Drucksache Nr. 2196/2006:
Straßenausbaubeitrag Jägerstieg - Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2196/2006
2
 

Straßenausbaubeitrag Jägerstieg - Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -

Antrag,

den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Straße Jägerstieg

1) von Rabenhorst bis Stichstraße Jägerstieg 5/19 (für alle Straßenteileinrichtungen einschließlich Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen)

und

2) von Schäfertrift bis Rabenhorst (nur für Teileinrichtungen Fahrbahn, östliche Nebenanlage sowie Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen)

im Wege der Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung jeweils gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 112.000,00 € erwartet.

Begründung des Antrages

Die Straße Jägerstieg, die bis 1974 zur Gemeinde Isernhagen gehörte, war vor dem Straßenneubau im Jahr 2005 nur mit einer einfachen Asphaltdecke im Fahrbahnbereich befestigt. Die höhengleichen Nebenanlagen waren unbefestigt.

Bei den im Jahr 2005 durchgeführten Straßenbaumaßnahmen wurde die Fahrbahn auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt. Außerdem wurden auf der östlichen Straßenseite Parkflächen und auf der westlichen Straßenseite - in dem Abschnitt von Rabenhorst bis Stichstraße Jägerstieg 5/19 - ein Gehweg ausgebaut. Des Weiteren wurde in dem gesamten Bauabschnitt die alte Straßenbeleuchtungseinrichtung im Freileitungssystem (Leuchten an Holzmasten) durch eine erdverkabelte Beleuchtung (Leuchten an Stahlrohrmasten) ersetzt. Vor den Baumaßnahmen im Jahr 2005 war bereits in dem Abschnitt von Rabenhorst bis Stichstraße Jägerstieg 5/19 der erneuerungsbedürftige Regenwasserkanal neu gebaut worden, der auch der Straßenoberflächenentwässerung dient.

Die Baumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Für den Straßenausbau ist in dem Abschnitt von Rabenhorst bis Stichstraße Jägerstieg 5/19 ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von ca. 125.000,00 € und in dem Abschnitt von Schäfertrift bis Rabenhorst ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von ca. 80.000,00 € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von


§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt oder einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Straße Jägerstieg gehört zu den „Innerortsstraßen“; der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 a - d der Straßenausbaubeitragssatzung je nach Teileinrichtung zwischen 40 % und 70 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

66.03 
Hannover / 14.11.2006