Drucksache Nr. 2199/2004:
Kontraktmanagement in der Erziehungshilfe

Inhalt der Drucksache:

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2199/2004
4
 

Kontraktmanagement in der Erziehungshilfe

Antrag,

zu beschließen,
1. das Projekt ”Kontraktmanagement in der Erziehungshilfe” wird ab dem 01.01.2005 bis zum 31.12.2007 stadtweit umgesetzt. Das Projekt verfolgt die Zielsetzung des Umbaus der ambulanten Erziehungshilfen.

2. Grundlage des Umbaus sind die Verträge zur Durchführung regionaler ambulanter Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige, die als Anlage 1 - 4 beigefügt sind.

3. Für fallunspezifische und sozialräumliche Arbeiten und Projekte, die zur Vermeidung oder Reduzierung von Hilfen zur Erziehung beitragen, werden 100.000 € zur Verfügung gestellt.

4. Den am Projekt beteiligten freien Trägern der Erziehungshilfen werden Mittel in Höhe von jährlich 130.000 € zur Verfügung gestellt, damit der Umbauprozess trägerübergreifend gewährleistet werden kann.

5. Kosten für ein Personalqualifizierungsprogramm für Fachkräfte des Kommunalen Sozialdienstes in Höhe von maximal 110.000 € zur Verfügung zu stellen.

6. Kosten für die externe wissenschaftliche Begleitung des Gesamtvorhabens durch das Institut für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung der Universität Duisburg-Essen (ISSAB-Prof. Dr. W. Hinte) in Höhe von maximal 6.000 € zur Verfügung zu stellen.

Finanzielle Auswirkungen:


Die Mittel zu 1. bis 6. stehen im Budget 3 51205 – Erziehungshilfe - zur Verfügung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben7.880.293,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt7.880.293,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-7.880.293,00 € 

Begründung des Antrages

Die fachlichen und konzeptionellen Inhalte des Reformprojektes “Kontraktmanagement in der Erziehungshilfe” sind in den Beschlussdrucksachen 1087/2000, 2731/2001 N1 in der geänderten Fassung der Drucksache 3143/2001 sowie 3048/2002 dargelegt und beschlossen. Der Erprobungszeitraum im Stadtbezirk Ricklingen endet zum 31.12.2004.

Die Umsetzung des Kontraktmanagements in der Region Nord-Ost hat mit Ratsbeschluss im Jahr 2002 begonnen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass eine schrittweise Umstellung nicht sinnvoll ist, da stadtweit parallel mit zwei verschiedenen Systemen der Abrechnung und der fachlich-inhaltlichen Verfahren gearbeitet werden müsste. Weiterhin sind der Personaleinsatz der Erziehungshilfeträger in dezentralen Dienststellen nicht bedarfsgerecht planbar.
Somit bietet der Vertragsbeginn 01.01.2005 sowohl für den öffentlichen als auch für die freien Träger ein hohes Mass an Planbarkeit, verlässlicher Finanzkalkulation und Verbindlichkeit in der stadtweiten Anwendung gleicher Verfahren der Hilfeplanung und Fallbearbeitung.

Die Verwaltung hat mit der Durchführung eines Workshops „Kontraktmanagement in der Erziehungshilfe der Landeshauptstadt Hannover“ am 11.09.2003 eine umfassende Zwischenbilanz des bisherigen Projektverlaufes gezogen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung sind hierbei auch durch das begleitende Institut ISSAB über Erfahrungen anderer Städte mit Umbauprozessen der erzieherischen Hilfen informiert worden.
Für die weitere Umsetzung wurden programmatische Eckpunkte benannt, die in der Zwischenzeit umgesetzt wurden (u.a. bereichsübergreifende Fortbildungen, Budgetzuschnitte auf bezirklicher/sozialräumlicher Ebene, Evaluation der Sozialraumorientierung). Im Resümee des Workshops wurde die stadtweite Umsetzung des Kontraktmanagements unterstützt.
Das Verfahren der Hilfeplanung, Fallbearbeitung, die Organisation und Durchführung sozialraumorientierter Projekte im Rahmen des Kontraktmanagements, sowie die zwischen öffentlichen und freien Trägern vereinbarten Leitsätze haben sich im Stadtbezirk 9 bewährt. Die Einzelhilfen werden in Kooperation nach einem standardisierten methodischen Verfahren entwickelt, beraten und durchgeführt. Dies ermöglicht eine präzise, auf den konkreten erzieherischen Bedarf des Kindes/Jugendlichen zugeschnittene Hilfe, die bei den ambulanten Hilfen durchgängig ortsnah, lebenswelt- und bedarfsorientiert erbracht wird.
Die Möglichkeit der Handhabung eines flexiblen Budgets hat dazu geführt, dass Ressourcen des Stadtteils genutzt werden. Die sozialräumliche Orientierung und die systematische Einbeziehung vorhandener Hilfe- und Unterstützungssysteme ist methodischer Handlungsbestandteil der Beratungsgremien geworden.

