Drucksache Nr. 2187/2006:
Straßenausbaubeitrag
Im Heidkampe von Laher Heide bis Dahlgrünweg
- Abschnittsbildung -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2187/2006 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2187/2006
1
 

Straßenausbaubeitrag
Im Heidkampe von Laher Heide bis Dahlgrünweg
- Abschnittsbildung -

Antrag,

für den in der Anlage gekennzeichneten Abschnitt der Straße Im Heidkampe von der geradlinigen Verlängerung der südlichen Grundstücksgrenze der Straße Laher Heide bis zur Straße Dahlgrünweg den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau aller Verkehrs- und Grünflächen, der Beleuchtungseinrichtungen, der Gossen und der Abläufe (ohne Straßenentwässerungskanal) gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 188.000,- € erwartet.

Begründung des Antrages

Die Straße Im Heidkampe wurde im Jahr 2005 in dem Abschnitt zwischen Laher Heide und Dahlgrünweg in den o.a. Teileinrichtungen ausgebaut. Dieser Straßenabschnitt hatte sich in einem stark erneuerungs-/verbesserungsbedürftigen Zustand befunden.

Die durchgeführten Ausbaumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung. Die Verbesserungen bestehen u.a. darin, dass erstmals separate Geh- und Radwege angelegt worden sind und sämtliche Verkehrsflächen entsprechend dem heutigen Ausbaustandard auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt worden sind (Fahrbahn: 14 cm Asphalttragschicht, 15 cm Schottertragschicht, 30 cm Frostschutzschicht; Nebenanlagen: 12 cm Schottertragschicht, 10 cm Frostschutzschicht). Außerdem wurden die bisherigen Beleuchtungseinrichtungen an Holzmasten und im Freileitungssystem durch eine erdverkabelte Beleuchtungsanlage ersetzt.

An dem vorhandenen Regenwasserkanal wurden keine baulichen Veränderungen vorgenommen.

Für den Ausbau der o.a. Teileinrichtungen ist ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von ca. 465.000,- € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von
§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 OVG B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Straße Im Heidkampe gehört zu den "Durchgangsstraßen"; der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung je nach Straßenteileinrichtung zwischen 25 und 65 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 14.11.2006