichsfläche soll im selben Stadtbezirk, in dem auch der Eingriff im Sinne des Naturschutzrechtes vorgenommen worden ist, liegen. Der jeweilige Stadtbezirksrat ist zu beteiligen.

(2.) Sollte eine Ausgleichsfläche nicht im selben Stadtbezirk geschaffen werden können, so sollte eine Fläche im Stadtgebiet ausgewählt werden.

(3.) Wenn dies nicht möglich sein sollte, ist für eine Ausnahmeregelung ein Ratsbeschluss erforderlich.
b.) Als Ausgleichsflächen sollen vorrangig Schulhöfe und Spielplätze im Rahmen des Sonderprogramms zur „Ökologische(n) Aufwertung von Schulhöfen, Spielplätzen und Grünflächen“ (1998) ausgewählt werden.

c.) Falls keine geeignete Fläche im Sinne von 2. b.) vorhanden ist, so ist zu prüfen, ob Dritte (z.B. Kirchen, Universitäten) Flächen aus ihrem Eigentum zur Verfügung stellen können.

Begründung:

Das Bewertungsmodell EIBE hat zum Ziel, die Intensität von Eingriffen in Natur und Landschaft und den Umfang von Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich und Ersatz) unter Berücksichtigung der Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser sowie Klima / Luft umfassend und nachvollziehbar zu ermitteln. Zur Transparenz der Entscheidungen sowie zur ortsnahen Aufwertung ist das Bewertungsmodell, wie beantragt, zu überarbeiten.

Die Entscheidung für eine bestimmte Ausgleichsflächen soll durch ein öffentliches Kataster transparent werden.

Um den für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Erholungswert eines Stadtbezirks auszubauen und zu erhalten, soll die im jeweiligen Stadtteil zerstörte Natur ortsnah neu entstehen. Demzufolge ist bei der Vergabe von solchen Flächen die beantragte Reihenfolge einzuhalten.

Die naturschutzrechtliche Verpflichtung, für Eingriffe in den Naturhaushalt Ausgleichsflächen zu schaffen, sollte gleichzeitig zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen, Spielplätzen, Grün- sowie Kirchenflächen genutzt werden.



Rainer Lensing
Vorsitzender