Drucksache Nr. 2195/2008:
Anerkennung und Förderung des Vereins" Kinderhaus Kunterbunt e.V."

Inhalt der Drucksache:

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2195/2008
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Anerkennung und Förderung des Vereins" Kinderhaus Kunterbunt e.V."

Antrag,



zu beschließen,
  • den Verein "Kinderhaus Kunterbunt e.V." als Träger einer Krippengruppe in Linden-Mitte anzuerkennen und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab 01.11.2008, die laufende Förderung für eine Krippengruppe (ganztags) mit max. 15 Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und -beiträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von als gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand5.000,00 € 4645.001/988000Zuwendungen89.200,00 € 4645.000/718000*
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt89.600,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-89.600,00 € 

* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesförderung abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages



Der Verein "Kunterbunt e.V." hat sich mit dem Ziel, ein zusätzliches Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren im Stadtbezirk Linden-Limmer zu schaffen, gegründet. Es wurden bereits Räumlichkeiten in der Eleonorenstraße 19a gefunden, die nach entsprechenden Umbaumaßnahmen für eine Nutzung als Krippengruppe geeignet sind. Eine Außenspielfläche steht der Kindergruppe ebenfalls zur Verfügung. Anlässlich eines Ortstermins hat das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - bereits die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.



Die Umbaumaßnahmen in den Räumlichkeiten werden größtenteils vom Vermieter durchgeführt. Weitere kleinere Maßnahmen übernimmt der Verein in Eigeninitiative. Darüber hinaus wurde auch ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt.

Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 5000,00 €, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde, wonach eine vom Träger zu erbringende Eigenleistung von ca. 5 % der Gesamtkosten vorgesehen ist.

Die Aufwendungen für die laufenden Kosten in Höhe von 89.200,00 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.

Aufgrund des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Hannover stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots dar. Der Träger strebt den 01.11.2008 als Betriebsbeginn der Einrichtung an.

Eine Förderung des Trägers erfolgt vorbehaltlich einer positiven Empfehlung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung in der Sitzung am 10.10.2008.

Durch die zusätzliche Krippengruppe wird der bedarfsgerechte Ausbau des Betreuungsangebotes für die Altersgruppe der unter Dreijährigen weiter fortgesetzt. Hierdurch wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
51.4 1
Hannover / 11.09.2008