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Die Verwaltung wurde vom Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beauftragt,
„drei Koordinatoren im Fachbereich Bibliothek und Schule bereitzustellen. Diese unterstützen die an dem Projekt „Schule im Stadtteil“ interessierten Grund- und Hauptschulen bei der Umsetzung und Koordination von Netzwerken. Die drei Bildungskoordinatoren kooperieren dabei inhaltlich mit dem Fachbereich Bildung und Qualifizierung, um von dort vorhandenen Netzwerken der Stadtteilkoordinatoren/Innen und deren Erfahrungen zu partizipieren.
Vor Umsetzung legt die Verwaltung ein inhaltliches Konzept in den Fachausschüssen vor und ein Finanzierungskonzept, das nicht zur Ausweitung der originären Personalkosten 2007 führt.“
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung ein inhaltliches Konzept erarbeitet, das Eckpunkte für eine Definition des Begriffes „Schule im Stadtteil“ enthält sowie Zielsetzungen und die Umsetzung des Projektes beschreibt.
1. Eckpunkte für eine Definition des Begriffs „Schule im Stadtteil“
„Schule im Stadtteil“ ist ein offener Begriff, der grundsätzlich für alle Schulformen gelten kann. Dies betrifft in Hannover derzeit 112 städtische Schulen.
Von einer „Schule im Stadtteil“ kann man sprechen, wenn sie
· ganztägiger Aufenthaltsort für Schülerinnen und Schüler ist,
· außerschulische Personen und Institutionen in den Unterricht und/oder für Unterrichtsergänzungen einbezieht,
· kreative Freizeitgestaltung fördert,
· sich am öffentlichen Leben im Stadtteil beteiligt,
· fest im Stadtteil verankert ist und
· verbindliche Kooperationspartner hat.
Ein Stadtteil ist in diesem Zusammenhang nicht bzw. nicht ausschließlich als geographischer Begriff, sondern als unmittelbares Umfeld anzusehen. Für die Schulen mit kleinräumigem Schulbezirk (dies betrifft fast alle Grundschulen) bedeutet dies das nahe Wohnumfeld, die Herkunft der Schülerinnen und Schüler. Bei den anderen Schulformen wird dagegen das soziale Umfeld um die jeweilige Schule herum als bedeutsam gesehen. Die weiterführenden Schulen finden ihre Partner daher nicht zwingend in der räumlichen Nähe zum Schulstandort.
2. Zielsetzungen für „Schule im Stadtteil“
Mit „Schule im Stadtteil“ werden die Leitgedanken verfolgt, Potentiale des Stadtteils einzusetzen, um die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern, ihre Lernbereitschaft zu entwickeln, Integration zu unterstützen sowie junge Familien zum Verbleib in der Stadt zu motivieren. Handlungsziele sind:
· Schule wird als lebensnaher Ort der sozialen Integration und der lokalen Identität etabliert (z.B. durch Beteiligung an Stadtteilforen, Informationsaustausch über vorhandene Institutionen und deren Aufgaben, Präsenz im Stadtteil).
· Durch zusätzliche Lernwelten wird ein umfassenderes Lernangebot für Kinder auch im außerschulischen Bereich geschaffen (z.B. Projekte an Schulen oder in anderen Einrichtungen).
· Lernschwache Kinder werden zusätzlich unterstützt und gefördert (z. B. Hausaufgabenunterstützung, Lernpatenschaften).
· Die Möglichkeit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird geboten (z.B. Nachmittagsbetreuung, Mittagessen, Einrichten von Frühdiensten).
· Zwischen Lehrerteams und beteiligten Institutionen werden auf der Grundlage der Bedingungen im Sozialraum gemeinsame Zielsetzungen erarbeitet (z.B. Gewaltprävention, Ernährung, Bewegung, Suchtprävention).
· Die einzelnen Akteure stimmen auf dem Gebiet der Bildung ihr Verhalten miteinander ab.
· Das Schulgebäude und das Schulgelände wird für Aktivitäten aus dem Stadtteil geöffnet.
Für die bedarfsgerechte Umsetzung dieser Handlungsziele ist die Bildung von Netzwerken der wesentliche Faktor. Die Ziele von „Schule im Stadtteil“ bieten gleichzeitig die Grundlage für eine Qualitätskontrolle und Evaluation.
3. Umsetzung eines Programms „Schule im Stadtteil“
Eine flächendeckende, gleichzeitige Umsetzung an allen Schulen wird als unrealistisch angesehen. Deshalb soll eine Prioritätensetzung stattfinden und in Stufen vorgegangen werden. Eckpunkte sind:
Ein Schwerpunkt wird auf die Entwicklung der Grundschulen als „Schulen im Stadtteil“ gelegt:
· Hier besteht ein enger räumlicher Bezug zwischen Schule und Umfeld.
· Der zeitliche Betreuungsbedarf der Erziehungsberechtigten ist hier am größten.