Die Gesamtkosten Hilfen zur Erziehung 2003 für den Stadtbezirk Ricklingen wurden auskömmlich bewirtschaftet und um ca. 600.000 € unterschritten. Die Träger konnten vertragsgemäss alle ambulanten Hilfeanfragen bedienen. Zur Vermeidung kostenintensiver Einzelhilfen wurden flexible sozialräumliche Hilfen konzipiert, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Verbleib in ihrem sozialen Umfeld ermöglichten. Es ist dadurch gelungen, die Anzahl der vollstationären Hilfen um 22 Fälle zu reduzieren und gleichzeitig den Anteil der ambulanten Hilfen um 30 Fälle zu steigern.

Der Umbauprozess erfordert von den beteiligten freien Trägern untereinander, aber auch gegenüber dem öffentlichen Träger ein hohes Maß an Veränderungs- und Abstimmungsbereitschaft, was die interne Ablauforganisation wie auch die Personalwirtschaft anbelangt. Dies ist mit den vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten nicht zu gewährleisten. Es ist für den Projektzeitraum erforderlich, dass hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, da diese nicht in den vereinbarten Kostensätzen enthalten sind. Es kommt hierdurch nicht zu einer Ausweitung des Budgets.

Voraussetzung für die erfolgreiche weitere Umsetzung sind entsprechende Personalqualifizierungen des Fachpersonals des öffentlichen Trägers wie auch der freien Träger. Da ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu qualifizieren sind, kann dieses Konzept nicht verwaltungsintern erbracht werden. Die Vertragspartner haben sich in einem gemeinsamen Auswahlverfahren, an dem drei externe Bildungsträger beteiligt waren, für das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. Hannover entschieden. Vorgesehen ist, dass unter Federführung des Niedersächsischen Studieninstituts ein Pool von Fachleuten gebildet wird, die vertiefende und aufbauende Schulungen und Fortbildungen durchführen. Die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt anteilig der zu qualifizierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den öffentlichen Jugendhilfeträger und die beteiligten freien Träger. Die bislang über Fachleistungsstunden finanzierten Fortbildungskosten werden entsprechend umgewidmet und somit zielgerichtet für den Umbauprozess eingesetzt.
Die Qualifizierung wird evaluiert und zertifiziert.
Im Rahmen des bisherigen Projektverlaufes hat es eine regelmäßige Begleitung durch Prof. Dr. Hinte vom ISSAB-Essen gegeben. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, in regelmäßigen Abständen diese externe fachliche Begleitung weiter in Anspruch zu nehmen, um so Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegenwirken zu können.

Alle am Projekt beteiligten freien Träger der Erziehungshilfen und die Verwaltung sind übereinstimmend der Auffassung, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. Insofern ist die stadtweite Umsetzung die Konsequenz der bisherigen hannoverschen Erfahrungen. Sie entspricht den Erfordernissen zeitgemässer innovativer Jugendhilfe, zielt auf sozialraumorientierte und präventive Gestaltung der Hilfen und unterstützt die Umsteuerung von stationären zu kostengünstigeren ambulanten Erziehungshilfen.


51.20.3
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Hannover / 20.10.2004