Antrag Nr. 2187/2024:
Änderungsantrag der Fraktion SGH zu Drucks. Nr. 1988/2024: Grundsatzbeschluss IT-Strategie 20>> Unser Weg in die Zukunft! (Die Möglichkeit zur analogen Erledigung städtischer Angelegenheiten muss auch beim digitalen Rathaus erhalten bleiben!)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2187/2024 (Originalvorlage)
1988/2024 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion SGH

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion SGH zu Drucks. Nr. 1988/2024: Grundsatzbeschluss IT-Strategie 20>> Unser Weg in die Zukunft! (Die Möglichkeit zur analogen Erledigung städtischer Angelegenheiten muss auch beim digitalen Rathaus erhalten bleiben!)

Antrag

Zusätzlich zum Text des Ursprungsantrags wird folgender Satz angehängt:

Wenn das digitale Rathaus an den Start gegangen ist, ist es für die Hannoveranerinnen und Hannoveraner nach wie vor möglich, sämtliche städtische Angelegenheiten auch analog durch einen Gang zum Amt zu erledigen

Begründung


Durch Einführung des digitalen Rathauses darf niemand gezwungen werden, die städtischen Angelegenheiten nur noch digital zu erledigen. Alle, welche die digitale Erledigung nicht wollen oder können, müssen auch in Zukunft das Amt aufsuchen können.

Es darf auf keinen Fall so kommen wie etwa in den Niederlanden, wo die Bürgerinnen und Bürger in vielen Kommunen ihre Erledigungen städtischer Angelegenheiten nur noch digital machen können. Für viele ältere Menschen ist das laut Berichten der „blanke Horror“, weil sie damit überfordert sind. Sie werden allein gelassen und müssen sich privat Hilfe holen. Soweit darf es hier nicht kommen.

Dirk Machentanz

Fraktionsvorsitzender