· Die Kinder können hier sehr früh und mit nachhaltiger Wirkung gefördert werden.
· Die Kinder können die im Grundschulalter erlebten/eingeübten Netzwerkvorteile beim Wechsel zu den weiterführenden Schulen leichter weiterführen.
Priorität haben Schulen in Gebieten mit besonderem sozialem Handlungsbedarf:
· Der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund ist hoch.
· Es sind bereits Maßnahmen etabliert, die der Verbesserung der sozialen Lage des Stadtteils dienen („Soziale Stadt“, Stadtsanierung).
· Schulen haben in Vergleichstest schlecht abgeschnitten.
Die freiwillige Teilnahme von Schulen wird bevorzugt:
§ Die Bereitschaft der Schule ist bereits vorhanden.
§ Der soziale Handlungsbedarf ist bekannt.
§ Ein pädagogisches Konzept ist bereits ansatzweise beschrieben.
§ Ein Misserfolg der Maßnahme ist wenig wahrscheinlich, der Standort dient somit als gutes Beispiel für weitere Schulen.
Mit Hinweis auf diese Eckpunkte wurden vom Fachbereich Bibliothek und Schule zunächst alle Grundschulen angeschrieben, um ihnen die Chance zu geben, sich an der Entwicklung zur „Schule im Stadtteil“ zu beteiligen. Das Projekt soll zunächst mit ca. 9 Schulen beginnen.
Bei der Partnersuche für die Schule wird vorrangig an bereits bestehende Kontakte zwischen den einzelnen Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe, städtischen Einrichtungen wie z.B. der Musikschule, Elternvereinen, Sportvereinen usw. angeknüpft. Grundsätzlich sind alle Kooperationen im Rahmen der „Schule im Stadtteil“ mit Kooperationsverträgen oder Kontrakten abzusichern. Somit sind auch eine Klarheit der jeweiligen Aufgaben und eine Langfristigkeit gesichert.
Die Unterstützung der Schulen, die Bildung von Netzwerken mit den entsprechenden Zielsetzungen sowie der Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen den Beteiligten umfassen das künftige Aufgabengebiet der drei Bildungskoordinatoren/Innen mit Schwerpunkten:
· Ermittlung der Bedarfe in den Schulen an Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangeboten
· Konzepterstellung des Ganztagsangebotes bzw. des Bildungsnetzwerkes in Zusammenarbeit mit der einzelnen Schule (Ziele, Schwerpunkte, Methoden, Zeitrahmen, Koordination etc.) im Rahmen des Schulprofils
· Aufbau von Kontakten und deren Pflege zu außerschulischen interdisziplinären Kooperationspartnern, vorrangig aus dem Stadtteil
· Abstimmung der pädagogischen Arbeit und der einzelnen Lern- und Betreuungsangebote mit Schule und Kooperationspartnern sowie die vertragliche Gestaltung
· Impulsgebung, Koordination und Weiterentwicklung des Ganztags- bzw. des Bildungsangebotes
· Kostenplanung für die einzelnen Schulen
· Finanzplanung für das Gesamtvorhaben
· Akquirierung von Drittleistungen zur Realisierung der Angebote
· Verfassen von Dokumentationen und Berichten
· Auswertung bzw. Evaluation des Ganztagsangebotes
· Mitarbeit in fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppen zum Ausbau der Betreuungs- und Bildungsangebote
Die Personalkosten der Bildungskoordinatoren werden im Rahmen des zur Verfügung stehenden Personalkostenbudgets erwirtschaftet.
Für die Umsetzung des Projektes „Schule im Stadtteil“ stehen im Haushaltsplan 2007 – Finanzstelle 2100.000 678000 – Mittel in Höhe von 675.000 € zur Verfügung. Davon sind bereits Mittel in Höhe von ca. 355.465 € durch das Modellprojekt Albert-Schweitzer-Schule (DS 1781/2007), durch die zusätzlichen Schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen an den Grundschulen Lüneburger Damm (DS 15-1369/2006), Peter-Petersen-Schule (DS 15-1371/2006), Wendlandstraße (DS 15-1373/2006), An der Uhlandstraße (DS 15-1467/2007) Auf dem Loh (DS 1828/2007), durch die Umwandlung des Innovativen Modellprojektes des Vereins „Kinderwelten“ e. V. in eine Hortgruppe (DS 1230/2007) sowie durch die Erweiterung um zusätzliche Hortgruppen an den Kindertagesstätten Kronsberg I (DS 1921/2007) und Waldstraße (DS 1934/2007) gebunden.
Die Ergebnisse der Evaluation und damit verbunden die Weiterentwicklung des Projektes „Schule im Stadtteil“ werden von der Verwaltung Ende 2009 in den Ausschüssen vorgestellt.
Mädchen und Jungen sind gleichermaßen betroffen.
Im Haushaltsplan 2007 – Finanzstelle 2100.000 678000 – stehen Mittel in Höhe von
675.000 € zur Verfügung