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Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat in seiner Sitzung am 08.02.2012 beschlossen, die in der Anlage 2 der Ursprungsdrucksache formulierten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wie folgt zu ergänzen:
„Waldsaum/Waldrand
In der übergeordneten Raumplanung ist als Grundsatz ein Abstand der Bebauung vom Waldrand mit 100 m angegeben. Dieses Schutzziel ist noch eingehend zu würdigen.“
Der Beschlussantrag wurde wie folgt begründet:
„Das Landesraumordnungsprogramm und das Regionale Raumordnungsprogramm enthalten diesen Grundsatz, ohne dass in der vorliegenden Unterlage darauf Bezug genommen wird. Dabei hat der Tiergarten einen herausragenden Stellenwert in Hannover – als eines der Stadtwaldgebiete, die zudem unter besonderer Beobachtung stehen.“
Die Verwaltung wird die Anlage 2 der Ursprungsdrucksache entsprechend ergänzen und mit diesem Inhalt der Öffentlichkeit vorstellen.
Eine Auseinandersetzung mit dieser Forderung ist im weiteren Bebauungsplanverfahren ohnehin erforderlich, da sich die Region Hannover im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange entsprechend geäußert hat. Im Zuge dieses Beteiligungsverfahrens hat das Niedersächsische Forstamt bereits erklärt, dass die Einhaltung eines angemessenen Abstandes zwischen Wald und Bebauung, wie im Regionalen Raumordnungsprogramm vorgegeben, aufgrund der vorhandenen Bebauung (Haus Nr. 113 B und 115) nicht mehr umsetzbar sei.
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die Restfläche zwischen der Wohnbebauung im Westen und dem Tiergartenrand im Osten mit einer neuen Wohnbebauung zu beplanen, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.
Durch das Planverfahren entstehen der Stadt Hannover keine Kosten. Durch den Verkauf von erschlossenen städtischen Baugrundstücken sind Einnahmen zu erwarten.