Antrag Nr. 2185/2014:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1761/2014 (Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Mergelabbaus in den Steinbrüchen Nord und Süd der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2185/2014 (Originalvorlage)
1761/2014 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1761/2014 (Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Mergelabbaus in den Steinbrüchen Nord und Süd der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover)

Änderungsantrag zu beschließen:

Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Mergelabbaus in den Steinbrüchen Nord und Süd der HeidelbergCement AG wird wie folgt geändert:
1. Die Landeshauptstadt Hannover lehnt die beantragte Erweiterung des Steinbruchs Nord bis in die Nähe des Misburger Waldes, insbesondere wegen der Gefahren für das nahe FFH-Gebiet, ab. Vertretbar erscheint gegenwärtig nur eine Erweiterung in dem Bereich, der in etwa der in der GENAMO-Vereinbarung abgestimmten Erweiterungsfläche „M 3“ entspricht.
2. Ebenfalls abgelehnt wird durch die Landeshauptstadt Hannover die Führung des Wietzegrabens auf einer „Geländerippe“ zwischen der heutigen Grube Nord und der nördlichen Erweiterungsfläche. Der Wietzegraben soll stattdessen unter Einbeziehung des sogenannten Hochwasserentlasters nördlich um die moderate Mergelgrubenerweiterung verlegt werden und in einem naturnahen Zustand ausgebaut werden.


Begründung:

Zu 1:
Große Teile des Misburger Waldes gehören zum FFH-Gebiet „Altwarmbüchener Moor“. Grund für die Unterschutzstellung als Schutzgebiet von europäischer Bedeutung sind in diesem Bereich Waldgesellschaften, die auf hohe Bodenwasserstände angewiesen sind und schon durch minimale Absenkungen der Wasserstände erheblich beeinträchtigt werden können. Durch den Mergelabbau sind aber gravierende Beeinträchtigungen von Wald-Lebensraumtypen zu befürchten, deren Erhaltung hier Schutzziel ist.

Die Landeshauptstadt Hannover sollte deshalb dem Antrag, soweit er eine Erweiterung des Steinbruchs Nord bis in die Nähe des Misburger Waldes vorsieht, die Zustimmung verweigern. Sie sollte außerdem signalisieren, dass eine Erweiterung nur bis in einen Bereich akzeptiert würde, in dem der Grundwasser-Absenkungstrichter den Misburger Wald nicht mehr erreicht. Dieser Bereich entspricht nach den vorliegenden, allerdings noch zu überprüfenden, Prognosen etwa der in der Karte zur GENAMO-Vereinbarung abgestimmten Erweiterungsfläche „M 3“ (s. Anlage 8).


Zu 2:
Die HeidelbergCement AG beabsichtigt, zwischen der heutigen Grube Nord und der nördlichen Erweiterungsfläche einen rund 30 m hohen und 1 km langen Damm („Geländerippe“) von - auf Geländehöhe - nur 84 m Breite stehen zu lassen. Auf diesem Damm sollen zukünftig mit dem Wietzegraben und dem Hochwasserentlaster zwei Fließgewässer und außerdem mehrere Versorgungsleitungen, darunter auch eine Öl- und eine Gasleitung, verlaufen. Diese Führung des Wietzegrabens auf der sogenannten „Rippe“ ist jedoch nicht zu vertreten. Auf dem Damm fehlt es an hinreichendem Platz für einen naturnahen Gewässerausbau, zumal auch der Hochwasserentlaster und die Versorgungsleitungen hier parallel verlaufen sollen. Außerdem würden die ohnehin bestehenden Standsicherheitsprobleme durch Fließgewässer auf dem Damm massiv verschärft.



Christine Kastning Pat Drenske
Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender