Drucksache Nr. 2192/2018:
Umbesetzung in verschiedenen Gremien

Inhalt der Drucksache:

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2192/2018
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Umbesetzung in verschiedenen Gremien

Antrag,

folgende Umbesetzungen zu beschließen:

1. Jugendhilfeausschuss
Beratendes Mitglied nach AG KJHG

bisher: neu:
Herr Volker Rohde (Stadtjugendpfleger) N.N.

Beratende Mitglieder nach Satzung des Jugendamtes

bisher: neu:
Frau Antje Schürmann N.N.
(Sozialarbeiterin)

Herr Yannik Widera N.N.
Humanistischer Verband Niedersachsen

2. Umlegungsausschuss
Sachverständiger für den Bereich „Grundstückswertermittlung
bisher: neu:
Herr Aribert Malott N.N.

3. Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

bisher: neu:
Ratsherr Angelo Alter Ratsfrau Hülya Iri

Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Zu 1.:
Die Stelle einer Stadtjugendpflegerin/eines Stadtjugendpflegers ist bei der Landeshauptstadt Hannover derzeit nicht besetzt.
Das Vorschlagsrecht hinsichtlich der beratenden Mitglieder nach Satzung des Jugendamtes liegt bei der SPD-Fraktion (Sozialarbeit) sowie bei dem Humanistischen Verband Niedersachsen.

Zu 2.:
Herr Malott ist am 21. Juli 2018 verstorben. Eine Nachfolgerin/ein Nachfolger wurde noch nicht bestimmt.

Zu 3:
Das Vorschlagsrecht liegt bei der SPD-Fraktion.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtjugendpfleger, Herr Volker Rohde, ist am 31.08.2018 aus dem Dienst der Landeshauptstadt Hannover ausgeschieden und steht daher als beratendes Mitglied nicht weiter zur Verfügung. Eine Nachbesetzung ist noch nicht erfolgt.

Mit Schreiben vom 07. September 2018 hat Frau Antje Schürmann mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als beratende Sozialarbeiterin im Jugendhilfeausschuss niederlegt.
Eine Nachfolge wurde durch die SPD-Fraktion noch nicht benannt.
Am 28. Juni 2018 teilte der Humanistische Verband Niedersachsen mit, dass Herr Yannik Widera seine Funktionen im Verband aufgegeben hat. Eine Nachfolge wird derzeit geklärt.

Am 19. September 2018 benannte die SPD-Fraktion Ratsfrau Hülya Iri als Nachfolgerin für Ratsherrn Angelo Alter.
Nach § 40 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind von der Vertretung der Landeshauptstadt Hannover Einwohner/-innen als Vertrauenspersonen mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindesten jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder zu wählen.

Der Rat stellt die Umbesetzungen durch Beschluss fest.
18.60 
Hannover / 18.09.2018