Informationsdrucksache Nr. 2197/2015:

Erprobung des Gender Budgeting an zwei Produkten in den Haushaltsjahren 2014 und 2015

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Erprobung des Gender Budgeting an zwei Produkten in den Haushaltsjahren 2014 und 2015

Die Verwaltung legt hiermit den Zwischenbericht zur Erprobung des Gender Budgeting vor.

Mit Beschluss über die Drucksache 0410/2013 wurde die Verwaltung aufgefordert, „bei den Haushalten 2014 und 2015 an den zwei Produkten 27301 Stadtteilkulturarbeit sowie 57102 Wirtschaftsförderung das Gender Budgeting“ zu erproben. Mit Beschluss-Drucksache 2550/2013 N1 legte die Verwaltung entsprechende Produktbeschreibungen mit den gleichstellungspolitischen Zielen für diese Produkte vor.

Im ersten Halbjahr 2015 sollte ein erster Erfahrungsbericht, im ersten Halbjahr 2016 ein „Abschlussbericht mit den Ergebnissen und Erfahrungen“ vorgelegt werden.

Dieser Informationsdrucksache sind die Erfahrungsberichte über die Erprobung des Gender Budgetings an den Produkten 27301 Stadtteilkulturarbeit sowie 57102 Wirtschaftsförderung als Anlagen beigefügt. In diesen Erfahrungsberichten sind jeweils die grundsätzliche Vorgehensweise, die einzelnen Arbeitsschritte, die jeweiligen Problemstellungen sowie Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise für die Erprobungsphase der beiden Produkte dargestellt.


Grundsätzliche Hinweise zur Erprobungsphase des Gender Budgetings

Nach einer Definition der Europäischen Union bedeutet Gender Budgeting „eine geschlechterbezogene Bewertung von Haushalten“, es „integriert eine Geschlechterperspektive in allen Ebenen des Haushaltsprozesses. Durch Gender Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel restrukturiert, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.“ (Definition der Europäischen Union).

Gender Budgeting soll also dazu beitragen, dass innerhalb des Prozesses der Aufstellung von öffentlichen Haushalten die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter (englisch: gender) gefördert und schließlich erreicht wird.

In verschiedenen Städten Deutschlands gibt es zahlreiche Initiativen zur Einführung des Gender Budgetings. Beispielhaft zu nennen sind hier insbesondere Berlin, Köln, Mannheim, München und Freiburg. In Hannover gibt es bisher kein Gender Budgeting. Eine Sichtung der verschiedenen Alternativen lässt erkennen, dass es bundesweit keine einheitliche und allgemein umzusetzende Strategie gibt. Infolgedessen war auch in Hannover erst einmal zu prüfen, wie eine Erprobung des Gender Budgeting sinnvoll umgesetzt werden kann. Zu berücksichtigen waren hierbei insbesondere die Struktur des Haushaltsplans sowie der erforderliche Aufwand, insbesondere beim Personal.

Seit Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens gliedert sich der Haushaltsplan in Teilhaushalte und Produkte. Mit Einführung von Berichtswesen und Controlling erhält der Aspekt der Steuerung durch Verwaltungsführung und Rat anhand von Zielen und Kennzahlen zwar eine besondere Bedeutung, jedoch erfolgt die Definition von Produkten auf höherer Ebene. Jedes Produkt besteht daher aus einer Vielzahl einzelner Leistungen.

Aus diesem Grund mussten in den beiden Produkten Stadtteilkulturarbeit und Wirtschaftsförderung einzelne Leistungen ausgewählt werden, für die das Gender Budgeting erprobt werden sollte. Für diese Leistungen wurden Zielsetzungen formuliert, anhand derer gleichstellungsspezifische Wirkungen analysiert werden sollten. Diese Wirkungen können sich auf die Vergabe öffentlicher Mittel, auf die Zugangsmöglichkeiten sowie auf eine angemessene Nutzenverteilung beziehen. Jede Wirkungsanalyse benötigt jedoch grundlegendes Datenmaterial als Ausgangsbasis. Nur wenn zu Beginn einer Erprobungsphase bekannt ist, in welchem Maße eine ausgewählte Leistung von den Geschlechtern genutzt wird, können Zielerreichungen und Wirkungen am Ende einer Erprobungsphase ermittelt werden.

Fazit des Zwischenberichts

Gender Budgeting wird in den benannten Modellbereichen und in der gemeinsamen Arbeitsgruppe gut vorangebracht, dennoch steckt die Bearbeitung noch in den Kinderschuhen. Aus den in der Anlage befindlichen Zwischenberichten der Wirtschaftsförderung und der Stadtteilkulturarbeit lassen sich folgende zentrale Aspekte zusammenfassen, die die aktuellen Herausforderungen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzeigen:


- Bereits vor der Umsetzung des Ratsauftrages gab es eine intensive Diskussion innerhalb der Verwaltung, die in internen Workshops und auch im Rahmen der Klausur des Gleichstellungsausschusses fortgesetzt wurde. Allein diese Diskussionen haben bei den beteiligten Personen und den beteiligten Bereichen den Blick für das Thema (wieder) geschärft.

- Sowohl in der Wirtschaftsförderung als auch in der Stadtteilkulturarbeit wurden als Grundlage für den weiteren Prozess gleichstellungspolitische Ziele im Rahmen der Haushaltsaufstellung formuliert.

- Zur Ermittlung der Auswirkungen einzelner Leistungen auf die Geschlechter werden entsprechende Ausgangsdaten benötigt. Diese Daten liegen zumeist nicht vor. Sie sind vor Einführung des Gender Budgeting mit unterschiedlich hohem Aufwand zu ermitteln. Zudem fehlen Referenzdaten, um die erhobenen Daten im gesamtgesellschaftlichen oder auch im regionalen Zusammenhang betrachten und bewerten zu können.

- Beide Bereiche erachten die Fokussierung auf die Erhebung von Daten als schwierig und bevorzugen den Blick auf die Verbesserung der Qualität der Maßnahmen zur Umsetzung der gleichstellungspolitischen Ziele.

- Beide Bereiche erachten es als schwierig, das gesamte Produkt dem Gender Budgeting zu unterziehen, da sich nicht alle Leistungen für eine Steuerung im Sinne der gleichstellungspolitischen Ziele eignen. Auch aufgrund der vorgegebenen Haushaltsstruktur lässt sich Gender Budgeting allenfalls für einzelne ausgewählte Leistungen von Produkten umsetzen.

- Sowohl die Wirtschaftsförderung als auch die Stadtteilkulturarbeit kommen zu dem Ergebnis, dass das Erarbeiten, die Umsetzung und die Bewertung der Daten nach einer Fachkompetenz oder der Bereitstellung von Ressourcen verlangt.

- Nach Ablauf der Erprobungsphase ist zu prüfen, ob Gender Budgeting bei Anwendung auf einzelne Leistungen eines Produkts ein wirkungsvolles und angemessenes Instrument zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sein kann oder ob andere Maßnahmen, die den Haushalt betreffen, zielführender sein könnten. Denkbar wären mittelfristig zum Beispiel konkrete gleichstellungspolitische Zielformulierungen für bestimmte Leistungsangebote in wesentlichen Produkten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Drucksache selbst behandelt ein Gender-Thema. Mit dem Gender Budgeting soll die Gleichstellung der Geschlechter gefördert werden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

20.10 
Hannover / 30.09.2015