Drucksache Nr. 2185/2011:
Bebauungsplan Nr. 1743 – Altes Forsthaus –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Entscheidung zu den Antragspunkten 2 und 3
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2185/2011
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1743 – Altes Forsthaus –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1743 zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung – Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit Erschließungsflächen und öffentlicher Grünfläche – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die Restfläche zwischen der Wohnbebauung im Westen und dem Tiergartenrand im Osten mit einer neuen Wohnbebauung zu beplanen, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Durch das Planverfahren entstehen der Stadt Hannover keine Kosten. Durch den Verkauf von erschlossenen städtischen Baugrundstücken sind Einnahmen zu erwarten.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet erfasst die Grundstücke Tiergartenstraße 113B und 115 („Altes Forsthaus“) sowie die Flächen zwischen dem Tiergartenrandweg im Osten, der Parkpalette im Süden, der kürzlich erstellten Wohnbebauung (Bebauungsplan Nr. 1702) im Westen und dem öffentlichen Spielplatz im Norden.

Im westlichen Bereich des Plangebiets des zukünftigen Bebauungsplans 1743 gilt zur Zeit noch der Bebauungsplan Nr. 642. Im östlichen Bereich wurde dieser kraft Satzung im Jahr 2006 teilaufgehoben. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Restfläche einer nicht realisierten öffentlichen Grünverbindung zwischen Tiergartenstraße und Mardalwiese.

Durch die Aufgabe dieses mit dem Bebauungsplan 642 verfolgten ehemaligen Planungsziels entsteht die Notwendigkeit der städtebaulichen Neudefinition des Übergangsbereichs zwischen der mittlerweile realisierten Wohnbebauung im Westen an der Elly-Beinhorn-Straße (Bebauungsplan 1702) und dem Waldrand des Tiergartens im Osten.

Das den Planungsüberlegungen zu Grunde liegende Bebauungskonzept sieht westlich des Tiergartenrandweges zwischen den Wohnhäusern Tiergartenstr. 113B und 115 den Bau eines einzelnen, freistehenden Einfamilienhauses vor. Südwestlich davon soll eine Gruppe freistehender Einfamilienhäuser entstehen.

Das alte Forsthaus Tiergartenstr. 115 wird ausschließlich als Wohnhaus genutzt und soll in die Neuplanung mit einbezogen und zukünftig wie die Tiergartenstr. 113B an die Abwasserentsorgung des neuen Wohngebietes angebunden werden.

Vorgesehen ist die Ausweisung eines reinen Wohngebietes (WR) mit einer niedrigen baulichen Ausnutzung.

Diese Planungsziele sollen durch den neuen Bebauungsplan in verbindliches Baurecht umgesetzt werden. Obwohl es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll der Bebauungsplan wegen der stadträumlich bedeutsamen Lage des Plangebiets nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.

61.13 
Hannover / 28.11.2011