Drucksache Nr. 2186/2016:
Stadtbahnstrecke C-Ost
- Gleichrichterwerk Albert-Schweitzer-Hof

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
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In den Verwaltungsausschuss
 
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2186/2016
3
 

Stadtbahnstrecke C-Ost
- Gleichrichterwerk Albert-Schweitzer-Hof

Antrag,

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) am Albert-Schweitzer-Hof ein Gleichrichterwerk gemäß den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Planunterlagen errichtet.


- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 93 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt nicht Maßnahmenträger ist.

Begründung des Antrages

1. Ausgangssituation

Aufgrund der Entwicklung des Fahrgastaufkommens auf dem Streckenabschnitt C-Ost mit den Linien 4 und 5 haben die Erhebungen der üstra ergeben, dass auf der Linie 5 (Stöcken-Anderten) zukünftig Drei-Wagen-Züge statt der bisher verkehrenden Züge mit zwei Wagen eingesetzt werden müssen, um ausreichend Platz für alle Fahrgäste vorzuhalten. Von 2003 bis 2015 sind danach allgemein die tatsächlich erfolgten Stadtbahnbeförderungsfälle jährlich im Schnitt um 1,5 % gestiegen, von 2014 auf 2015 um 5 %. Die Kapazitätssteigerungen sind hauptsächlich durch den Fahrgastzuwachs auf dem gemeinsam mit der Linie 4 genutzten Streckenabschnitt erforderlich. Rund 2/3 der Haltestellen werden von beiden Linien bedient.

Die üstra plant das Taktgefüge zwischen den Linien 4 und 5 zu wechseln, wenn auf der Linie 5 Drei-Wagen-Züge eingesetzt werden. Die Linie 5 soll dann 6 Minuten nach der Linie 4 fahren und die Linie 4 vier Minuten nach der Linie 5. Ziel ist die Entlastung der trotz des Einsatzes von Drei-Wagen-Zügen absehbar überdurchschnittlich ausgelasteten Linie 4.

Bei der Berechnung des Strombedarfes auf der C-Ost-Strecke zeigt sich, dass für den Einsatz von Drei-Wagen-Zügen der Linie 5 ein zusätzliches Gleichrichterwerk (GLW) zur störungsfreien Stromversorgung des Streckenabschnittes erforderlich ist. Der Betrieb von Drei-Wagen-Zügen benötigt den dreifachen Fahrstrom eines Einzelwagens und verursacht entsprechend größere Anfahrströme, so dass es bei vielen gleichzeitig im Streckenabschnitt fahrenden Wagen zu einer Schalterauslösung kommen kann und der Gleisabschnitt folglich stromlos wäre. Die Reduzierung der Störanfälligkeit bei der Betriebsabwicklung erhöht die Verlässlichkeit des Stadtbahnsystems und damit dessen Attraktivität für die Fahrgäste.


2. Standortwahl

Der bisherige recht lange Speiseabschnitt zwischen den bestehenden Gleichrichterwerken Kleefeld (GLW KLF) und Kirchrode (GLF KRD) ist mit 3,3 km gegenüber den üblichen 2 km sehr lang. Ideal ist eine etwa mittige Aufteilung der Strecke in zwei gleichlange Abschnitte zur Einspeisung des Fahrstroms. Mit dem GLW-Neubau Albert-Schweitzer-Hof (GLW ASH) wird der Speiseabschnitt in zwei kleinere, etwa gleich lange Speiseabschnitte aufgeteilt.

Es wurden im Bereich des Birkenhof-Wohnstiftes mehrere Standorte untersucht, u. a. auf einem Restgrundstück des ehemaligen Straßenbahnbetriebshofs Kirchrode. Aus bauordnungsrechtlichen Gründen (zu geringer Abstand zur Bebauung, Feuerwehrzufahrt), wegen schlechter Erreichbarkeit oder zu großem Abstand zur Stadtbahntrasse schieden die meisten Varianten aus.

Der Neubau des zusätzlichen Gleichrichterwerks ist nunmehr unmittelbar östlich der Stadtbahnhaltestelle Saarbrückener Straße an der Einmündung des Albert-Schweitzer-Hofs in die Tiergartenstraße vorgesehen (Anlage 2). Dort befindet sich eine unbebaute 265m² große Grünfläche, die ausreichend dimensioniert ist für ein Gleichrichterwerk. Die neu zu überbauende Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 228 als Grünfläche festgesetzt. Sie ist kein Bestandteil des im Flächennutzungsplan dargestellten Landschaftsschutzgebietes Mardalwiese.

Die Grünfläche des neugeplanten Gleichrichterwerks liegt gemäß Bebauungsplan 228 in einem reinen Wohngebiet (WR). Direkt an das Eckgrundstück schließt östlich auf der Fläche einer Kirchengemeinde der Kleingartenverein „Ostfeld an der Trift e. V.“ an. Das angrenzende Kleingartengrundstück ist mit einem Zaun vom Grundstück getrennt, der mit Sträuchern zugewachsen ist.

Für den Neubau des Gleichrichterwerkes wird Grunderwerb erforderlich. Die infra wird das betreffende Grundstück von der Stadt erwerben.









3. Beschreibung der Maßnahme

Für die Unterbringung der Gleichrichterwerktechnik wird ein eingeschossiges Gebäude mit Kabelkeller mit den Abmessungen von rund 12,00 m x 7,20 m errichtet. Für den Bau des Gleichrichterwerks müssen keine Bäume gefällt werden. Aufgrund der speziellen technischen Anforderungen wird das Gebäude als Raumzelle in Stahlbeton-Fertigteilbauweise geplant. Neben den Türen sind weitere Öffnungen in der Gebäudehülle in Form von Lüftungsgittern erforderlich. Diese stellen zum einen die Abführung von Wärme sicher und zum anderen dienen sie speziell im Mittelspannungsraum der Druckentlastung im Falle eines Störlichtbogens. Die Einbauhöhen der Lüftungsgitter sind so gewählt, dass eine Gefährdung von Passanten ausgeschlossen ist.

Die äußere Gestaltung des Gleichrichterwerks wurde mit der Denkmalpflege und der Stadtgestaltung der Stadt abgestimmt. Die Fassade soll in Anlehnung an das gegenüberliegende denkmalgeschützte Gebäude (Tiergartenstraße 66) erfolgen, so dass es ein rotes Sichtklinkermauerwerk bekommt. Das Dach soll als Flachdach ausgebaut werden; die Dachattika wird mit Titanzinkblech gedeckt. Um Entwässerungsprobleme zu vermeiden, soll das Flachdach eine Querneigung von 2 % in Richtung Nordosten erhalten.

Um die Zugänglichkeit des Gebäudes durch das Wartungspersonal zu ermöglichen, ist eine Befestigung mit versickerungsfähigem Pflaster vorgesehen. Zwischen den Steinen wird die Ausbildung einer Fugenvegetation angestrebt. Die Fugenfüllung wird daher entsprechend mit Humus angereichert. Dies ermöglicht es, dass das Oberflächenwasser ohne Umwege durch das Pflaster hindurch in den Untergrund versickert. Die Befestigung hat eine Breite von 1,00 m an den Giebelseiten des Gebäudes. An der Vorderseite (Zugang zu den Trafos) reicht sie bis zum angrenzenden Gehweg und kann so als Stellplatz für ein Einsatzfahrzeug der üstra genutzt werden. Die befestigte Fläche nimmt etwa 120 m² ein. Die verbleibenden, nicht befestigten Flächen des Grundstücks werden mit Sträuchern, Rasen und einem zusätzlichen Baum gemäß Umweltverträglichkeitsprüfung geplant. Eine Einfriedung des Geländes ist nicht vorgesehen.


4. Kosten und Finanzierung

Für den Bau des Gleichrichterwerkes Albert-Schweitzer-Hof hat die infra im Mai 2016 bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) einen Finanzierungsantrag zur Förderung nach dem Entflechtungsgesetz gestellt. Danach sollen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land getragen werden. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten (größtenteils Planungskosten) stellen den Finanzierungsanteil der Region Hannover dar.

Die Gesamtkosten für das Gleichrichterwerk betragen gemäß Kostenschätzung der infra von Mai 2016 insgesamt rund 1,79 Mio. €. Davon sind voraussichtlich bis zu 0,65 Mio. € von der Region zu tragen.


5. Weiteres Verfahren, Realisierung

Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) als Bauherr hat die TransTecBau mit der Planung und der Umsetzung beauftragt.



Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom 17.10.2016 bis 16.11.2016 öffentlich aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen des Verfahrens seine Einwände vorbringen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt. Der Beschluss wird für Anfang 2017 erwartet.

Die Planung der infra sieht vor, im Sommer 2017 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Das neue Gleichrichterwerk soll Anfang 2018 fertiggestellt werden.


6. Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan C-Ost mit Gleichrichterwerk Albert-Schweitzer-Hof
Anlage 2: Lageplan Gleichrichterwerk Albert-Schweitzer-Hof
Anlage 3: Grundriss, Querschnitte, Ansichten Gleichrichterwerk Albert-Schweitzer-Hof
66.1 
Hannover / 26.10.2016